Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumTED
Propofol
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber.
Pharmaceuticals
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Pharmaceuticals
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber.
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8RV Arzneimittelversorgung Krankenhausapotheke JVA Kassel I
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenRahmenvereinbarung zur Versorgung der Krankenhausapotheke des Zentralkrankenhauses der Justizvollzugsanstallt Kassel I mit -nach deutschem Rechtapothekenpflichtigen Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien für den zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2030. Der geschätzte Auftragswert für den gesamten Vertragszeitraum beträgt 400.000 € netto. Der Höchstbetrag, der über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, liegt bei 800.000 € netto. Mit Erreichung der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, auch wenn die angegebene Vertragslaufzeit noch nicht verstrichen ist. Ein weiterer Bezug aus der Rahmenvereinbarung ist dann nicht mehr möglich.Vereinbarung nach § 130c SGB V für das Arzneimittel Maviret mit der Wirkstoffkombination Glecaprevir/Pibrentasvir
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Maviret mit der Wirkstoffkombination Glecaprevir/Pibrentasvir ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Dovato mit der Wirkstoffkombination Dolutegravir/Lamivudin
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Dovato mit der Wirkstoffkombination Dolutegravir/Lamivudin ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Epclusa mit der Wirkstoffkombination Sofosbuvir/Velpatasvir ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
AOK Baden - WürttembergStuttgartDeadline: Sep 16Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 116 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für die Fachlose 1 bis 107 gilt: Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a SGB V werden für die zu beschaffenden antibiotischen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für die Fachlose 108 bis 116 gilt: Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben möchten. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des gesamten Angebots für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu Ausnahmen sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als eine Vertragsregion sicherstellen und übernehmen zu können. Für alle Fachlose gilt: Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination (Fachlose 1 bis 107) bzw. je Fachlos- und Vertragsregion-Kombination (Fachlose 108 bis 116) gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos- bzw. Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamDeadline: Aug 05Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MM346 herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die VerInteressenbekundungsverfahren (IBV): Sicherstellung der (Teil-)Herstellung, Vorhaltung und Bereitstellung von Arzneimitteln im Auftrag der Bundeswehr
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnDeadline: Aug 20Mit diesem Interessenbekundungsverfahren sollen Vorstellungen eines privaten Dienstleisters zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt werden, d. h. es sollen Marktideen erkundet werden. Es werden Wirtschaftsteilnehmer gesucht, die Vorschläge / Konzepte für die Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung und Bereitstellung von Arzneimitteln im Auftrag der Bundeswehr erstellen können. Mit diesem Interessenbekundungsverfahren stehen die Vertragsunterlagen und alle damit verbundenen Leistungsanforderungen noch nicht fest. Zweck dieses Interessenbekundungsverfahrens ist, die Leistung erst anhand der eingereichten aussagekräftigen Unterlagen näher zu bestimmen. In Ihrem Vorschlag / Konzept sollte daher aufgeführt werden, wie der - in diesem Interessenbekundungsverfahren beschriebene - Auftrag erfüllt werden würde, wie hoch die unverbindlich geschätzten Kosten (Kostenvoranschlag) sind und unter welchen Umständen die Bereitschaft bestünde, die Leistung auszuführen (rechtliche bzw. weitere Rahmenbedingungen). Ihr Vorschlag / Konzept ist in allen seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Die veröffentlichten Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind bei der Konzepterstellung vollständig zu beachten; gleiches gilt für die Anlage 1 „Produktportfolio“. Die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt durch: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Fragen sind unter Angabe der Bearbeitungsnummer schriftlich zu richten an: [email protected]. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und führt nicht zu einem Vertragsschluss. Das Interessenbekundungsverfahren ist ein nicht-förmliches Verfahren. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausschreibung nach den Vergabevorschriften. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr behält sich ausdrücklich vor, das Interessenbekundungsverfahren jederzeit einzustellen. Für die Erstellung Ihres Vorschlages / Konzeptes wird keine Kostenerstattung gewährt. Ein möglicher späterer öffentlicher Auftrag wird nach den Bestimmungen des Vergaberechts vergeben, dabei werden die Vertragsbedingungen des Bundes gelten. Konzepte / Vorschläge sind unter Angabe des Titels oder der Bearbeitungsnummer (inklusive Losnummer) schriftlich zu richten an: [email protected]. Anmerkungen zum Kostenvoranschlag: Mit den Unterlagen ist ein Finanzierungsmodell (Kostenvoranschlag) einzureichen. Es wird um konkrete Ausgestaltung des Kostenvoranschlages für alle Leistungsanteile (z.B. Kosten für die Vorhaltung, Kosten für Versand, Kosten für die physische Belieferung etc.) gebeten. Im Kostenvoranschlag ist anzugeben, welcher Preistyp zur Anwendung kommt bzw. für welchen Anteil keine Marktpreise gelten. Die Abgabe eines Konzeptes / Vorschlages kann sowohl für das gesamte Artikelspektrum als auch für einzelne Artikel erfolgen. Die Leistung ist in zwei Lose gegliedert. Los 1 - Vorhaltung und Bereitstellung von Fertigarzneimitteln: Gegenstand des Verfahrens ist die Vorhaltung und Bereitstellung von verkehrsfähiger Ware für die in Anlage 1 "Produktportfolio" aufgeführten Arzneimittel. Los 2 - Herstellung im Auftrag der Bundeswehr: Gegenstand des Verfahrens ist der Kauf von Zulassungen/Zulassungsdubletten und/oder die Durchführung der folgenden Tätigkeiten im Auftrag der Bundeswehr: • Beschaffung pharmazeutischer Ausgangsstoffe in geeigneter GMP-Qualität inklusive Nitrosamin-Statement, • Herstellung von Arzneimitteln (fertig konfektionierte Ware oder Bulkware), • Qualitätskontrolle und Chargenprüfung, • Bereitstellung von konfektionierter Ware, • qualifizierte Vorhaltung, • Auslieferung auf Anforderung für die in Anlage 1 "Produktportfolio" aufgeführten Arzneimittel.Rahmenvereinbarung - Arzneimittel Obdivo (Nivolumab)
NÖ LandesgesundheitsagenturSt. PöltenRahmenvereinbarung über die Lieferung pharmazeutischer Spezialitäten für die Lieferjahre 2026-2029 "Opdivo (Nivolumab)". Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden Sonstige Begründung: Basis medizinischer Indikation, da ausschließlich nur dieser Anbieter die spezifischen individuellen Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen innerhalb der jeweiligen Indikation erfüllen kann. Preisangaben: §§61f BVergG: Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen
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- The submission deadline is 07. September 2026.
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