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Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031)
Art der Leistung Dienstleistung - Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031) Umfang der Leistung Im Rahmen des Leistungsumfangs sind jährlich (für die Verwendungsnachweise 2026-2029) zwei Prüfungen (1 Prüfung TUB und 1 Prüfung Charite) p...
Auditing
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- Technische Universität Berlin
- Published:
- September 07, 2026
- Deadline:
- September 30, 2026
- Topic:
- Auditing
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Art der Leistung Dienstleistung - Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031) Umfang der Leistung Im Rahmen des Leistungsumfangs sind jährlich (für die Verwendungsnachweise 2026-2029) zwei Prüfungen (1 Prüfung TUB und 1 Prüfung Charite) pro Jahr beginnend in 2027-2030 durchzuführen. Gesamt-Fördersumme: 2026_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 2.299.427,00EUR ) 2027_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR ) 2028_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR ) 2029 22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR )
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7Durchführung der Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2026 bis 2030 für den Eigenbetrieb Städtischer Friedhof Görlitz
Stadtverwaltung GörlitzGörlitzDeadline: Sep 15Durchführung der Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2026 bis 2030 für den Eigenbetrieb Städtischer Friedhof Görlitz: Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Städtischer Friedhof Görlitz nach Handelsgesetzbuch und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung zum Bilanzstichtag 31.12. eines jeden Kalenderjahres, beginnend mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2026 für 5 Jahre.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Städtischer Friedhof Görlitz; Straße, Hausnummer: Schanze 11 b; Postleitzahl: 02828; Ort: Görlitz; Land: DeutschlandWirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 des Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Finanzbehörde HamburgHamburgDie zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse des kaufmännisch buchenden LBV nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Ggf. vom HGB abweichende Bestimmungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse kann die für die Finanzen zuständige Behörde erlassen, soweit dies auf Grund der Stellung des LBV als Landesbetrieb erforderlich ist. Die Prüfung schließt die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung einschließlich der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ein (§ 106 LHO inkl. Verwaltungsvorschriften). Darüber hinaus ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen. Es wird eine Finanzplanabrechnung vom LBV erstellt, die zu prüfen ist. Der Prüfbericht hat einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zu enthalten. Die Bilanzsumme des Vorjahres betrug 26 Millionen Euro, ähnliche Werte werden auch im Leistungszeitraum erwartet. Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 des Landesbetrieb Verkehr (LBV)Jahresabschlussprüfung Angebotsphase
Westdeutscher Rundfunk KölnKölnBei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um Leistungen der Jahresabschlussprüfung, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026, die der WDR für sich selbst, die WDR mediagroup GmbH, die WDR mediagroup digital GmbH, die ARD Plus GmbH und den ARD, ZDF Beitragsservice vergibt. Die Leistungen werden in drei Losen vergeben: - Los 1: Prüfungsleistungen für den Westdeutschen Rundfunk Köln - Los 2: Prüfungsleistungen für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Los 3: Prüfungsleistungen für WDR Mediagroup GmbH, WDR mediagroup digital GmbH und ARD Plus GmbH Prüfungsbeginn für die oben genannten Prüfungen für das Jahr 2026 ist November 2026 (Vorprüfung). Der jeweilige Prüfzeitraum endet, wenn die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Jahr erbracht sind, d. h. voraussichtlich im April/Mai des Folgejahres. Die Vergabe beinhaltet zunächst das Geschäftsjahr 2026. Unter Vorbehalt der jährlichen Gremienzustimmung beinhaltet der Auftrag auch die Prüfungsleistungen für die Geschäftsjahre 2027, 2028, 2029 und 2030. Hierzu wird pro Los ein Vertrag mit den jeweils zu prüfenden Anstalten geschlossen. Hinweis: aus Geheimhaltungsgründen werden einige Anlagen, die Teil der Vergabeunterlage sind, und die die Leistung konkretisieren, ausschließlich den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Kiesbergtunnel - Wirtschaftsprüfer
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Außenstelle KölnMünsterBei der geplanten Baumaßnahme "Wuppertal Kiesbergtunnel, Ersatzneubau" handelt es sich um ein umfassendes Sanierungs- sowie Neubauprojekt des Kiesbergtunnels auf der Landesstraße L 70. Diese verbindet das Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) mit der Wuppertaler Südstadt. Der im Jahr 1970 freigegebene Kiesbergtunnel soll grundhaft saniert werden. Er ist doppelstöckig ausgeführt, sodass die jeweils zweispurigen Richtungsfahrbahnen nicht parallel, sondern überwiegend übereinander verlaufen. In Fahrtrichtung vom Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A 46) nach Wuppertal verläuft der Verkehr durch die untere Röhre mit einer Gesamtlänge von ca. 1.043 m. Davon entfallen 855 m auf den bergmännischen Tunnelabschnitt, 50 m auf das Rahmenbauwerk Ost sowie 138 m auf das Rahmenbauwerk West. Die obere Röhre in Gegenrichtung von der Wuppertaler Südstadt zum Autobahnkreuz Wuppertal-Sonneborn (A46) weist eine Länge von 855 m auf und besteht ausschließlich aus einem bergmännisch hergestellten Tunnelabschnitt. Darüber hinaus ist vorgesehen, für das abgängige Überführungsbauwerk der L 70 über die Viehhofstraße einen Ersatzneubau zu errichten. Die geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere: - die grundhafte Sanierung der Tunnelanlage, - Anpassungen der Verkehrsanlagen, - die Erneuerung bzw. Anpassung der betriebstechnischen Ausstattung, - sowie den Ersatzneubau eines Ingenieurbauwerks. Als Projektabwicklungsmodell wurde die Integrierte Projektabwicklung ("IPA") gewählt. In diesem Modell werden die Rahmenbedingungen (Kultur, Organisation, Ökonomie und Methoden) so ausgestaltet, dass sie die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten für die Erreichung der Projektziele des Auftraggebers bestmöglich fördern. Kern des IPA-Modells ist ein einheitlicher, zwischen dem Auftraggeber und den fünf maßgeblichen Schlüsselpartnern für Planung und Bau geschlossener Allianzvertrag (Mehrparteienvertrag). Nähere Angaben dazu finden Sie in der Anlage 1 Projektinformationen sowie Anlage 12 Eckpunktepapier des Allianzvertrages (Teil der Vergabeunterlagen).OV26 RV externe Revisionsleistungen Rahmenvertrag externe Revisionsleistungen
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHBerlinDeadline: Sep 18Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die fachliche und personelle Unterstützung der Interne Revision der STADT UND LAND im Rahmen des Jahresprüfungsplans. Auf Basis eines Rahmenvertrages sollen durch den Auftragnehmer, die von der STADT UND LAND vorgegebenen Revisionsthemen im kaufmännischen, IT- und immobilienspezifischen Bereich bearbeitet werden.Rahmenvertrag externe Revisionsleistungen
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHBerlinDeadline: Sep 18Die Interne Revision der STADT UND LAND soll bei der Umsetzung des Jahresprüfungsplans fach-lich und personell durch einen externen Dienstleister unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer die von der STADT UND LAND festgelegten Revisionsthemen bearbeitet. Die Prüfungsleistungen sind dabei im Co-Sourcing-Verfahren in enger Abstimmung mit der Internen Revision der STADT UND LAND zu erbringen. Die Prüfungen können insbesondere kaufmännische, immobilienwirtschaftliche, informationstechnologische sowie Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse des Konzerns betreffen. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts-, Unterstützungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse. Nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind bautechnische Prüfungen, Bauprojektprüfungen sowie sonstige Leistungen der Baurevision. Der Regelbedarf umfasst jährlich ein bis zwei Revisionsprüfungen. Darüber hinaus kann sich insbe-sondere aufgrund personeller Kapazitätsengpässe oder sonstiger betrieblicher Erfordernisse ein zusätzlicher Prüfungsbedarf ergeben. Da Umfang und Zeitpunkt eines solchen Mehrbedarfs im Vo-raus nicht verlässlich prognostiziert werden können, geht der Auftraggeber von bis zu neun Revisionsprüfungen pro Kalenderjahr aus. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht.laut Kaskade; für die Überkompensationsprüfung 2025 der 3 Eisenbahnverhkehrsunternehmen
Auftraggeberin ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Innovation, Mobilität und InfrastrukturWienlaut Kaskade - ÜKP 2025 der 3 EVUs
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