Jobcenter Wuppertal AöRWuppertal
Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III) zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (18-27 Jahre) mit Defiziten im Umgang mit finanziellen Ressourcen. Zielgruppe sind insbesondere junge Erwachsene, die einen eigenen...
Vocational Training
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Konzeption und Durchführung einer Maßnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III) zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (18-27 Jahre) mit Defiziten im Umgang mit finanziellen Ressourcen. Zielgruppe sind insbesondere junge Erwachsene, die einen eige...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Jobcenter Wuppertal AöR
- Published:
- March 25, 2026
- Deadline:
- April 28, 2026
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III) zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (18-27 Jahre) mit Defiziten im Umgang mit finanziellen Ressourcen. Zielgruppe sind insbesondere junge Erwachsene, die einen eigenen Haushalt gründen. Die Maßnahme soll präventiv Überforderung bei der Haushaltsführung vermeiden und die Integration in Ausbildung und Arbeit fördern.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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5- MaßArbeit kAöROsnabrückDeadline: Mar 04
Individuelles Coaching zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Durchführung einer Maßnahme mit dem Ziel der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch individuelles Coaching gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III Abs. 1, Nr. 1, 3, 5 - Jobcenter Lippe - Anstalt des öffentlichen RechtsDetmoldDeadline: May 06
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 12 Plätze in Detmold
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Der Leistungsumfang umfasst 12 Plätze für Teilnehmende am Standort Detmold. - Jobcenter MünchenMünchenDeadline: Apr 13
Arbeitsmarktorientierte Unterstützungsleistung für wohnungslose eLb
Gegenstand ist die Heranführung wohnungsloser Leistungsberechtigter an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. Ziel ist die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Stabilisierung der Lebensverhältnisse und Beschäftigungsfähigkeit. Die Maßnahme umfasst eine ganzheitliche Begleitung zur Stärkung individueller Kompetenzen, Motivationsförderung und Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven. - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland - Landratsamt Landkreis LeipzigDeadline: May 18
Neue Wege Beschreiten - Grimma
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: LKL-KJC-2026-0061 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1160 Telefaxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.landkreisleipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Neue Wege Beschreiten - Grimma Menge und Umfang: Maßnahme zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 5 SGB III Ausführungszeitraum: 01.07.2026 - 31.06.2027 1. Optionszeitraum: 01.07.2027 - 30.06.2028 2. Optionszeitraum: 01.07.2028 - 30.06.2029 Ort der Leistung: Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Brauhausstraße 8 04552 Borna 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Optionszeitraum: 1. Optionszeitraum 01.07.2027 - 30.06.2028 2. Optionszeitraum 01.07.2028 - 30.06.2029 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dd340d263-76cd44ed6175823c Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Siehe oben Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe oben 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 18.05.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 19.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Teil II Leistungsbeschreibung und Teil III Vertragsbedingungen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung in das Amtliche Verzeichnis (Präqualifikation) Mindestanforderungen: mind. 3 Referenzen gleichwertiger Art mit der Benennung des Auftraggebers Angabe des Unternehmensumsatzes der letzten 3 Jahre Angabe zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes) Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft - sofern erforderlich) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe (Formblatt -Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich) vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (*.aidf) Eigenerklärung zur Eignung für soziale und andere besondere Dienstleistungen / Arbeitsmarktleistungen (KJC) Konzept entsprechend UfAB-Wertungsschema Erhebungsbogen Personal (KJC) Nachweis über die Räumlichkeiten (KJC) Nachweis der Erreichbarkeit des Maßnahmenortes - formlos (KJC) Nachweis der Dienstwagen - formlos (KJC) Unternehmenszertifizierung AZAV Zertifizierung Muster Coachingplan Muster Zwischenbericht Muster Gesamtbericht 2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer Unternehmen (Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer Unternehmen - sofern erforderlich) Namen der Unterauftragnehmer (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Unteraufträgen (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich) Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere: Gewerbeanmeldung, Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 9 Abs. 2 UVgO, § 10 Abs. 3 UVgO, § 11 Abs. 3 UVgO, § 35 Abs.4 UVgO, § 44 Abs. 1 UVgO) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: Phase 1 - Aufsuchen und Aktivieren (12 GP), Aufsuchen und Aktivieren (12 GP), Phase 2 - Planung und Begleitung (12 GP), Planung und Begleitung (12 GP), Phase 3 - Sozialpädagogische Betreuung (10 GP), Sozialpädagogische Betreuung (10 GP) 15. Sonstiges: Es gelten die "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 13.05.2026, 24.00 Uhr. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 6 VOL/A bzw. § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a) GWB vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. Berufliche Wiedereingliederung/ Qualifizierung,Arbeitsvermittlung
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