Stadt Willich, Der BürgermeisterWillich
Prüfung Jahresrechnung Eigenbetriebe Stadt Willich
Prüfung der Jahresrechnung der Eigenbetriebe der Stadt Willich. Die Prüfung umfasst die Überprüfung der Rechnungslegung und der Finanzierung der Eigenbetriebe.
Auditing
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- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Willich, Der Bürgermeister
- Published:
- June 02, 2026
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- Topic:
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Prüfung der Jahresrechnung der Eigenbetriebe der Stadt Willich. Die Prüfung umfasst die Überprüfung der Rechnungslegung und der Finanzierung der Eigenbetriebe.
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4Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
AOK - Die Gesundheitskasse in HessenGroß-GerauDie Prüfung umfasst die Jahresrechnungen, die Buchführung und den Haushaltsvollzug. Die Prüfung der Jahresrechnungen erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und der Satzung. Dabei sind insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der Sozialversicherung, - die Satzung der AOK - die Gesundheitskasse in Hessen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen. Die Prüfung der Jahresrechnungen umfasst die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäfts- und Rechnungsführung der Auftraggeberin. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Bei Anhaltspunkten höherer Risiken ist diesen nachzugehen. Bei Anhaltspunkten für Verstöße sind ergänzende Prüfhandlungen vorzunehmen und die Prüfnachweise im Hinblick auf diesen Verdacht gezielt zu würdigen. Auch die ergänzenden Prüfungshandlungen sind bei der Prüfplanung einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Rechnungslegung der Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Prüfung ausschließlich von einer Wirtschaftsprüfe-rin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer durchgeführt wird, die/der nicht der Einschränkung gem. § 77 Abs. 1a Satz 6 SGB IV unter-liegt, d. h. ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung durchgeführt hat. Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbericht, abgefasst in deutscher Sprache, festzuhalten. Der Prüfbericht hat Ausführungen zum Gegenstand der Prüfung, die Darstellung des Gesamturteils aufgrund der Prüfung, die Bezeichnung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie Art und Umfang der Prüfung zu enthalten. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Groß-Gerau (PLZ 64521) statt. Informationen zur Auftraggeberin finden Sie im Geschäftsbericht (Anl D.03a), in der Satzung Krankenkasse (Anl D.03b) und in der Satzung der Pflegekasse (Anl D.03c). Die Jahresrechnungen sind nach konkreter Absprache der Vertragsparteien bis Mitte Mai des Folgejahres zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum schriftlich vorzulegen. Im Nachgang stellt die der Auftragnehmer die Prüfergebnisse in den Gremien, wie Vorstand und Grundsatzausschuss des Verwaltungsrates der Auftraggeberin, vor. Die konkrete Terminplanung erfolgt auf Grundlage der Gremientermine in Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.Wirtschaftsprüferleistungen für die Geschäftsjahre 2022 ff. - insbesondere Prüfung der Jahresrechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Jährliche Prüfung der Jahresrechnung der DFG nach Bundeshaushaltsordnung, Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse von neun nichtrechtsfähigen Stiftungen, Prüfung gemäß BMBF-Fragenkatalog und IDW-Prüfstandard, Aufgliederungen und Erläuterungen, Management Letter sowie optionale Sonderleistungen.Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026
GKV-SpitzenverbandDer GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Rahmenvertrag über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2029 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnAbschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für die Wirtschaftsjahre 2025–2029. Die letzte bis 2024 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist wegen Prüferrotation ausgeschlossen. Der Auftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und der versicherungsmathematischen Grundlagen.
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