Energienetze Steiermark GmbHGrazTED
Prüfsystem für Finanz- und Bezahldienstleistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, künftig sämtliche Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Finanz- und Bezahldienstleistungen i.w.S. über das Prüfsystem abzuwickeln und dabei eine vergaberechtskonforme Bearbeitung sicherzustellen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, künftig sämtliche Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Finanz- und Bezahldienstleistungen i.w.S. über das Prüfsystem abzuwickeln und dabei eine vergaberechtskonforme Bearbeitung sicherzustellen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Energienetze Steiermark GmbH
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- December 31, 2036
Tender description
Der Auftraggeber beabsichtigt, künftig sämtliche Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Finanz- und Bezahldienstleistungen i.w.S. über das Prüfsystem abzuwickeln und dabei eine vergaberechtskonforme Bearbeitung sicherzustellen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Unterstützung der Behörde für Soziales bei der Entwicklung der Immobilie Repsoldstr.27 und begleitender Kommunikationsmaßnahmen
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Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen. - Universitätsklinikum DüsseldorfDeadline: Jun 10
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen. - Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDeadline: Jun 10
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen. - Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDeadline: Jun 10
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen. - Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDeadline: Jun 10
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen. - Hamburger Energiewerke GmbHHamburgDeadline: Jun 23
Rahmenvertrag Verkehrslenkung
Die Hamburger Energiewerke GmbH beabsichtigt regelmäßige Tätigkeiten im Bereich der Verkehrslenkung durch einen externen Vertragspartner erbringen zu lassen. Der Auftraggeber beabsichtigt durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die vorgenannten Arbeiten einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Partner zu finden. Der Rahmenvertrag soll die kurzfristige Beauftragung vereinfachen und vertragliche Konditionen für den ausgeschriebenen Vertragszeitraum festlegen. Der Auftragnehmer ist dabei ein Fachunternehmer mit umfassender Erfahrung, Fachkenntnis und Sachverstand. Der Großteil der Verkehrslenkungs- und Sicherungsmaßnahmen findet an Fernwärme Baustellen im Hamburger Stadtgebiet statt und umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Baustellenabsicherung - Beschilderung - Verkehrslenkung / Verkehrsführung - Ampelanlagen - Hinweistafeln - Schilderherstellung - Fahrbahnmarkierung - Bauzaunvermietung - Verkehrszeichenpläne - Verkehrskonzeptionen - Verkehrswegemarkierungen - Technische Bearbeitung und Dokumentation Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und zugleich Bestandteil der Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist die selbständige, eigenverantwortliche und störungsfreie Erbringung dieser Leistungen. Die Einsätze erfolgen an ständig wechselnden Einsatzorten. Die Einsatzorte sind vorwiegend in bewohnten Gebieten und im Innenstadtbereich. Der Auftragnehmer plant Anzahl und Qualifikation seines Personals so, dass sämtliche Aufträge termin-, sachund fachgerecht sowie unter Einhaltung aller einschlägigen Regelwerke ausgeführt werden. Zur Sicherstellung terminlicher Anforderungen ist auch Wochenend- und Feiertagsarbeit im Rahmen einer vom Auftragnehmer zu organisierenden Bereitschaftsregelung vorzusehen. Der detaillierte Leistungsumfang wird im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. - Hamburger Energiewerke GmbHHamburg
30 %
Die Hamburger Energiewerke GmbH beabsichtigt regelmäßige Tätigkeiten im Bereich der Verkehrslenkung durch einen externen Vertragspartner erbringen zu lassen. Der Auftraggeber beabsichtigt durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die vorgenannten Arbeiten einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Partner zu finden. Der Rahmenvertrag soll die kurzfristige Beauftragung vereinfachen und vertragliche Konditionen für den ausgeschriebenen Vertragszeitraum festlegen. Der Auftragnehmer ist dabei ein Fachunternehmer mit umfassender Erfahrung, Fachkenntnis und Sachverstand. Der Großteil der Verkehrslenkungs- und Sicherungsmaßnahmen findet an Fernwärme Baustellen im Hamburger Stadtgebiet statt und umfasst die nachfolgenden Leistungen: - Baustellenabsicherung - Beschilderung - Verkehrslenkung / Verkehrsführung - Ampelanlagen - Hinweistafeln - Schilderherstellung - Fahrbahnmarkierung - Bauzaunvermietung - Verkehrszeichenpläne - Verkehrskonzeptionen - Verkehrswegemarkierungen - Technische Bearbeitung und Dokumentation Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung und zugleich Bestandteil der Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist die selbständige, eigenverantwortliche und störungsfreie Erbringung dieser Leistungen. Die Einsätze erfolgen an ständig wechselnden Einsatzorten. Die Einsatzorte sind vorwiegend in bewohnten Gebieten und im Innenstadtbereich. Der Auftragnehmer plant Anzahl und Qualifikation seines Personals so, dass sämtliche Aufträge termin-, sachund fachgerecht sowie unter Einhaltung aller einschlägigen Regelwerke ausgeführt werden. Zur Sicherstellung terminlicher Anforderungen ist auch Wochenend- und Feiertagsarbeit im Rahmen einer vom Auftragnehmer zu organisierenden Bereitschaftsregelung vorzusehen. Der detaillierte Leistungsumfang wird im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. - Bezirkskliniken Schwaben (KU)
Losbeschreibung
Die Softwarekomponenten werden unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Schutzes des Mittelstandes getrennt in zwei Losen mit dem folgenden Leistungsumfang vergeben: • Los 1: Einkauf und Materialwirtschaft, • Los 2: Finanzbuchhaltung. Es ist beabsichtigt, die Leistungen in den vorgenannten Losen zu vergeben. Dabei kön-nen die Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 VgV für jedes einzelne Los oder aber für mehrere Lose bzw. sämtliche Lose (Los 1 und Los 2) ein Hauptangebot abgeben. Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen in den beiden Losen u.a.: • Bereitstellung und Implementierung der ERP-Software in den Bereichen Finanzen sowie Einkauf und Materialwirtschaft, • Bereitstellung aller erforderlichen Lizenzen, • Erbringung von Schulungsleistungen im Zeitraum während und nach der Imple-mentierung der jeweiligen Teilbereiche der ERP-Software, • Projektmanagement zur Implementierung der ERP-Software sowie • Serviceleistungen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. - Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizBonnDeadline: Jun 22
Archivierung und Vernichtung von papiergeführten Akten
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Auftraggeber beabsichtigt, einen Auftragnehmer zu beauftragen, der die Aufbewahrung papiergeführter Akten übernimmt. Unter der Aufbewahrung ist die Archivierung dieser Akten zu verstehen. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, einzelne Akten vom Auftragnehmer zurückzufordern. Diese müssen wieder an eine der Liegenschaften des Auftraggebers zurücktransportiert werden und danach gegebenenfalls erneut vom Auftragnehmer zur Aufbewahrung abgeholt werden. Die Akten unterfallen der Schutzklasse 2 (Sicherheitsstufen 3 und 4) und 3 (Sicherheitsstufe 5) gemäß ISO/IEC 21964. Die Akten sollen nach Abholung beim Auftraggeber fachgerecht archiviert werden. Im Bedarfsfall – auf Anfrage des Auftraggebers – sollen die Akten innerhalb von zwei Werktagen, bei Eilbedürftigkeit innerhalb von maximal 24 Stunden, an die entsprechende Liegenschaft des Auftraggebers zurücktransportiert werden, wobei die durch den Bieter angegebene Reaktionszeit in Eilfällen im Rahmen des Vergabeverfahrens bindend wird. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn die vom Auftraggeber einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet. Der Auftraggeber prüft daraufhin, ob die Akten vernichtet werden können und erteilt dem Auftragnehmer eine Freigabe zur Vernichtung. Etwaige Verwaltungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Transport, Archivierung und Vernichtung der Akten anfallen, hat der Auftragnehmer selbständig sowie IT-gestützt zu übernehmen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 31. Dezember 2036.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Energienetze Steiermark GmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.