Deutsches Elektronen-Synchrotron DESYHamburgTED
Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Der Auftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses 2026 (Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2027). Bei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die genannten 12 Monate hinaus. Sollte 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich die...
Auditing
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Der Auftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses 2026 (Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2027). Bei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die genannten 12 Monate hinaus. Sollte 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
- Topic:
- Auditing
Tender description
Der Auftrag umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses 2026 (Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2027). Bei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die genannten 12 Monate hinaus. Sollte 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich die Aufhebung beantragt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Folgejahre: • 01.01.2028 bis 31.12.2028 • 01.01.2029 bis 31.12.2029 • 01.01.2030 bis 31.12.2030
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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Related tenders
6- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 18
2026-0450 Behandlung/ Verwertung von Altreifen (AVV 160103)
Art der Leistung Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf ihren Recyclinghöfen Altreifen (AVV 160103), die dort von Kunden abgegeben werden. Die Altreifen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Altreifenverwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Altreifen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Behandlung / Verwertung zuführen. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Tagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Fahrzeuge der AG liefern die zu übernehmenden Altreifen hauptsächlich in Abrollcontainern (Großvolumencontainer ca. 47 m3) an. Die Anlieferungen stammen von den nachstehend genannten 4 Recyclinghöfen der AG: - RH DU-Nord - Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg - RH DU-Mitte - Vygenstraße 6, 47053 Duisburg - RH DU-Süd - Kaiserswerther Str. 210-212, 47259 Duisburg - RH DU-West - Schauenstr. 40, 47228 Duisburg Hinweis: In Ausnahmefällen stammen die gesammelten Altreifen auch aus dem gewerblichen Bereich. Dann werden diese auch in Absetzcontainern der Größen 7 - 10 cbm angeliefert. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2028 - 31.12.2028) für die AG zu berücksichtigen. Umfang der Leistung Behandlung/Verwertung bzw. Entsorgung der angelieferten Altreifen. Das Gesamtgewicht der o. g. Reifen im Hauptleistungszeitraum beträgt ca. 650 t. Die zu bearbeitenden Mengen an Altreifen AVV-Nr. 160103 teilen sich im Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate) wie folgt auf: Reifenart: - ca. 92 % PKW-Reifen (ca. 600 t) - ca. 8 % Klein-LKW / LKW Reifen (ca. 50 t) Der Anteil der vorgenannten Reifen, welche mit Felgen angeliefert werden, liegt bei etwa ? 10 %. Gelegentlich können einige Motorradreifen, Mofareifen und sehr selten Fahrradreifen in den Containern enthalten sein. Dieser Anteil liegt bei etwa 1 - 2 % der Gesamtmenge. Diese Reifen sind ebenfalls ordnungsgemäß zu behandeln/verwerten bzw. zu entsorgen. Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Anlieferung der Altreifen: Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Altreifen werden in mischbefüllten Containern angeliefert. Diese können sämtliche anfallenden Reifenarten beinhalten. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Vornehmlich werden die Altreifen in Großvolumencontainern (Abrollcontainer ca. 47 m3) angeliefert. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Die AN muss über eine Anlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten: Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN die gesammelten Altreifen zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Altreifen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übergabestelle), - Wiegeschein-Nr. - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart (Altreifen AVV-Nr. 160103), - Herkunft der angelieferten Altreifen (Name des Recyclinghofes), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Gewichtsangabe (ermittelt auf einer geeichten Waage). - LMBV mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 SenftenbergDeadline: Jul 30
Vergabe-Nr.: 2621804801; Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)
Vergabe-Nr.: -------------- 2621804801 Bezeichnung des Auftrages: ------------------------------ Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38) Art und : -------------------------------- Es sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: Wege- und Brückenbau: - ca. 750,00 m Fuß- und Radweg - ca. 150,00 m Steg - ca. 6 Monate Wasserhaltung Spielplatzbau - Thema Bergbau und Seilbahn - Balancier- und Hangelparcour - Beobachtungsturm - Beobachtungswand - Sitzbänke - Abfallbehälter - Informationstafeln Pflanzen: - ca. 74 Bäume - ca. 298 Sträucher Bei der ausgeschriebenen Leistuung handelt es sich um eine kombinierte §2- und §4- Maßnahme aus dem Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung. Der geschätzte Auftragswert der §4-Maßnahme "Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)" beträgt rund 880.000,00 Euro. Das betrifft folgende Gruppenstufen: 01 - 2026 Vorbreitende Maßnahmen; 02 - 2026 Erdarbeiten; 03 - 2026 Wege, Zuwegeung und Stellplätze, 04 - 2027 Spiel- und Sportflächen; 05 - 2027 Spiel- und Sportgeräte; 06 - 2027 Bauwerke (Steg, Brücke, Turm Wand), 07 - 2027 Pflanzen liefern; 08 - 2027 Vergetationsarbeiten; 09 - 2027 Ausstattung / Möbilierung. Dieser Betrag entspricht zugleich der maximal verfügbaren Haushalts- bzw. Budgetobergrenze des Auftraggebers für die genannten Gruppenstufen. Angebote, deren Angebotspreis für die genannten Gruppenstufen die Budgetobergrenze von 880.000,00 EUR überschreitet, können mangels verfügbarer Haushaltsmittel nicht bezuschlagt werden und werden daher von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Ausführungsfristen: --------------------- Beginn der Ausführung: 01.10.2026 -vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn: Dem Auftragnehmer steht es frei, vor diesem Termin mit der Ausführung zu beginnen, frühstens jedoch 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibers. Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2027 weitere Fristen: Teil-Abnahme der §4- Maßnahme zum 31.12.2027 Die Leistungen der Rekultivierung für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2028; 01.01.2029 bis 31.12.2029; 01.01.2030 bis 31.12.2030 und 01.01.2031 bis 31.12.2031 werden als Optionen vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt bis spätestens 31.11. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegen über dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: -Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung derFinanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom10.Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis2032. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Optionen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet. Ort der Ausführung: ---------------------- Bundesland Brandenburg; Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Stadt Lauchhammer NUTS-Code: DE425 Der Erfüllungsort befindet sich im Außenbezirk der Stadt Lauchhammer. Umfeldgestaltung; Rekultivierung; Spielplatzbau; Bau von Fahrradwegen - AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen
Auftragsvergabe Produktion und Lieferung von ärztlichen Vordrucken inkl. der Vordrucke für das Krankenhaus-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der KVB-Vordrucke
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auf-trag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 160 Millionen Vor-drucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bay-ern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 31.000 Ärzte und Psychotherapeu-ten, derzeit ca. 130 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 58 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der ver-tragszahnärztlichen Versorgung ca. 9.350 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet zum Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragsdauer verlängert sich höchstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von den Auftraggeberinnen gemeinsam gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung spätestens zum 31.12.2030 (nach 48 Monaten). Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarungen ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zu-verlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern si-cherzustellen. Auftraggeberinnen sind: - die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch Frau Dr. Irmgard Stippler, Vorsitzende des Vorstandes, - der BKK Landesverband Bayern, Züricher Str. 25, 81476 München vertreten durch Herrn Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand - die IKK classic, Tannenstr. 4b, 01099 Dresden vertreten durch Herrn Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender - die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel vertreten durch Frau Claudia Lex, Geschäftsführerin - die KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion München - Putzbrunner Str. 73, 81739 München vertreten durch Herrn Markus Rademacher, kommissarischer Leiter der Regionaldirek-tion - die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Arnulfstr. 201a, 80634 München vertreten durch Herrn Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern - die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Elsenheimerstr. 39 80687 München vertreten durch Herrn Dr. med. Christian Pfeiffer, Vorsitzender des Vorstandes Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztli-che Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Be-lieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen von der Vergabestelle der AOK Bayern durchgeführt. Die Bieter sind verpflichtet, alle erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Alle Informationen und Unterlagen dürfen nur zur Teilnahme an dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. - AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen
Auftragsvergabe Produktion und Lieferung von ärztlichen Vordrucken inkl. der Vordrucke für das Krankenhaus-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der KVB-Vordrucke
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auf-trag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 160 Millionen Vor-drucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bay-ern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 31.000 Ärzte und Psychotherapeu-ten, derzeit ca. 130 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 58 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der ver-tragszahnärztlichen Versorgung ca. 9.350 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet zum Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragsdauer verlängert sich höchstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von den Auftraggeberinnen gemeinsam gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung spätestens zum 31.12.2030 (nach 48 Monaten). Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarungen ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zu-verlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern si-cherzustellen. Auftraggeberinnen sind: - die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch Frau Dr. Irmgard Stippler, Vorsitzende des Vorstandes, - der BKK Landesverband Bayern, Züricher Str. 25, 81476 München vertreten durch Herrn Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand - die IKK classic, Tannenstr. 4b, 01099 Dresden vertreten durch Herrn Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender - die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel vertreten durch Frau Claudia Lex, Geschäftsführerin - die KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion München - Putzbrunner Str. 73, 81739 München vertreten durch Herrn Markus Rademacher, kommissarischer Leiter der Regionaldirek-tion - die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Arnulfstr. 201a, 80634 München vertreten durch Herrn Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern - die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Elsenheimerstr. 39 80687 München vertreten durch Herrn Dr. med. Christian Pfeiffer, Vorsitzender des Vorstandes Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztli-che Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Be-lieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen von der Vergabestelle der AOK Bayern durchgeführt. Die Bieter sind verpflichtet, alle erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Alle Informationen und Unterlagen dürfen nur zur Teilnahme an dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 09. September 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.