Deutscher Bundestag - VergabereferatTED
Prüfleistungen gemäß Anhang 2 BetrSichV
Durchführung wiederkehrender Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Betroffen sind Aufzugsanlagen, Personenförderanlagen (Behindertenhubbühnen, Treppenlifte) sowie sonstige Fördertechnik wie Hubbühnen, Überladebrücken, Geschirrförderer und Bücheraufzüge. Zudem umfasst der Auftrag Befahranlagen und Höhenzugangstechnik. ...
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Durchführung wiederkehrender Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Betroffen sind Aufzugsanlagen, Personenförderanlagen (Behindertenhubbühnen, Treppenlifte) sowie sonstige Fördertechnik wie Hubbühnen, Überladebrücken, Geschirrförderer und Bücheraufzüge. Zudem umfasst der Auftrag Befahranlagen und Höhenzugangstechni...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutscher Bundestag - Vergabereferat
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- June 23, 2026
Tender description
Durchführung wiederkehrender Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Betroffen sind Aufzugsanlagen, Personenförderanlagen (Behindertenhubbühnen, Treppenlifte) sowie sonstige Fördertechnik wie Hubbühnen, Überladebrücken, Geschirrförderer und Bücheraufzüge. Zudem umfasst der Auftrag Befahranlagen und Höhenzugangstechnik. Die Leistungen beinhalten Sonderprüfungen, die Erstellung der notwendigen Dokumentationen sowie die Durchführung von Einweisungen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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Related tenders
4- Deutscher Bundestag - VergabereferatBerlinDeadline: Jun 23
Prüfleistungen gemäß Anhang 2 BetrSichV
Wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung insbesondere an Aufzugsanlagen und Fördertechnik, sonstiger Personenförderanlagen (zum Beispiel Behindertenhubbühne, Treppenlift), anderer Fördertechnik (zum Beispiel Hubbühne, Überladebrücke, Geschirrförderer/Bücheraufzüge) sowie Befahranlagen/ Höhenzugangstechnik einschließlich Sonderprüfungen, Dokumentationen und Einweisungen - Der Präsident des Landtags Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Rahmenvereinbarung Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und BetrSichV (LOS 2)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf, am östlichsten Punkt des Stadtteils Hafen. Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im politischen System des Landes. Neben dem Beschluss von Gesetzen ist die wichtigste Aufgabe die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung. Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als - Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien, - Arbeitsplatz in Büros, Werkstätten usw. für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus eingesetzter Firmen und als -Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen u. ä. - im Einzelfall mit bis zu rd. 3.000 im Gebäude anwesenden Personen. Die "Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen" ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben. Zu den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) gehört es, die Liegenschaften des Landtags instand zu halten und Bauprojekte umzusetzen. Hierzu wird die Unterstützung eines Sachverständigen benötigt, der wiederkehrende und andere notwendige Prüfungen nach PrüfVO NRW (LOS 1) und nach BetrSichV (LOS 2) durchführt. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. - Technische Universität DarmstadtDarmstadtDeadline: Jun 26
Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach BetrSichV, DGUV V4 und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Art der Leistung Die TU Darmstadt ist eine Universität des Landes Hessen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit dem Jahr 01. Januar 2005 besitzt sie per Gesetz des hessischen Landtages den einer autonomen, eigenverantwortlichen Hochschule. Die ca. 175 Gebäude der Universität sind auf fünf Standorte verteilt: Stadtmitte (S) Botanischer Garten (B) Lichtwiese (L) Hochschulstation (H) Windkanal/Flugplatz (W) Für die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Be-trSichV und DGUV V4 soll ein Rahmenvertrag ausgeschrieben werden, auf dessen Grundlage die Einheiten der Universitätsverwaltung und der Fach- und Studienbereiche selbstständig Einzelaufträge auslösen können. Die Mindestauftragssumme eines Einzelauftrags muss dabei 500,00 EUR (netto) betragen. Die Anzahl der über die geplante Grundvertragslaufzeit von 2 Jah-ren durchzuführenden Prüfungen wird auf ca. 25.000 Geräte geschätzt. Umfang der Leistung Die Tätigkeiten beinhalten die Datenaufnahme, - pflege und -erfassung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3, sowie die Wiederho-lungsprüfungen nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 4 und VDE 0702 (DIN EN 50699). Die vor-handenen Geräte (230 V und 400 V) sind einzeln zu erfassen, zu prüfen und zu kennzeich-nen. Die Prüfergebnisse sind gerichtssicher zu dokumentieren. Einzelne technische Fachbereiche verfügen über Befähigte Personen nach TRBS 1203 und führen die Prüfungen nach DGUV V3 selbst durch. Für die anderen Bereiche, die diese Anfor-derung nicht erfüllen können, soll der Rahmenvertrag zur Anwendung kommen. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzDeadline: Jul 31
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.
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