land.D
Rahmenvereinbarung der Schadstoffplanung „Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten“
Rahmenvereinbarung für Schadstoffplanung gemäß AHO Heft 43 (2023): Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten in Gebäuden und baulichen/technischen Anlagen. Leistungen werden vom AG in Teilleistungen abgerufen.
Hazardous Materials Assessment
No credit card · Instant access
Content at a glance
Rahmenvereinbarung für Schadstoffplanung gemäß AHO Heft 43 (2023): Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten in Gebäuden und baulichen/technischen Anlagen. Leistungen werden vom AG in Teilleistungen abgerufen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- land.D
- Published:
- March 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Hazardous Materials Assessment
Tender description
Rahmenvereinbarung für Schadstoffplanung gemäß AHO Heft 43 (2023): Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten in Gebäuden und baulichen/technischen Anlagen. Leistungen werden vom AG in Teilleistungen abgerufen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
No files listed yetThe contracting authority has not yet published any attachments, or they are only accessible after registration.
Open all documents in workspaceRelated tenders
8- Forschungszentrum Jülich GmbHDeadline: Apr 16
Rahmenvereinbarung der Schadstoffplanung „Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten“
Gesucht werden zwei Auftragnehmer für eine Rahmenvereinbarung über Schadstoffplanungen gemäß AHO-Heft 43 (2023). Die Leistungen umfassen Untersuchung, Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten an Gebäuden und technischen Anlagen, insbesondere bei Umbauten/Sanierungen im laufenden Betrieb. Analysiert werden u.a. KMF, Asbest, PCB, PAK, Holzschutzmittel, TVOC, Schwermetalle, Schimmel sowie Bauschutt/DepV-Konformität. Abruf von Teilleistungen möglich. - Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen c/o ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Entwicklung Areal Sietas - Planung Baufeldfreimachung
Das Ziel des Bodenmanagements besteht in der Vorbereitung der Flächen für nachfolgende Gewerke (z.B. Logistikbebauung). Im Rahmen des Bodenmanagements, ist der ressourcenschonende und wirtschaftliche Umgang mit dem vorhandenen Bodenmaterial, mit dem vorrangigen Ziel einer internen Verwertung, anzustreben. Die Planer- und Gutachterleistungen im Leistungsbild Altlasten/Schadstoffe umfassen auch die Untersuchung und Beratung bzgl. Schadstoffen in der Bestandsbebauung, sowie daraus hervorgehende Planungen. Der Auftragsgegenstand ist die Erbringung aller erforderlichen Gutachter-, Planungs- und Überwachungsleistungen für die Baufeldfreimachung. Der Auftrag beinhaltet sämtliche Leistungsstufen der Leistungsbilder: - Baufeldfreimachung / Rückbau gem. AHO Heft Nr. 18 - Altlasten (Boden) gem. AHO Heft Nr. 8 - Schadstoffe (Bauliche- und technische Anlagen) gem. AHO Heft Nr. 43 - Erdbau / Geländemodellierung gem. §§ 41 ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung. - Samtgemeinde HerzlakeHerzlake
VgV-Verfahren "Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Holte" in der Gemeinde Lähden - Generalplanung
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10) - Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen ____ Objektplanung für Freianlagen gemäß § 38 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11) ____ Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14) ____ Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15) je ALG 1-5 - Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen ____ Beratungsleistung Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI - Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2-1.2.3 HOAI 2021) - Grundleistungen für Schallschutz Bauakustik der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2 und 1.2.4 HOAI 2021) ____ Fachplanung Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 - Regelleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8 (gem. AHO Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz") ____ Koordination nach BaustellV (SiGeKo) nach AHO-Heft Nr. 15 - Grundleistungen während der Planung der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung") - Grundleistungen während der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung") - Samtgemeinde HerzlakeHerzlakeDeadline: Jun 08
VgV-Verfahren "Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Holte" in der Gemeinde Lähden - Generalplanung
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10) - Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen ____ Objektplanung für Freianlagen gemäß § 38 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11) ____ Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14) ____ Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15) je ALG 1-5 - Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen ____ Beratungsleistung Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI - Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2-1.2.3 HOAI 2021) - Grundleistungen für Schallschutz Bauakustik der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2 und 1.2.4 HOAI 2021) ____ Fachplanung Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 - Regelleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8 (gem. AHO Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz") ____ Koordination nach BaustellV (SiGeKo) nach AHO-Heft Nr. 15 - Grundleistungen während der Planung der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung") - Grundleistungen während der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung") BFC Generalplanung - Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse und die Erneuerung der Verkehrsflächen
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grund- und besondere Leistungen gemäß den jeweils zutreffenden Leistungsbildern. Die vollständigen Leistungsbilder sind der Anlage HOAI_Leistungsbilder zu entnehmen. Die Angebotsabfrage umfasst folgende Leistungsbereiche: • Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (gem. §§ 33-35 i. V.mit Anlage 10 HOAI 2021), LP 1-9 • Leistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §§ 49-52 i. V. mit Anlage 14 HOAI 2021), LP1-6 • Leistungen der Verkehrsplanung (gem. §§ 45 bis 48 i. V. mit Anlage 13 HOAI 2021), LP 1-9 • Leistungen der Fachplanung für Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 bis 44 i.V. mit Anlage 1 HOAI 2021), LP 1-9 • Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung Gebäude (gem. §§ 53-56 i.V. mit Anlage 15 HOAI 2021), LP 1-9 • Leistungen der Fachplanung für Bauphysik (gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2021), LP 1-7 • Ingenieurvermessung (in Anlehnung an das Leistungsbild gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2021), LP 1-5 • Leistungen für Brandschutz (in Anlehnung an das Heft 17 der AHO-Schriftenreihe), LP 1-9 • Leistungen für Baulogistik (in Anlehnung an das Heft 25 der AHO-Schriftenreihe), LP 1-8 • Leistungen Building Information Modeling (BIM), LP 3-7- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten. - Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet. - Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRBerlin
Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage (Biomassezentrum) von biologischen Abfällen am Standort Hennickendorf
Planung einer funktionstüchtigen Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage für biologische Abfälle inkl. der dazugehörigen Anlagentechnik, der Erfassung und Behandlung von der Abluft, sonstiger Nebengewerke wie z.B. der Medien Zu- und Abführung, der Zufahrtslogistik unter Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen und der Infrastruktur des Standorts nach dem Stand der Technik. Diese Planung bezieht sich im Wesentlichen auf die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03-04), angelehnt an die HOAI 2021. Zum Vorhaben gehört weiterhin die Planung der bei allen Konfigurationen erforderlichen Medienanbindungen für Wasser (auch Löschwasser), Abwasser, Regen- und Oberflächenwasser sowie die Anbindung der elektrischen Versorgung und der IT. Dabei sind alle geltenden Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Vorschriften (wie die der Berufsgenossenschaften und der Arbeitssicherheit), Richtlinien, DIN EN Normen, gültige Abwassersatzungen und Empfehlungen der einschlägigen Verbände einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Es soll die Weiterentwicklung des bisherigen Stands der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01-02) über die Entwurfsplanung (LPH 03) bis hin zur Genehmigungsreife im Sinne der baurechtlichen Anforderungen erfolgen (LPH 04). Die erarbeiteten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers. Hierzu gehören die Leistungen des Leistungsbilds § 43 Ingenieurbauwerke (Objektplanung) sowie die der Fachplanungen für die Technische Ausrüstung (§ 55) und dem Tragwerk (§ 51) in Verbindung mit den dazugehörigen Anlagen (HOAI). Des Weiteren sind die Leistungen für die Baufeldfreimachung/ Rückbau (AHO-Heft Nr.18) und dem Brandschutz (AHO Heft Nr.17) zu berücksichtigen. Der AN übernimmt die Rolle eines Generalplaners. Er ist damit verantwortlich für die Gesamtkoordination sämtlicher Planungsgewerke (Fachplanung) sowie für die fristgerechte und qualitätsgesicherte Erstellung der vollständigen und genehmigungsfähigen Unterlagen. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Optional sollen Teilleistungen der LPH 06 und 07 zur Vorbereitung für eine Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen Bau sowie Anlagen- und Verfahrenstechnik durch den AN erbracht werden. Diese Leistung steht unter dem Vorbehalt der einseitigen optionalen Beauftragung durch den AG. Dies bedeutet, dass der AG sich vorbehält, nach dem Erhalt des Genehmigungsbescheids die Option zu ziehen, d.h. eine Beauftragung kommt nur durch eine gesonderte einseitige Willenserklärung des AGs zu Stande und ist nicht automatisch Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Hauptauftrag. Als Voraussetzung der Beauftragung der Leistung gilt die Zustimmung der Gremien des AGs.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is land.D.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.