NÖ LandesgesundheitsagenturSt. PöltenTED
Rahmenvereinbarung - Arzneimittel Opdivo (Nivolumab)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Opdivo (Nivolumab) für die Jahre 2026–2029. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Anbieter ausgeführt werden, da nur dieser die spezifischen medizinischen Indikationsbedürfnisse der Patienten erfüllen kann.
Pharmaceuticals
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Opdivo (Nivolumab) für die Jahre 2026–2029. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Anbieter ausgeführt werden, da nur dieser die spezifischen medizinischen Indikationsbedürfnisse der Patienten erfüllen kann.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- NÖ Landesgesundheitsagentur
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Opdivo (Nivolumab) für die Jahre 2026–2029. Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Anbieter ausgeführt werden, da nur dieser die spezifischen medizinischen Indikationsbedürfnisse der Patienten erfüllen kann.
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Das ZDF schließt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von energieeffizienten LED-Stehleuchten mit innovativer Sensortechnik. Die geplante Abnahme umfasst 600 Stück im Jahr 2026, 300 Stück im Jahr 2027, 200 Stück im Jahr 2028 und 200 Stück im Jahr 2029. Die Mindestabnahme beträgt 300.000 Euro, das maximale Abrufvolumen 1.100.000 Euro. Die Lieferung soll in Mainz, Deutschland, erfolgen. - Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWienDeadline: Aug 20
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Installation und Inbetriebnahme von Carrier Infrastruktur 2027-2029 für die Austro Control GmbH
Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ür die Installation inkl. Lieferung, Einschulung, Wartung und das reaktive Störungsmanagement für PDH Multiplexer, Netzüberwachungselemente und Richtfunksysteme nebst dafür erforderlichen Begleiteinrichtungen, sowie ein entsprechender Support- und Softwarepflegevertrag für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 01. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2029. Leistungsort sind die Flugsicherungsstandorte der ACG in Österreich. Festgehalten wird, dass eine Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung ist, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die einzelnen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist somit nicht die Erteilung eines einzelnen, inhaltlich bereits vollständig determinierten Auftrags, sondern der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bedingungen für einzelne, noch gesondert auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Aufträgen. Die ggstdl. Rahmenvereinbarung bildet die Höchstabrufmenge. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet diese Höchstmenge abzurufen. - Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter HaftungWienDeadline: Sep 15
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Installation und Inbetriebnahme von Carrier Infrastruktur 2027-2029 für die Austro Control GmbH
Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ür die Installation inkl. Lieferung, Einschulung, Wartung und das reaktive Störungsmanagement für PDH Multiplexer, Netzüberwachungselemente und Richtfunksysteme nebst dafür erforderlichen Begleiteinrichtungen, sowie ein entsprechender Support- und Softwarepflegevertrag für die Dauer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 01. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2029. Leistungsort sind die Flugsicherungsstandorte der ACG in Österreich. Festgehalten wird, dass eine Rahmenvereinbarung eine Vereinbarung ist, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die einzelnen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist somit nicht die Erteilung eines einzelnen, inhaltlich bereits vollständig determinierten Auftrags, sondern der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bedingungen für einzelne, noch gesondert auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilenden Aufträgen. Die ggstdl. Rahmenvereinbarung bildet die Höchstabrufmenge. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet diese Höchstmenge abzurufen. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleN/ADeadline: Jul 22
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Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Technische Universität MünchenGarching
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Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und en des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen.
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- The contracting authority is NÖ Landesgesundheitsagentur.
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