AOK Sachsen - AnhaltMagdeburg
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnung für das Jahr 2026 der AOK Sachsen-Anhalt einschließlich des Sondervermögens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und der Pflegekasse gemäß § 77 SGB IV unter Beachtung der Vorgaben des § 31 SVHV sowie der weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rec...
Auditing
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Gegenstand der Leistung ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnung für das Jahr 2026 der AOK Sachsen-Anhalt einschließlich des Sondervermögens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und der Pflegekasse gemäß § 77 SGB IV unter Beachtung der Vorgaben des § 31 SVHV sowie der weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK Sachsen - Anhalt
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- August 04, 2026
- Topic:
- Auditing
Tender description
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnung für das Jahr 2026 der AOK Sachsen-Anhalt einschließlich des Sondervermögens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und der Pflegekasse gemäß § 77 SGB IV unter Beachtung der Vorgaben des § 31 SVHV sowie der weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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2 files recorded- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP4YRAMX88.zip
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10- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrankfurt am Main
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Prüfung der Jahresrechnungen, Buchführung und Haushaltsvollzug der AOK Hessen unter Beachtung von SGB, SVHV, SVRV, SRVwV, Satzung und GoB. Umfasst formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit. Einbeziehung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prüfung auf Deutsch. Nur Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer ohne Ausschluss nach §77 Abs.1a Satz6 SGB IV zugelassen. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenGroß-Gerau
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Die Prüfung umfasst die Jahresrechnungen, die Buchführung und den Haushaltsvollzug. Die Prüfung der Jahresrechnungen erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und der Satzung. Dabei sind insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der Sozialversicherung, - die Satzung der AOK - die Gesundheitskasse in Hessen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen. Die Prüfung der Jahresrechnungen umfasst die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäfts- und Rechnungsführung der Auftraggeberin. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Bei Anhaltspunkten höherer Risiken ist diesen nachzugehen. Bei Anhaltspunkten für Verstöße sind ergänzende Prüfhandlungen vorzunehmen und die Prüfnachweise im Hinblick auf diesen Verdacht gezielt zu würdigen. Auch die ergänzenden Prüfungshandlungen sind bei der Prüfplanung einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Rechnungslegung der Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Prüfung ausschließlich von einer Wirtschaftsprüfe-rin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer durchgeführt wird, die/der nicht der Einschränkung gem. § 77 Abs. 1a Satz 6 SGB IV unter-liegt, d. h. ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung durchgeführt hat. Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbericht, abgefasst in deutscher Sprache, festzuhalten. Der Prüfbericht hat Ausführungen zum Gegenstand der Prüfung, die Darstellung des Gesamturteils aufgrund der Prüfung, die Bezeichnung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie Art und Umfang der Prüfung zu enthalten. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Groß-Gerau (PLZ 64521) statt. Informationen zur Auftraggeberin finden Sie im Geschäftsbericht (Anl D.03a), in der Satzung Krankenkasse (Anl D.03b) und in der Satzung der Pflegekasse (Anl D.03c). Die Jahresrechnungen sind nach konkreter Absprache der Vertragsparteien bis Mitte Mai des Folgejahres zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum schriftlich vorzulegen. Im Nachgang stellt die der Auftragnehmer die Prüfergebnisse in den Gremien, wie Vorstand und Grundsatzausschuss des Verwaltungsrates der Auftraggeberin, vor. Die konkrete Terminplanung erfolgt auf Grundlage der Gremientermine in Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrankfurt am Main
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Die Prüfung umfasst die Jahresrechnungen, die Buchführung und den Haushaltsvollzug. Die Prüfung der Jahresrechnungen erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und der Satzung. Dabei sind insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der Sozialversicherung, - die Satzung der AOK - die Gesundheitskasse in Hessen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen. Die Prüfung der Jahresrechnungen umfasst die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäfts- und Rechnungsführung der Auftraggeberin. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Bei Anhaltspunkten höherer Risiken ist diesen nachzugehen. Bei Anhaltspunkten für Verstöße sind ergänzende Prüfhandlungen vorzunehmen und die Prüfnachweise im Hinblick auf diesen Verdacht gezielt zu würdigen. Auch die ergänzenden Prüfungshandlungen sind bei der Prüfplanung einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Rechnungslegung der Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Prüfung ausschließlich von einer Wirtschaftsprüfe-rin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer durchgeführt wird, die/der nicht der Einschränkung gem. § 77 Abs. 1a Satz 6 SGB IV unter-liegt, d. h. ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung durchgeführt hat. Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbericht, abgefasst in deutscher Sprache, festzuhalten. Der Prüfbericht hat Ausführungen zum Gegenstand der Prüfung, die Darstellung des Gesamturteils aufgrund der Prüfung, die Bezeichnung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie Art und Umfang der Prüfung zu enthalten. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Groß-Gerau (PLZ 64521) statt. Informationen zur Auftraggeberin finden Sie im Geschäftsbericht (Anl D.03a), in der Satzung Krankenkasse (Anl D.03b) und in der Satzung der Pflegekasse (Anl D.03c). Die Jahresrechnungen sind nach konkreter Absprache der Vertragsparteien bis Mitte Mai des Folgejahres zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum schriftlich vorzulegen. Im Nachgang stellt die der Auftragnehmer die Prüfergebnisse in den Gremien, wie Vorstand und Grundsatzausschuss des Verwaltungsrates der Auftraggeberin, vor. Die konkrete Terminplanung erfolgt auf Grundlage der Gremientermine in Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. - GKV-Spitzenverband
Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Rheinland Klinikum Neuss GmbHNeuss
Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung des Auftraggebers als große Kapitalgesellschaft gemäß §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung des Lageberichts sowie der Durchführung krankenhausspezifischer Prüfungen und Bescheinigungen (insbesondere Fördermittel-, Ausbildungsfonds-, Pflege- und Strukturprüfungen). Ebenso soll auch die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgen. Weiterer Bestandteil des Auftrages ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028 und optional 2029 (Verlängerungsoption des Auftraggebers), unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüferrotation. - Rheinland Klinikum Neuss GmbHNeuss
Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung des Auftraggebers als große Kapitalgesellschaft gemäß §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung des Lageberichts sowie der Durchführung krankenhausspezifischer Prüfungen und Bescheinigungen (insbesondere Fördermittel-, Ausbildungsfonds-, Pflege- und Strukturprüfungen). Ebenso soll auch die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgen. Weiterer Bestandteil des Auftrages ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028 und optional 2029 (Verlängerungsoption des Auftraggebers), unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüferrotation. - Rheinland Klinikum Neuss GmbHNeuss
Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung des Auftraggebers als große Kapitalgesellschaft gemäß §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung des Lageberichts sowie der Durchführung krankenhausspezifischer Prüfungen und Bescheinigungen (insbesondere Fördermittel-, Ausbildungsfonds-, Pflege- und Strukturprüfungen). Ebenso soll auch die Prüfung des Konzernabschlusses erfolgen. Weiterer Bestandteil des Auftrages ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028 und optional 2029 (Verlängerungsoption des Auftraggebers), unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abschlussprüferrotation. - Gemeinde SandhausenSandhausen
Energieliefer-Contracting "Nahwärmeversorgung Schulzentrum und "Große Mühllach I+II - Fortsetzung nach Teilnahmeantrag
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Wärmeversorgung im bestehenden Nahwärmeversorgungsgebiet "Schulzentrum und Große Mühllach I und II" in Sandhausen sowie die Belieferung der angeschlossenen Wärmekunden mit Nahwärme ab dem 1. August 2026. Die Leistung umfasst insbesondere den Erwerb der bestehenden Wärmeerzeugungsanlagen, des Wärmeversorgungsnetzes sowie der Hausübergabestationen, deren zukünftigen Betrieb einschließlich Instandhaltung, bedarfsgerechter Erneuerung und die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Wärmeversorgung ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRLübeck
Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes.
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- The submission deadline is 04. August 2026.
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