Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Prüfung der Jahresrechnung
Prüfung der Jahresrechnung 2026 und Folgejahre der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Prüfung der Jahresrechnung
Auditing
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Prüfung der Jahresrechnung 2026 und Folgejahre der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Prüfung der Jahresrechnung
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Published:
- April 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Auditing
Tender description
Prüfung der Jahresrechnung 2026 und Folgejahre der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Prüfung der Jahresrechnung
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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2 files recorded- Bekanntmachung
- 25298550
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9- AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgDeadline: Aug 04
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen - Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Prüfung der Jahresrechnung VUB-2026-0001
Prüfung der Jahresrechnung - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenDeadline: Apr 14
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Prüfung der Jahresrechnungen, Buchführung und des Haushaltsvollzugs der AOK Hessen. Fokus auf formale/materielle Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und das interne Kontrollsystem unter Beachtung von SGB, SVHV, SVRV, SRVwV, Kontenrahmen und GoB. Die Prüfung muss Unrichtigkeiten aufdecken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Durchführung ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gemäß § 77 SGB IV in deutscher Sprache. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrankfurt am Main
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Die Prüfung umfasst die Jahresrechnungen, die Buchführung und den Haushaltsvollzug. Die Prüfung der Jahresrechnungen erstreckt sich auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und der Satzung. Dabei sind insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der Sozialversicherung, - die Satzung der AOK - die Gesundheitskasse in Hessen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen. Die Prüfung der Jahresrechnungen umfasst die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäfts- und Rechnungsführung der Auftraggeberin. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Bei Anhaltspunkten höherer Risiken ist diesen nachzugehen. Bei Anhaltspunkten für Verstöße sind ergänzende Prüfhandlungen vorzunehmen und die Prüfnachweise im Hinblick auf diesen Verdacht gezielt zu würdigen. Auch die ergänzenden Prüfungshandlungen sind bei der Prüfplanung einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Rechnungslegung der Krankenkassen sind zu berücksichtigen. Die Prüfung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Prüfung ausschließlich von einer Wirtschaftsprüfe-rin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer durchgeführt wird, die/der nicht der Einschränkung gem. § 77 Abs. 1a Satz 6 SGB IV unter-liegt, d. h. ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung durchgeführt hat. Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbericht, abgefasst in deutscher Sprache, festzuhalten. Der Prüfbericht hat Ausführungen zum Gegenstand der Prüfung, die Darstellung des Gesamturteils aufgrund der Prüfung, die Bezeichnung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie Art und Umfang der Prüfung zu enthalten. Die Prüfung ist grundsätzlich im Rahmen einer Remote-Durchführung möglich. Sollte eine örtliche Prüfung erforderlich sein, findet diese in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Groß-Gerau (PLZ 64521) statt. Informationen zur Auftraggeberin finden Sie im Geschäftsbericht (Anl D.03a), in der Satzung Krankenkasse (Anl D.03b) und in der Satzung der Pflegekasse (Anl D.03c). Die Jahresrechnungen sind nach konkreter Absprache der Vertragsparteien bis Mitte Mai des Folgejahres zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum schriftlich vorzulegen. Im Nachgang stellt die der Auftragnehmer die Prüfergebnisse in den Gremien, wie Vorstand und Grundsatzausschuss des Verwaltungsrates der Auftraggeberin, vor. Die konkrete Terminplanung erfolgt auf Grundlage der Gremientermine in Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Dienstleistungsvertrag zur Prüfung der Jahresrechnungen der AOK PLUS (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach AAG sowie Pflegekasse) für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst die Prüfung gemäß § 31 SVHV und die Erstellung von Prüfberichten für die Jahre 2026 bis 2028, mit einer Option auf Verlängerung für 2029 und 2030. - Stadt Willich, Der BürgermeisterWillich
Prüfung Jahresrechnung Eigenbetriebe Stadt Willich
Prüfung der Jahresrechnung der Eigenbetriebe der Stadt Willich. Die Prüfung umfasst die Überprüfung der Rechnungslegung und der Finanzierung der Eigenbetriebe. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Dienstleistungsvertrag zur Prüfung der Jahresrechnungen der AOK PLUS (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach AAG sowie Pflegekasse) gemäß § 31 SVHV und geltenden Rechtsvorschriften. Der Auftrag umfasst die Jahre 2026 bis 2028, mit einer Option auf Verlängerung für 2029 und 2030. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Prüfungen durchzuführen und entsprechende Prüfberichte zu erstellen. - Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Wirtschaftsprüferleistungen für die Geschäftsjahre 2022 ff. - insbesondere Prüfung der Jahresrechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Jährliche Prüfung der Jahresrechnung der DFG nach Bundeshaushaltsordnung, Prüfung der doppischen Jahresabschlüsse von neun nichtrechtsfähigen Stiftungen, Prüfung gemäß BMBF-Fragenkatalog und IDW-Prüfstandard, Aufgliederungen und Erläuterungen, Management Letter sowie optionale Sonderleistungen. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
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