Stadtverwaltung Lunzenau
Programmbegleitung Städtebauentwicklung
Verfahrensbegleitung für das Bund-Länder-Programm 'Lebendige Zentren' im Fördergebiet 'Lebendiges Doppelzentrum Lunzenau-Rochsburg' (36 ha, 503 Einwohner). Finanzrahmen: 9 Mio. EUR (Bund-Land-Anteil), bewilligte Finanzhilfe 2025: 3,528 Mio. EUR für 2025-2031. Ziel: Unterstützung bei Vorbereitung, Umsetzung und Abrechnung der Einzelmaßnahm...
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Verfahrensbegleitung für das Bund-Länder-Programm 'Lebendige Zentren' im Fördergebiet 'Lebendiges Doppelzentrum Lunzenau-Rochsburg' (36 ha, 503 Einwohner). Finanzrahmen: 9 Mio. EUR (Bund-Land-Anteil), bewilligte Finanzhilfe 2025: 3,528 Mio. EUR für 2025-2031. Ziel: Unterstützung bei Vorbereitung, Umsetzung und Abrechnung der Einzelmaßn...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Lunzenau
- Published:
- February 02, 2026
- Deadline:
- March 02, 2026
Tender description
Verfahrensbegleitung für das Bund-Länder-Programm 'Lebendige Zentren' im Fördergebiet 'Lebendiges Doppelzentrum Lunzenau-Rochsburg' (36 ha, 503 Einwohner). Finanzrahmen: 9 Mio. EUR (Bund-Land-Anteil), bewilligte Finanzhilfe 2025: 3,528 Mio. EUR für 2025-2031. Ziel: Unterstützung bei Vorbereitung, Umsetzung und Abrechnung der Einzelmaßnahmen gemäß Städtebaulichem Entwicklungskonzept (SEKo-LZP, Stand 01/2025). Leistungszeitraum: 01.05.2026 bis voraussichtlich 31.12.2031. Vergabe als Dienstleistung unterhalb des EU-Schwellenwertes (216.000 € netto) gemäß Sächsischem Vergabegesetz.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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1 file recorded- evergabe_de_3321232.zip
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Programmbegleitung Städtebauentwicklung
Die Stadt Lunzenau sucht ein externes Büro zur Verfahrensbegleitung für das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ im Fördergebiet „Lebendiges Doppelzentrum Lunzenau-Rochsburg“ (36 ha). Die Leistungen umfassen die Vorbereitung, Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen gemäß Städtebaulichem Entwicklungskonzept (SEKo-LZP, Stand 01/2025). Der Leistungszeitraum ist vom 01.05.2026 bis 31.12.2031 geplant. Der Finanzrahmen für das Gebiet beträgt 9 Mio. EUR, davon 3,528 Mio. EUR Finanzhilfe für 2025-2031. - HMW Rechtsanwälte SteuerberaterWurzenDeadline: Feb 12
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Stadt Regis-Breitingen sucht einen Programmbeauftragten für die städtebauliche Gesamtmaßnahme im Bund-Länder-Programm 'Wachstum und nachhaltige Erneuerung' (WEP), Programmteil Aufwertung. Der Beauftragte soll die im Fördergebiet geplanten Maßnahmen für den Durchführungszeitraum bis 31.12.2038 umsetzen. Bewilligte Finanzhilfen für 2025: 1.902.000 EUR, verbleibender Finanzrahmen: 8.085.500 EUR. Bewilligungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2031. Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
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