Landkreis Saalekreis, Dezernat I, VergabestelleMerseburg
Prüfungsleistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse von Zweckverbänden für den Zeitraum von 5 Jahren; Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal für die Jahresabschlüsse 2026 bis einschließlich 2030
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis (Auftraggeber) hat gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 KVG LSA die Aufgabe der Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 142 KVG LSA durchzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 142 (2) KVG LSA e...
Auditing
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Saalekreis, Dezernat I, Vergabestelle
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- June 30, 2026
- Topic:
- Auditing
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Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis (Auftraggeber) hat gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 5 KVG LSA die Aufgabe der Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 142 KVG LSA durchzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 142 (2) KVG LSA eines Wirtschaftsprüfers (Auftragnehmer) bedienen. Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfung des Jahresabschlusses der Zweckverbände beruht auf § 16 (1), Satz 1 GKG LSA, der die sinngemäße Anwendung der Vorschriften der Gemeinden regelt und somit § 142 (2) KVG LSA zur Anwendung kommt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis beabsichtigt auf dieser Grundlage die Dienstleistung zur Prüfung der Jahresabschlüsse für den Zeitraum von 5 Jahren für die nachfolgende Leistung "Abwasserzweckverband Elster-Kabelsketal für die Jahresabschlüsse 2026 bis einschließlich 2030" zu vergeben. Detaillierte Angaben sind der Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Anlage zu entnehmen. Das Angebot soll die Angabe einer maximalen Vergütungshöhe nach kalkuliertem Aufwand pro Jahr inklusive aller Nebenkosten beinhalten. Aus der Kalkulation sollen der Einsatz der Prüfer nach Stundensatz und Anzahl der Stunden sowie die Nebenkosten wie z. B. Verwaltungskosten, Reisekosten und Auslagen ersichtlich und Nennung von Stundensätzen sowie Nebenkosten für eventuell zusätzliche Leistungen erkennbar sein.
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