Landeshauptstadt München, BaureferatMünchen
Rahmenvereinbarung Bohrprogramm 2026-2028
Für Kanalbauprojekte der Münchner Stadtentwässerung sind geotechnische Erkundungen im gesamten Stadtgebiet und nördlichen Gemeinden erforderlich: ca. 80 Bodenaufschlussbohrungen (5-20 m tief, Ausnahmen bis 40 m), 140 schwere Rammsondierungen, ca. 7 Grundwassermessstellen. Bohrungen meist auf öffentlichem Grund (Verkehrsflächen), seltener ...
Geotechnical Surveys
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Published:
- May 29, 2026
- Deadline:
- June 25, 2026
- Topic:
- Geotechnical Surveys
Tender description
Für Kanalbauprojekte der Münchner Stadtentwässerung sind geotechnische Erkundungen im gesamten Stadtgebiet und nördlichen Gemeinden erforderlich: ca. 80 Bodenaufschlussbohrungen (5-20 m tief, Ausnahmen bis 40 m), 140 schwere Rammsondierungen, ca. 7 Grundwassermessstellen. Bohrungen meist auf öffentlichem Grund (Verkehrsflächen), seltener auf Privatgrund oder in Hinterhöfen.
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6Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburgGeotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Voraussichtlich zu untersuchen sind für das Jahr 2027 33 Drucksondierungslokationen (17 Lokationen bis 80 m und 16 Lokationen bis 60 m) und 17 Lokationen zur Bohrung mit Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es voraussichtlich an 47 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (24 Lokationen bis 80 m und 23 Lokationen bis 60 m) und an 24 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (6 Lokationen bis 80 m und 18 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. http://www.bsh.de/webcode/593368Rahmenvereinbarung - Kanalreinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung - 2026-2028 - Verbandsgemeinde Weißenthurm
Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - AbwasserWeißenthurmca. 75 km Kanalreinigung ca. 800 h Einsatz Reinigungsfahrzeug ca. 20 km Inspektion Hauptkanal ca. 9 km Inspektion Hausanschlussleitungen ca. 1600 Stk. Inspektion Schachtbauwerke ca. 120 h Einsatz Inspektionsfahrzeug ca. 950 m Haltungsdruckprüfung ca. 240 Stk. Muffendruckprüfung ca. 20 h Einsatz Dichtheitsprüfungsfahrzeug Laufzeit: 01.07.2026 - 30.06.2028 (siehe unten)Bohrprogramm 2026-2
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Jul 17ca. 56 Stück Erkundungsbohrungen in Fahrbahn (bis 2,50 m Tiefe); ca. 22 Stück Erkundungsbohrungen in Mulde (bis 4,00 m Tiefe); ca. 42 Stück Bankettschürfe; ca. 39 Stück Asphaltkerne ziehen (ca. 30 cm Tiefe); Entnahme von Einbauteilen; alles incl. Laboranalytik nach EBV, LAGA, Verfüllrichtlinie und DepVRahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainBei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, GaRahmenvereinbarung - Büromaterial 2026-2028
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünsterRahmenvereinbarung - Büromaterial 2026-2028Bauleistung Rahmenvereinbarung Fahrleitung 2026-2028
WienAusschreibung von Leistungen zur Durchführung von Instandhaltungs- Bau- und Reparaturarbeiten mit unterschiedlichem Umfang, sowie Einrichtung einer Störungsbereitschaft für die Fahrleitungsanlage der WIENER LOKALBAHNEN GmbH. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit über 36 Monate ab Zuschlagserteilung zzgl. 24-monatiger Verlängerungsoption, auf Basis des Bestbieterangebotes mit einem Auftragnehmer abgeschlossen, der AG wird nach seinem Bedarf Leistungen abrufen.
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