Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeTED
Rahmenvereinbarung Asbestbeprobung
Freilegung und das anschließende Ausbohren von Abstandhaltern in Betonbauteilen an Brücken, Lärmschutzwänden, Stützwänden und weiteren Ingenieurbauten aus Beton. Ein weiterer Bestandteil ist die Asbestanalyse. Probenentnahme und Auswertung hat in Anlehnung an die jeweiligen VDI-Vorschriften zu erfolgen. Maßgebend für die Durchführung der ...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- August 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Freilegung und das anschließende Ausbohren von Abstandhaltern in Betonbauteilen an Brücken, Lärmschutzwänden, Stützwänden und weiteren Ingenieurbauten aus Beton. Ein weiterer Bestandteil ist die Asbestanalyse. Probenentnahme und Auswertung hat in Anlehnung an die jeweiligen VDI-Vorschriften zu erfolgen. Maßgebend für die Durchführung der Arbeiten ist die TRGS 519.
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5Rahmenvereinbarung Fahrzeugkonservierung
Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverHannoverDeadline: Sep 16Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 6.250 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.Rahmenvereinbarung Grundwasserbeweissicherung
Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbHWienZiel des gegenständlichen Projekts ist die Überwachung und Sicherstellung der Auswirkungen der Bauvorhaben in der Seestadt Aspern auf die Grundwasserqualität sowie die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards. Hierbei sollen Grundwasseruntersuchungen und Qualitätsmessungen in den festgelegten UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern an den vorhandenen Pegeln durchgeführt werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere Probennahmen und diesbezügliche Gutachtenerstellungen. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen der Grundwasserbeweissicherung abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich dabei auf EUR 500.000,-- (netto, maximales Abrufvolumen Stand März 2026 exkl Valorisierung gem Rahmenvereinbarung in Punkt V.4, welche das maximale Abrufvolumen damit verändert). Der geschätzte Auftragswert der über die Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen (über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich auf EUR 500.000,-- (netto, Stand März 2026).Rahmenvereinbarung für Leiterplattenherstellung
Barkhausen Institut gGmbHDresdenGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Herstellung, Bestückung, Inbetriebnahme und Lieferung komplexer Leiterplatten einschließlich der hierfür erforderlichen Entwicklungsleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Schaltplänen, das Leiterplattenlayout, die Beschaffung sämtlicher Bauteile, die Fertigung und Bestückung der Leiterplatten, die Entwicklung der erforderlichen Firmware, die Durchführung von Funktionstests sowie die Lieferung sämtlicher Entwicklungs- und Fertigungsunterlagen. Die Rahmenvereinbarung dient dazu, den zukünftigen Bedarf des Barkhausen Instituts an Entwicklungs- und Fertigungsleistungen für Leiterplatten flexibel über Einzelabrufe abzudecken. Einzelaufträge werden entsprechend dem jeweils konkreten Projektbedarf innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vergeben.Rahmenvereinbarung Generalplanung
Bezirksregierung KölnKölnDeadline: Oct 08Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalplanungsleistungen erbracht, einschließlich der übergeordneten Gesamtkoordination aller Planungs- und Fachbeteiligten sowie der notwendigen Sachverständigen- und Gutachterleistungen. Es ist zu erwarten, dass mehrere Einzelaufträge für verschiedene Standorte gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig zu bearbeiten sein werden. Die Leistungen sind für jedes Projekt standortspezifisch zu erbringen und jeweils an die örtlichen Gegebenheiten sowie Rahmenbedingungen anzupassen, sodass darauf aufbauend eine konsistente Planung erfolgen kann. Auf dieser Grundlage hat der Generalplaner die Genehmigungsfähigkeit des Bauwerkes herzustellen, die Baugenehmigung zu erwirken und vollständige, vergabereife Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung des Generalunternehmers für die Containererrichtung zu erstellen. Gleichsam hat er die AG dabei fachtechnisch zu unterstützen, die Generalunternehmer Container und den oder die Unternehmer für den Außenbereich über ein Ausschreibungsverfahren zu binden. In der Leistungsphase 5 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers. Dabei prüft er die Planunterlagen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und ausgeschriebenen Anforderungen. Während der Bauausführung obliegt ihm zudem das umsetzungsbegleitende Baucontrolling bis zur Inbetriebnahme des Objekts. Für den Außenbereich sind die Leistungen des Generalplaners in den Leistungsbeschreibungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke beschrieben. Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich der Neubau von Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise mit marktgängigen Standardcontainern. Bestandsumbauten oder die Vermischung von Bestandsbebauung mit ergänzenden, neuen Containeranlagen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der durch die Containerbauweise bedingten Standardisierung von Grundrissen und Fertigungsmethoden ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsaufgaben. Für die Planung der Einrichtungen werden dem Generalplaner von den Bezirksregierungen jeweils in Abhängigkeit der vorgesehenen Größe und Kapazität der Einrichtungen angepasste Standardraumprogramme mit Flächenangaben und Zuordnung zu Funktionsbereichen zur Verfügung gestellt. Die Größe der Einrichtungen liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Plätzen. Der Bedarf ist möglichst nutzungsgerecht und flächenoptimiert umzusetzen. Die Einrichtungen setzen sich insbesondere aus folgenden Funktionsbereichen zusammen: 1. Wachdienst, Pförtner 2. Sozialfunktion und Sporträume, 3. Verwaltung / Betreuung, 4. Unterkünfte / Wohnbereiche, 5. Küche und Speiseräume.Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen
Stadt Altena (Westf.)AltenaDeadline: Aug 21Höchstmengen der Rahmenvereinbarung: Los 1: Planungsbegleitende Vermessung 25; Bauvermessung 25 Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23; Bauvermessung 23 Los 3: Planungsbegleitende Vermessung 35; Bauvermessung 35 Los 4: Planungsbegleitende Vermessung 31; Bauvermessung 31 Los 5: Planungsbegleitende Vermessung 60; Bauvermessung 60
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- The contracting authority is Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
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