Kolpingstadt Kerpen
Prüfung und Hygieneinspektion der RLT-Anlagen gem. PrüfVO NRW und VDI6022
Diverse RLT-Anlagen der Stadt Kerpen müssen von einem Sachverständigen gem. Baurecht hinsichtlich Funktion und Sicherheit überprüft werden. Eine Hygieneinspektion ist ebenfalls verpflichtend.
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