Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Referat Verwaltung/VergabeBerlinTED
Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in zwei Losen. Los 1: Verdolmetschung gesprochener Beiträge auf Konferenzen und anderen Veranstaltungen. Wichtige Voraussetzungen sind Vertrautheit mit dem linken politischen Raum, Kenntnisse linker gesellschaftstheoretischer und politischer Debatten sowie Kenntnisse des entsprechen...
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Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in zwei Losen. Los 1: Verdolmetschung gesprochener Beiträge auf Konferenzen und anderen Veranstaltungen. Wichtige Voraussetzungen sind Vertrautheit mit dem linken politischen Raum, Kenntnisse linker gesellschaftstheoretischer und politischer Debatten sowie Kenntnisse des entsprec...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Referat Verwaltung/Vergabe
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Translation
Tender description
Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in zwei Losen. Los 1: Verdolmetschung gesprochener Beiträge auf Konferenzen und anderen Veranstaltungen. Wichtige Voraussetzungen sind Vertrautheit mit dem linken politischen Raum, Kenntnisse linker gesellschaftstheoretischer und politischer Debatten sowie Kenntnisse des entsprechenden Fachvokabulars.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Referat Verwaltung/VergabeBerlinDeadline: Jun 04
Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
Zur Erfüllung ihres politischen Bildungsauftrags und der damit verbundenen Sicherstellung der besten Qualität bei der Übersetzung von Texten und der Verdolmetschung des gesprochenen Wortes auf Konferenzen und anderen Bildungsveranstaltungen der Stiftung beabsichtigt die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V., eine Rahmenvereinbarung Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in zwei Losen auszuschreiben. Die Vertragspartner*in soll die Auftraggeberin in Los 1 bei der Verdolmetschung gesprochener Beiträge auf Konferenzen und anderen Veranstaltungen unterstützen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind die Vertrautheit mit dem linken politischen Raum, Kenntnisse linker gesellschaftstheoretischer und politischer Debatten sowie Kenntnisse des entsprechenden Fachvokabulars. - Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Referat Verwaltung/VergabeBerlin
LOS 2: Übersetzungsleistungen
Zur Erfüllung ihres politischen Bildungsauftrags und der damit verbundenen Sicherstellung der besten Qualität bei der Übersetzung von Texten und der Verdolmetschung des gesprochenen Wortes auf Konferenzen und anderen Bildungsveranstaltungen der Stiftung beabsichtigt die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V., eine Rahmenvereinbarung Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in zwei Losen auszuschreiben. Die Vertragspartner*in soll die Auftraggeberin in Los 2 bei der Übersetzung von Texten, die für die Bildungsarbeit relevant sind, unterstützen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind die Vertrautheit mit dem linken politischen Raum, Kenntnisse linker gesellschaftstheoretischer und politischer Debatten sowie Kenntnisse des entsprechenden Fachvokabulars. - Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchenDeadline: Jul 06
Netzwerk-Rahmenvereinbarungen 2026_LfSt
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) mit seinem Bereich Information und Kommunikation (IuK) ist als IT-Dienstleister für alle bayerischen Finanzämter sowie große Teile der bayerischen Justiz tätig. Hierfür betreibt das BayLfSt ein Rechenzentrum an mehreren Standorten im Raum Nürnberg sowie im Großraum München. Im Rahmen mehrerer Projekte und Vorhaben wird die bestehende Netzwerkinfrastruktur vollständig oder in Teilen erneuert. Dies betrifft insbesondere den Neubau eines Rechenzentrums im Co‑Location‑Modell in Nürnberg, die Modernisierung von bis zu 200 Standorten der bayerischen Finanzämter sowie das Lifecycle-Management im Betrieb des bundesweit genutzten Services ELSTER. Insbesondere für das neu zu errichtende Datacenter-Netzwerk (Projekt „NEPTUN‑RZ“) sind in den Jahren 2026 und 2027 umfangreiche Investitionen in Hard- und Software erforderlich. In einem Vergabeverfahren sollen hierzu die Voraussetzungen geschaffen werden, die benötigten Leistungen über Rahmenvereinbarungen in vier Losen abrufen zu können. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die für die vorgenannten Bereiche erforderlichen Komponenten und Leistungen. Diese stammen von mehreren Herstellern und werden im Wege einer losweisen Vergabe mit dem Ziel ausgeschrieben, Rahmenvereinbarungen für Einzelabrufe abzuschließen: LOS 1: Hardware, Software, Lizenzen, Support der Firma Cisco Systems Inc. LOS 2: Produkte zum Betrieb von DHCP/DNS/IPAM der Firma Infoblox Inc. LOS 3: Akamai Guardicore Segmentation der Firma Akamai Technologies Inc. LOS 4: HashiCorp Boundary und Terraform der Firma HashiCorp Inc. Darüber hinaus werden – losabhängig – damit verbundene Services, Installations-, Erstinbetriebnahme-, Schulungs- und Supportleistungen vergeben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen für die jeweiligen Lose betragen jeweils 24 Monate mit jeweils zwei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate. Die maximale Gesamtlaufzeit je Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate. - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das BRDBerlinDeadline: Jul 28
Abschluss Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von pers. Schutzausrüstung (PSA) - 720/2026
Abschluss Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von pers. Schutzausrüstung (PSA) Es handelt sich um eine auf zunächst für einen Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.12.2027 befristete Bereitstellung von Artikeln zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Festpreisen (Rahmenvereinbarung, kurz RV) für die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Im Anschluss gibt es die Option auf Verlängerung für insgesamt weitere 2,5 Jahre. Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt. Das Los 1 gilt für die Region Berlin sowie Cottbus über Berlin und das zweite Los gilt für die Region Köln/Bonn, da das BBR einen Dienstsitz in Berlin und einen in Bonn hat. Wir akzeptieren ausschließlich eine Anprobe in den Räumlichkeiten des Dienstleisters. Zugelassen werden daher für Los 1 nur Bieter, deren Anprobestätte in einem maximalen Radius von 10 km Luftlinie vom Dienstort (BBR, Straße des 17. Juni 11210623 Berlin) entfernt liegt. Für Los 2 werden ausschließlich Bieter, deren Anprobestätte in einem Radius von 30 km Luftlinie Dienstort (BBR, Deichmanns Aue 31 - 37, 53179 Bonn) entfernt liegt. Die einzelnen Artikel, welche den RV umfassen sollen, sind abschließend im Artikelkatalog der Leistungsbeschreibung aufgelistet. Für alle angebotenen Artikel verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen mit Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182 mindestens auf der Stufe der Produktion des Endproduktes (d.h. der Produktionsstätte in der das Produkt final angefertigt wurde) während der gesamten Vertragslaufzeit und legt entsprechende Nachweise definiert in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung bei. Geschätzter Umfang des Auftrags: Los 1 - Region Berlin Pos. 1: Sicherheitshochschuh: 100 Stk. pro Jahr/ 390 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 2: Arbeitsschutzhelm: 109 Stk. pro Jahr/ 420 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 3: Warnweste: 84 Stk. pro Jahr/ 330 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 4: Warnschutz-Parka 3in1 o. 4in1: 70 Stk. pro Jahr/ 270 Stk Höchstabnahmemenge Los 2 - Region Köln/Bonn Pos. 1: Sicherheitshochschuh: 10 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 2: Arbeitsschutzhelm 8 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 3: Warnweste 10 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 4: Warnschutz-Parka 3in1 o. 4in1 36 Stk. pro Jahr/ 140 Stk Höchstabnahmemenge Weitere Nachweise die mit dem Angebot einzureichen sind: Bewerber müssen über einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der Bereitstellung/ Ausstattung von Behördenpersonal mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder vergleichbare Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus müssen Bewerber mindestens ein lokal ansässiges Berufsbekleidungsgeschäft (gemäß Los 1 sowie Los 2) haben, in dem das BBR-Personal vor Ort die PSA anprobieren kann Ein Nachweis über Haftpflichtversicherung und entsprechende Zulassungen ist erforderlich. Eignungskriterien - Eignung zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind: - Für jeden Artikel den Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Zertifikate oder Eigenerklärung bei unkritischer Herkunft) - Für jeden Artikel ein entsprechendes Datenblatt (mit Angabe Hersteller, verarbeiteten Materialien, Gütezeichen, Zertifizierung) zum Nachweis der Erfüllung der vorgegebenen PSA-Sicherheitsstandards und ggf. als Nachhaltigkeitsnachweis - Nachweis der Eignung (Referenzen, Zertifikate, Versicherungsnachweise) - Kontaktdaten (Adresse des lokalen Geschäftes) und Ansprechpartner Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden. Fristende:20.07.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das BRDBerlinDeadline: Jul 28
Abschluss Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von pers. Schutzausrüstung (PSA) - 720/2026
Abschluss Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von pers. Schutzausrüstung (PSA) Es handelt sich um eine auf zunächst für einen Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 31.12.2027 befristete Bereitstellung von Artikeln zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Festpreisen (Rahmenvereinbarung, kurz RV) für die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Im Anschluss gibt es die Option auf Verlängerung für insgesamt weitere 2,5 Jahre. Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt. Das Los 1 gilt für die Region Berlin sowie Cottbus über Berlin und das zweite Los gilt für die Region Köln/Bonn, da das BBR einen Dienstsitz in Berlin und einen in Bonn hat. Wir akzeptieren ausschließlich eine Anprobe in den Räumlichkeiten des Dienstleisters. Zugelassen werden daher für Los 1 nur Bieter, deren Anprobestätte in einem maximalen Radius von 10 km Luftlinie vom Dienstort (BBR, Straße des 17. Juni 11210623 Berlin) entfernt liegt. Für Los 2 werden ausschließlich Bieter, deren Anprobestätte in einem Radius von 30 km Luftlinie Dienstort (BBR, Deichmanns Aue 31 - 37, 53179 Bonn) entfernt liegt. Die einzelnen Artikel, welche den RV umfassen sollen, sind abschließend im Artikelkatalog der Leistungsbeschreibung aufgelistet. Für alle angebotenen Artikel verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen mit Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182 mindestens auf der Stufe der Produktion des Endproduktes (d.h. der Produktionsstätte in der das Produkt final angefertigt wurde) während der gesamten Vertragslaufzeit und legt entsprechende Nachweise definiert in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung bei. Geschätzter Umfang des Auftrags: Los 1 - Region Berlin Pos. 1: Sicherheitshochschuh: 100 Stk. pro Jahr/ 390 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 2: Arbeitsschutzhelm: 109 Stk. pro Jahr/ 420 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 3: Warnweste: 84 Stk. pro Jahr/ 330 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 4: Warnschutz-Parka 3in1 o. 4in1: 70 Stk. pro Jahr/ 270 Stk Höchstabnahmemenge Los 2 - Region Köln/Bonn Pos. 1: Sicherheitshochschuh: 10 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 2: Arbeitsschutzhelm 8 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 3: Warnweste 10 Stk. pro Jahr/ 40 Stk Höchstabnahmemenge Pos. 4: Warnschutz-Parka 3in1 o. 4in1 36 Stk. pro Jahr/ 140 Stk Höchstabnahmemenge Weitere Nachweise die mit dem Angebot einzureichen sind: Bewerber müssen über einschlägige Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der Bereitstellung/ Ausstattung von Behördenpersonal mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder vergleichbare Kenntnisse verfügen. Darüber hinaus müssen Bewerber mindestens ein lokal ansässiges Berufsbekleidungsgeschäft (gemäß Los 1 sowie Los 2) haben, in dem das BBR-Personal vor Ort die PSA anprobieren kann Ein Nachweis über Haftpflichtversicherung und entsprechende Zulassungen ist erforderlich. Eignungskriterien - Eignung zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Weitere Unterlagen die mit dem Angebot einzureichen sind: - Für jeden Artikel den Nachweis zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Zertifikate oder Eigenerklärung bei unkritischer Herkunft) - Für jeden Artikel ein entsprechendes Datenblatt (mit Angabe Hersteller, verarbeiteten Materialien, Gütezeichen, Zertifizierung) zum Nachweis der Erfüllung der vorgegebenen PSA-Sicherheitsstandards und ggf. als Nachhaltigkeitsnachweis - Nachweis der Eignung (Referenzen, Zertifikate, Versicherungsnachweise) - Kontaktdaten (Adresse des lokalen Geschäftes) und Ansprechpartner Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden. Fristende:20.07.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. - Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, Vergabe Reinigungsleistung
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Das 2018 eröffnete RheinMain CongressCenter (RMCC) ist ein innovatives und multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum in Wiesbaden mit zwei großflächigen Hallen. Noch mehr Raum eröffnen zahlreiche mit einer Gesamt-Veranstaltungsfläche von ca. 27.000 (brutto) qm in 45 Sälen, Studios, Foren, Logen und Hallen. So bietet das RMCC Platz für bis zu 12.500 Personen. Im RMCC finden ca. 100-150 nationale und internationale Veranstaltungen pro Jahr statt. In diesem Zusammenhang werden hierfür die Reinigungsleistung ausgeschrieben. Ziel dieser Ausschreibung ist es, diese Dienstleistungen an einen externen Dienstleister zu vergeben. : - Unterhaltsreinigung -> Erdgeschoss ---> Foyer Zentral, Foyer Nord, Foyer Süd ---> Halle Nord ---> Halle Süd -> Obergeschosse ---> Obergeschoss Nord ---> Obergeschoss Süd - Allgemein -> Außenbereich-Vorplatz -> Sanitäranlagen im gesamten Haus -> Aufzüge im gesamten Haus -> Treppenhäuser -> Künstlergarderoben / Backstage - Veranstaltungsbezogene Reinigung ->Während der Veranstaltungen -> Zwischenreinigung Ausstellungsfläche -> Standreinigung -> Zwischenreinigung der bestuhlten Räume -> Endreinigung nach Rüst-Out - Verwaltungsbereich -> Büroräume, Küche/Küche: Montag-Freitag Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinen. Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Reinigungsintervalle, Stunden- und Faktorentabelle Die Reinigungsleistungen sind entsprechend den im tabellarischen Reinigungsplan definierten Turnussen zu erbringen. Zur Kalkulation des Reinigungsaufwands dienen die Tabellen "Stunden und Faktoren". Faktor 1 bildet die Grundlage der Bewertung und beschreibt den Aufwand für eine Basisreinigung. Weitere Faktoren stehen für zusätzliche Zeitbedarfe, abhängig von Veranstaltungsart, Verschmutzungsgrad und Nutzungsintensität der Fläche. Die dort angegebenen Stunden verstehen sich als verbindliche Zeitvorgaben. Die Reinigungsleistung ist innerhalb des angegebenen Zeitrahmens vollständig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hintergrund ist die potenzielle Taktung mehrerer Veranstaltungen in kurzem Abstand. Verzögerungen oder Teilleistungen können nicht akzeptiert werden. Der tatsächliche Reinigungsbedarf wird veranstaltungsbezogen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Da die Nutzungsfrequenz der Hallen nicht im Voraus planbar ist, ist auch keine verlässliche Angabe zur Häufigkeit zusätzlicher Reinigungen möglich. Der Auftraggeber legt für jede Veranstaltung fest, welcher Faktor zugrunde zu legen ist. Für die Angebotswertung wird ausschließlich der Basiswert (Faktor 1) berücksichtigt. Reinigungszeiten im RheinMain CongressCenter (RMCC) Übliche Zeiten für die Unterhaltsreinigung: • werktags zwischen 05:00 Uhr und 10:00 Uhr, in Abhängigkeit der veranstaltungsbezogenen Leistungen Veranstaltungsbezogene Reinigungen: • tagsüber, als laufender Tagdienst parallel zur Veranstaltung, • abends, z.w. als laufender Abenddienst parallel zur Veranstaltung, • nach Veranstaltungsende; üblicherweise am Folgetag/nächsten Werktag zwischen 05:00 Uhr und 07:00 Uhr, jedoch ggf. auch in der Nacht • in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsplan, auch durchgängig während stattfindender Veranstaltungen • Durchschnittliche Veranstaltungsanzahl: ca. 100-150 Veranstaltungen pro Jahr (Erfahrungswert, keine verbindliche Prognose) Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AN Die Einheiten sind Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" zu entnehmen. Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AG - Strom und Wasser für die Reinigung - geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten - die zur Reinigung notwendigen Schlüssel/Zugangskarten (Los 1 RMCC: abzuholen am Haupteingang mit täglicher Rückgabe) Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals Im Auftragsfalle werden die aufgeführten Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals gem. Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" gefordert. Objektbesichtigungen - verpflichtend Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 23.01.2026, jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 26.01.2026 • 27.01.2026 • 28.01.2026 • 29.01.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufgaben-und Leistungsbeschreibung sowie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, Vergabe Reinigungsleistung
Beschreibung: Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Das 2018 eröffnete RheinMain CongressCenter (RMCC) ist ein innovatives und multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum in Wiesbaden mit zwei großflächigen Hallen. Noch mehr Raum eröffnen zahlreiche mit einer Gesamt-Veranstaltungsfläche von ca. 27.000 (brutto) qm in 45 Sälen, Studios, Foren, Logen und Hallen. So bietet das RMCC Platz für bis zu 12.500 Personen. Im RMCC finden ca. 100-150 nationale und internationale Veranstaltungen pro Jahr statt. In diesem Zusammenhang werden hierfür die Reinigungsleistung ausgeschrieben. Ziel dieser Ausschreibung ist es, diese Dienstleistungen an einen externen Dienstleister zu vergeben. Umfang der Leistung: - Unterhaltsreinigung -> Erdgeschoss ---> Foyer Zentral, Foyer Nord, Foyer Süd ---> Halle Nord ---> Halle Süd -> Obergeschosse ---> Obergeschoss Nord ---> Obergeschoss Süd - Allgemein -> Außenbereich-Vorplatz -> Sanitäranlagen im gesamten Haus -> Aufzüge im gesamten Haus -> Treppenhäuser -> Künstlergarderoben / Backstage - Veranstaltungsbezogene Reinigung ->Während der Veranstaltungen -> Zwischenreinigung Ausstellungsfläche -> Standreinigung -> Zwischenreinigung der bestuhlten Räume -> Endreinigung nach Rüst-Out - Verwaltungsbereich -> Büroräume, Küche/Küche: Montag-Freitag Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinen. Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Reinigungsintervalle, Stunden- und Faktorentabelle Die Reinigungsleistungen sind entsprechend den im tabellarischen Reinigungsplan definierten Turnussen zu erbringen. Zur Kalkulation des Reinigungsaufwands dienen die Tabellen "Stunden und Faktoren". Faktor 1 bildet die Grundlage der Bewertung und beschreibt den Aufwand für eine Basisreinigung. Weitere Faktoren stehen für zusätzliche Zeitbedarfe, abhängig von Veranstaltungsart, Verschmutzungsgrad und Nutzungsintensität der Fläche. Die dort angegebenen Stunden verstehen sich als verbindliche Zeitvorgaben. Die Reinigungsleistung ist innerhalb des angegebenen Zeitrahmens vollständig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hintergrund ist die potenzielle Taktung mehrerer Veranstaltungen in kurzem Abstand. Verzögerungen oder Teilleistungen können nicht akzeptiert werden. Der tatsächliche Reinigungsbedarf wird veranstaltungsbezogen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Da die Nutzungsfrequenz der Hallen nicht im Voraus planbar ist, ist auch keine verlässliche Angabe zur Häufigkeit zusätzlicher Reinigungen möglich. Der Auftraggeber legt für jede Veranstaltung fest, welcher Faktor zugrunde zu legen ist. Für die Angebotswertung wird ausschließlich der Basiswert (Faktor 1) berücksichtigt. Reinigungszeiten im RheinMain CongressCenter (RMCC) Übliche Zeiten für die Unterhaltsreinigung: • werktags zwischen 05:00 Uhr und 10:00 Uhr, in Abhängigkeit der veranstaltungsbezogenen Leistungen Veranstaltungsbezogene Reinigungen: • tagsüber, als laufender Tagdienst parallel zur Veranstaltung, • abends, z.w. als laufender Abenddienst parallel zur Veranstaltung, • nach Veranstaltungsende; üblicherweise am Folgetag/nächsten Werktag zwischen 05:00 Uhr und 07:00 Uhr, jedoch ggf. auch in der Nacht • in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsplan, auch durchgängig während stattfindender Veranstaltungen • Durchschnittliche Veranstaltungsanzahl: ca. 100-150 Veranstaltungen pro Jahr (Erfahrungswert, keine verbindliche Prognose) Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AN Die Einheiten sind Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" zu entnehmen. Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AG - Strom und Wasser für die Reinigung - geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten - die zur Reinigung notwendigen Schlüssel/Zugangskarten (Los 1 RMCC: abzuholen am Haupteingang mit täglicher Rückgabe) Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals Im Auftragsfalle werden die aufgeführten Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals gem. Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" gefordert. Objektbesichtigungen - verpflichtend Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 23.01.2026, jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 26.01.2026 • 27.01.2026 • 28.01.2026 • 29.01.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufgaben-und Leistungsbeschreibung sowie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, Vergabe Reinigungsleistung
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Das 2018 eröffnete RheinMain CongressCenter (RMCC) ist ein innovatives und multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum in Wiesbaden mit zwei großflächigen Hallen. Noch mehr Raum eröffnen zahlreiche mit einer Gesamt-Veranstaltungsfläche von ca. 27.000 (brutto) qm in 45 Sälen, Studios, Foren, Logen und Hallen. So bietet das RMCC Platz für bis zu 12.500 Personen. Im RMCC finden ca. 100-150 nationale und internationale Veranstaltungen pro Jahr statt. In diesem Zusammenhang werden hierfür die Reinigungsleistung ausgeschrieben. Ziel dieser Ausschreibung ist es, diese Dienstleistungen an einen externen Dienstleister zu vergeben. Umfang der Leistung: - Unterhaltsreinigung -> Erdgeschoss ---> Foyer Zentral, Foyer Nord, Foyer Süd ---> Halle Nord ---> Halle Süd -> Obergeschosse ---> Obergeschoss Nord ---> Obergeschoss Süd - Allgemein -> Außenbereich-Vorplatz -> Sanitäranlagen im gesamten Haus -> Aufzüge im gesamten Haus -> Treppenhäuser -> Künstlergarderoben / Backstage - Veranstaltungsbezogene Reinigung ->Während der Veranstaltungen -> Zwischenreinigung Ausstellungsfläche -> Standreinigung -> Zwischenreinigung der bestuhlten Räume -> Endreinigung nach Rüst-Out - Verwaltungsbereich -> Büroräume, Küche/Küche: Montag-Freitag Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinen. Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Reinigungsintervalle, Stunden- und Faktorentabelle Die Reinigungsleistungen sind entsprechend den im tabellarischen Reinigungsplan definierten Turnussen zu erbringen. Zur Kalkulation des Reinigungsaufwands dienen die Tabellen "Stunden und Faktoren". Faktor 1 bildet die Grundlage der Bewertung und beschreibt den Aufwand für eine Basisreinigung. Weitere Faktoren stehen für zusätzliche Zeitbedarfe, abhängig von Veranstaltungsart, Verschmutzungsgrad und Nutzungsintensität der Fläche. Die dort angegebenen Stunden verstehen sich als verbindliche Zeitvorgaben. Die Reinigungsleistung ist innerhalb des angegebenen Zeitrahmens vollständig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hintergrund ist die potenzielle Taktung mehrerer Veranstaltungen in kurzem Abstand. Verzögerungen oder Teilleistungen können nicht akzeptiert werden. Der tatsächliche Reinigungsbedarf wird veranstaltungsbezogen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Da die Nutzungsfrequenz der Hallen nicht im Voraus planbar ist, ist auch keine verlässliche Angabe zur Häufigkeit zusätzlicher Reinigungen möglich. Der Auftraggeber legt für jede Veranstaltung fest, welcher Faktor zugrunde zu legen ist. Für die Angebotswertung wird ausschließlich der Basiswert (Faktor 1) berücksichtigt. Reinigungszeiten im RheinMain CongressCenter (RMCC) Übliche Zeiten für die Unterhaltsreinigung: • werktags zwischen 05:00 Uhr und 10:00 Uhr, in Abhängigkeit der veranstaltungsbezogenen Leistungen Veranstaltungsbezogene Reinigungen: • tagsüber, als laufender Tagdienst parallel zur Veranstaltung, • abends, z.w. als laufender Abenddienst parallel zur Veranstaltung, • nach Veranstaltungsende; üblicherweise am Folgetag/nächsten Werktag zwischen 05:00 Uhr und 07:00 Uhr, jedoch ggf. auch in der Nacht • in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsplan, auch durchgängig während stattfindender Veranstaltungen • Durchschnittliche Veranstaltungsanzahl: ca. 100-150 Veranstaltungen pro Jahr (Erfahrungswert, keine verbindliche Prognose) Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AN Die Einheiten sind Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" zu entnehmen. Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AG - Strom und Wasser für die Reinigung - geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten - die zur Reinigung notwendigen Schlüssel/Zugangskarten (Los 1 RMCC: abzuholen am Haupteingang mit täglicher Rückgabe) Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals Im Auftragsfalle werden die aufgeführten Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals gem. Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" gefordert. Objektbesichtigungen - verpflichtend Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 23.01.2026, jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 26.01.2026 • 27.01.2026 • 28.01.2026 • 29.01.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufgaben-und Leistungsbeschreibung sowie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
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