Polizeipräsidium KölnKölnTED
Rahmenvereinbarung Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen
Die Dienstleistung umfasst alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen und das Einsammeln von Leichenteilen, soweit zugänglich. Der Transport erfolgt nach Weisung des Auftraggebers vom Fundort zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder, bei Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bonn, nach Bonn.
Freight Transport
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Die Dienstleistung umfasst alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen und das Einsammeln von Leichenteilen, soweit zugänglich. Der Transport erfolgt nach Weisung des Auftraggebers vom Fundort zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder, bei Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bonn, nach Bonn.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Polizeipräsidium Köln
- Published:
- June 01, 2026
- Deadline:
- July 16, 2026
- Topic:
- Freight Transport
Tender description
Die Dienstleistung umfasst alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen und das Einsammeln von Leichenteilen, soweit zugänglich. Der Transport erfolgt nach Weisung des Auftraggebers vom Fundort zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder, bei Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Bonn, nach Bonn.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Guidance for structured bid preparation
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4- Polizeipräsidium KölnKölnDeadline: Jul 16
Rahmenvereinbarung Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen. - KPB Wesel Zentrale VergabestelleWeselDeadline: Jul 22
Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen im Bereich der KPB Wesel
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten - KPB Wesel Zentrale VergabestelleWeselDeadline: Jul 22
Sonsbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Sonsbeck)
Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten 8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 16. Juli 2026.
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