Landtag von Baden-WürttembergStuttgart
Erstellung eines Pressespiegels für den Landtag von Baden-Württemberg
Erstellung eines Pressespiegels für den Landtag von Baden-Württemberg als Urlaubsvertretung an ca. 35-40 Samstagen pro Jahr (außer an gesetzlichen Feiertagen) sowie bei Krankheit des zuständigen Mitarbeiters des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Public Relations
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- Tender
- Contracting authority:
- Landtag von Baden-Württemberg
- Published:
- May 28, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Public Relations
Tender description
Erstellung eines Pressespiegels für den Landtag von Baden-Württemberg als Urlaubsvertretung an ca. 35-40 Samstagen pro Jahr (außer an gesetzlichen Feiertagen) sowie bei Krankheit des zuständigen Mitarbeiters des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
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Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort 310 Gastesser am Standort 20 Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr) 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr) In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen"). 2.3 Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) 3 Verpflegungskonzept Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. 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