Energienetze Steiermark GmbHGrazTED
Rahmenvereinbarung für die Neuinstallation, Überprüfung & Wartung von Klimageräten
Rahmenvereinbarungen für eine Dauer von vorerst zwei Jahren für die Neuinstallation, Überprüfung und Wartung von Klimageräten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Raum Steiermark, gegliedert in zwei Lose mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit.
Heating & Air Conditioning, HVAC Maintenance
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Rahmenvereinbarungen für eine Dauer von vorerst zwei Jahren für die Neuinstallation, Überprüfung und Wartung von Klimageräten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Raum Steiermark, gegliedert in zwei Lose mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Energienetze Steiermark GmbH
- Published:
- February 25, 2026
- Deadline:
- March 05, 2026
- Topic:
- Heating & Air Conditioning
Tender description
Rahmenvereinbarungen für eine Dauer von vorerst zwei Jahren für die Neuinstallation, Überprüfung und Wartung von Klimageräten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Raum Steiermark, gegliedert in zwei Lose mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit.
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Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln.- Westdeutscher Rundfunk Köln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln. - Deadline: May 12
Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in 2 Losen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und um die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an den Standorten Köln, Bonn und Aachen des Westdeutschen Rundfunks. Es kommen hierbei die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los 1 umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrotechnischen Anlagen an den vorgenannten Standorten. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0105. Los 2 umfasst die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Der Auftragnehmer führt die vollständige Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701 / 0702 durch. Weiterhin empfiehlt der Auftragnehmer dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung pro Gerät eine Prüffrist gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1111. Der Vertragsbeginn ist jeweils für den 01.09.2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorgesehen mit je einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten Leistungsbeschreibungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen umfassend beschrieben. Die Höchstabnahmemenge in dieser Rahmenvereinbarung liegt im Los 1 bei ca. 6.048 Stunden. Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 3.024 Stunden. Im Los 2 liegt die Höchstabnahmemenge bei ca. 264.400 einphasigen (230 V) und ca. 1.640 dreiphasigen Betriebsmittel (450V). Die Mindestabnahmemenge liegt bei ca. 132.200 einphasigen und ca. 820 dreiphasigen Betriebsmitteln. 8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt- Deadline: Apr 16
Servicepartner für Logistik, Auf- und Abbau, Inbetriebnahme und Wartung der interaktiven Wanderausstellung „Was heißt hier Minderheit?“ im Jahr 2026
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Domowina - Bund Lausitzer Sorben e.V.; Straße, Hausnummer: Postplatz 2; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: MS012026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : 1. Logistik Ein- und Ausladen der Ausstellung vom Lager in das Transportmittel. LKW mind. 7,5t oder vergleichbare Lösung, Ladungssicherung nach §22 StVO, Luftfederung, 2-Mann-Besatzung. Transport von der Lagerstätte in Löbauer Straße, 02625 Bautzen zu den Ausstellungsorten: Landesbibliothek Oldenburg – Aufbau: 05./06.05.2026, Abbau: 29./30.06.2026 Landessozialgericht München – Aufbau: 27./28.07.2026, Abbau: 14./15.09.2026 Rathaus Saarbrücken – Aufbau: 15./16.10.2026, Abbau: 23.11.2026 Bukowina Institut Augsburg – Aufbau: 24./25.11.2026, Abbau: 25.01.2027 Rücktransport zur Lagerstätte oder direkter Weitertransport zwischen Ausstellungsorten. Keine Routenlogistik mit Fremdzuladungen. Fachgerechtes Verpacken und Sichern, zusätzliches Material (Folien, Decken, Spanngurte). Telefonische Erreichbarkeit während Transport, Auf-/Abbau und Einlagerung. 2. Auf- und Abbau, Inbetriebnahme Festes Zwei-Personen-Team, idealerweise identisch bei jedem Aufbau. Aufbau nach übermitteltem Raum- und Aufbauplan; Abbau und Verpackung vor Ort. Protokollierung der Übergabe und Abnahme (Inventarliste, Mängel). Installation von Zeitschaltuhren, Inbetriebnahme von Medien- und Audiostationen. Einweisung der Kontaktperson des Ausstellungsortes in Medienstationen, LED-Panels, Lichtsysteme, Digital Panel Viewer/Gucki. Reinigung aller Oberflächen vor Übergabe. Transportverpackungen werden mitgenommen (nicht vor Ort einlagerbar). 3. Optional: Wartung Verfügbarkeit bei Störungen direkt am Ausstellungsort. Fehleranalyse innerhalb von 5 Werktagen, Behebung innerhalb von 7 Werktagen. Wartung als separate Serviceleistung. 4. Anforderungen an den Servicepartner Erfahrung in Ausstellungslogistik, Auf-/Abbau, Inbetriebnahme und Wartung multimedialer Ausstellungen. Fachgerechter Umgang und Verpackung sensibler Ausstellungsgüter, kleinere Reparaturen. Kenntnisse im Ausstellungsbau, Besucherführung, Material- und Konstruktionsverständnis. Einsatz von ausgebildeten Veranstaltungstechnikern/Elektrikern für elektrische Elemente und Medienstationen. Programmierkenntnisse (Datenbank, Wordpress, iOS) zur Fehlerbehebung der Medienstationen/Tablets. Präzises, sorgfältiges, ruhiges Arbeiten, Zusammenarbeit mit Projektmanagement und Ausstellungsorten. Einhaltung der Auf- und Abbauzeiten. Betriebshaftpflicht für Logistik, Veranstaltungstechnik/Elektrik, Auf- und Abbau (Nachweis erforderlich). Einhaltung der EU-Verordnung 2020/1054 zu Lenk- und Ruhezeiten. Ausführung nach anerkannten technischen Regeln, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO). Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen ; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 05.05.2026, Ende: 31.12.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361859/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 16.04.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Abrechnung erfolgt nach vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung. Eine Vorauszahlung (Vorkasse) ist ausgeschlossen. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot werden Referenzen über vergleichbare, erfolgreich ausgeführte Leistungen der letzten Jahre eingereicht, aus denen die fachliche Eignung hervorgeht 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Messestände/ Ausstellungen (Auf- und Abbau),Transporte (Stückgut) - Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
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