Sveitarfélagið HornafjörðurHöfn í HornafirðiTED
Preparation and Delivery of School Lunch Meals
Die Gemeinde Hornafjörður schreibt die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für die Grundschule Hornafjarðar aus. Der Bedarf umfasst ca. 250 Schüler sowie 20-40 Mitarbeiter. Die Anzahl kann jährlich variieren und wird zu Beginn jedes Schuljahres angepasst. Die Leistung erstreckt sich auf bis zu 180 Tage pro Schuljahr (ca. Ende August...
Food Supply, Meals on Wheels, Fresh Produce
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Die Gemeinde Hornafjörður schreibt die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für die Grundschule Hornafjarðar aus. Der Bedarf umfasst ca. 250 Schüler sowie 20-40 Mitarbeiter. Die Anzahl kann jährlich variieren und wird zu Beginn jedes Schuljahres angepasst. Die Leistung erstreckt sich auf bis zu 180 Tage pro Schuljahr (ca. Ende Aug...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sveitarfélagið Hornafjörður
- Published:
- April 29, 2026
- Deadline:
- June 14, 2026
- Topic:
- Food Supply
Tender description
Die Gemeinde Hornafjörður schreibt die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für die Grundschule Hornafjarðar aus. Der Bedarf umfasst ca. 250 Schüler sowie 20-40 Mitarbeiter. Die Anzahl kann jährlich variieren und wird zu Beginn jedes Schuljahres angepasst. Die Leistung erstreckt sich auf bis zu 180 Tage pro Schuljahr (ca. Ende August bis Anfang Juni). Angebote sind bis zum 2. Juni 2026, 13:00 Uhr, elektronisch über das Ajour-System einzureichen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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Related tenders
10- Stadtverwaltung Geyer - BauamtDeadline: May 06
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsDeadline: May 22
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen - Kino Gmbh MeitingenDeadline: Apr 21
Cineplex Meitingen PV - Anlage
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Kino Gmbh Meitingen; Straße, Hausnummer: Rudolf-Diesel-Straße 6a; Postleitzahl: 86551; Ort: Aichach; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: MEI / 26 / 02 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage auf dem Gebäude **Kino Meitingen**. **Leistungsumfang (schlüsselfertig):** * Planung und technische Auslegung der PV-Anlage * Lieferung sämtlicher Komponenten * Montage der PV-Anlage * Elektrischer Anschluss an die bestehende Gebäudeinstallation * Netzanschluss inkl. Abstimmung mit dem Netzbetreiber * Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister * Inbetriebnahme und Funktionsprüfung * Erstellung der Anlagendokumentation (Pläne, Datenblätter, Prüfprotokolle) --- Technische Rahmenbedingungen **Verfügbare Dachflächen:** * ca. **12,0 m × 5,0 m** (nicht rechtwinklig) * ca. **5,0 m × 6,0 m** * Gesamtfläche: ca. **90 m²** (unter Berücksichtigung von Geometrieabweichungen) **Zielvorgabe:** * **Maximale Nutzung der verfügbaren Fläche und maximale installierbare Leistung** unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten **Ausrichtung:** * Bevorzugt **Süd-West (~225°)** **Technische Anforderungen:** * Einsatz von **hocheffizienten, monokristallinen PV-Modulen** * Optimierte Belegung unter Berücksichtigung der nicht rechtwinkligen Fläche * Hybrid-Wechselrichter passend zur Anlagengröße inkl. Monitoring * Montagesystem statisch geeignet für die vorhandene Dachkonstruktion * Berücksichtigung von Verschattung, Wartungswegen und Sicherheitsabständen * Einhaltung aller einschlägigen Normen (DIN, VDE, TAB des Netzbetreibers) --- Ausführungsfrist * **Fertigstellung bis spätestens: 20.05.2026** --- ### 6. Ausführungsort Meitingen, Bayern --- ### 7. Anforderungen an den Auftragnehmer * Nachweisliche Erfahrung im Bau von PV-Anlagen vergleichbarer Größe * Eintragung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers * Qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachbetrieb) * Referenzen der letzten 3 Jahre * Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung --- ### 8. Angebotsinhalt Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: * Technisches Anlagenkonzept (Belegungsplan, Stringplan) * Angabe der installierten Leistung (kWp) * Prognostizierter Jahresertrag (kWh/Jahr) * Hersteller und Typen der Komponenten * Detaillierte Preisaufstellung (Material, Montage, Anschluss, Nebenkosten) * Zeitplan zur Umsetzung * Garantiebedingungen (Produkt- und Leistungsgarantien) * Angaben zu Monitoring und optionalen Wartungsleistungen --- ### 9. Zuschlagskriterien * Preis (40 %) * Technische Qualität und Flächenausnutzung (25 %) * Referenzen und Erfahrung (10 %) * Garantien und Service (10 %) * Ausführungszeit / Terminplanung (15 %) Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: CINEPLEX Meitingen; Straße, Hausnummer: Donauwörther Str. 53; Postleitzahl: 86405; Ort: Meitingen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 27.04.2026, Ende: 20.05.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3365996/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 21.04.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 28.04.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Wir erbitten uns ein Zahlungziel von 28 Tagen rein netto. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen erbitten wir ein Skonto in Höhe von 2%. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Elektro ,Solartechnik - Deadline: May 08
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee- Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle
VgV Planerleistung, Neubau der FÖS in Klein Oschersleben, Freianlagen nach § 40 für Schulgebäude und Sporthalle
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.30-017.26-LD.GM 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle Triftstr. 9-10 39387 Oschersleben (Bode) Deutschland Telefonnummer: +49 3904-7240-6272 Telefaxnummer: +49 39047240 56262 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-boerde.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge/Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Freianlagen nach § 40 für Schulgebäude und Sporthalle LB Schule Klein Oschersleben Menge und Umfang: Planung von Freianlagen nach § 40 HOAI für Schulgebäude und Sporthalle Aufgegliedert in 2 Teilbereichen. Ort der Leistung: 39340 Haldensleben 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 19.12.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Siehe Rahmenterminplan vom 13.01.2026 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d86007b1b-579e77ac35eb3a4c 10. Teilnahmefrist: Tag, bis zu dem der Teilnahmeantrag bei der unter 1. bezeichneten Stelle eingegangen sein muss: 18.05.2026 09:00 Uhr Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : siehe Mustervertrag 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe Mustervertrag 13. Ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jeder Nachunternehmer erfüllen muss: Mehrfachbewerbungenbzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines Nachunternehmers habenden Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur Folge. Durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/ Nachweise abzugeben und einzureichen: Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Gesellschaftsregister (für jur. Personen)Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen, Angaben der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters mit min. 3 Jahren Berufserfahrungeinschl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtungwelche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (4) Nr. 1 GWB, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB, Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 GWB (1) Nr. 1 bis 9 GWB, Eigenerklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 (1) Nr. 1 bis 3 GWB, Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung, Zusätzlich für Bewerbergemeinschaften: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bereitschaft zur Dienstleistungen gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft für den Fall der Beauftragung, Erklärung zum bevollmächtigten kaufmännischen und technischen Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Zusätzlich für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Nachunternehmern: gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die verbindliche Verfügbarkeit der benannten Nachunternehmerkapazitäten im Auftragsfall. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlandhaben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.(Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit demTeilnahmeantrag einzureichen). Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Realisiertes oder in Realisierung befindliches Referenzprojekt der letzten 10 Jahre für Planungs-leistungen: Neubau von Schulen, Förderschulen für Lernbehinderte, Sporthallen, Sportanlagen. Inhaltliche Mindestanforderung an das eingereichte Referenzvorhaben: Neubau Planung von Außenanlagen > 20.000 m² Einpassung in das vorhandene Gelände Spiel- und Sportanlagen Leistungsbild gemäß Los beauftragt und selbst bearbeitet Leistungsumfang umgesetztes Kostenvolumen Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt. Inhaltliche Anforderung der Referenzbeschreibung: Der Nachweis zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen im Referenzprojekt ist durch die Vor-lage einer Projektdarstellung zu führen, welche sämtliche Merkmale der geforderten Referenz-projektinhalte nachvollziehbar/plausibel beschreibt und darüber hinaus die geforderten Angaben zum eingereichten Referenzprojekt vollumfänglich enthält (Projektbezeichnung /-titel, Auftragge-ber mit Kontaktdaten, Umfang der realisierten Leistungen (ausgeführte Leistungsphasen im Leis-tungsbild, Leistungszeitraum und Fertigstellungsdatum, Benennung der Projektmitwirkenden aus dem Planungsteam des Referenzprojektes). Die einzureichende Projektdarstellung ist im Format A4 auf maximal 2 Seiten zu beschränken. 1. Anzahl der Referenzen Gewichtung = 40 % Mehr als 2 Referenzen = 3 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 1 Referenz = 1 Punkt 2. Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Leistung Gewichtung = 30% Höher als 500.000 € = 3 Punkte 500.000 € = 2 Punkte Niedriger als 500.000 € = 1 Punkt 3. Bürogröße (Anzahl des technischen Personals) Gewichtung = 30% Mehr als 3 Mitarbeiter = 3 Punkte 2-3 Mitarbeiter = 2 Punkte 1 Mitarbeiter = 1 Punkt Benennung der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters für Leistungen nach HOAI, mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung und Nachweis folgender beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einerFachrichtung welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EGBerufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertrende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (30%), 2 Präsentation (30%), 3 Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagem (40%) 15. Sonstiges: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen Ausführungsplanung (Hochbau),Landschaftsbauplanung - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsDeadline: May 22
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und : Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen; • ein Projektplan, aus dem die einzelnen Arbeitspakete inklusive des vorgeschlagenen Zeitplans hervorgehen; • Informationen über das vorgesehene Bearbeitungsteam (namentliche Nennung) und jeweils die Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz unter Berücksichtigung der Kommunikationskompetenz) der mitwirkenden Personen; • Für die gesamtverantwortliche Person wird eine Angabe zur Projektleitungskompetenz erwartet. Außerdem wird die Benennung einer stellvertretenden Person für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der ge-samtverantwortlichen Person erwartet, sodass die Umsetzung des Auftrags (und damit das Gelingen des weiteren Projektverlaufs) gewährleistet ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, aus der sich ergibt: • die Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Weiterhin ist mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung zur Aufgabenteilung einzureichen, aus der eindeutig hervorgeht: • welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche konkreten Leistungen bzw. Leistungsteile je Arbeitspaket übernimmt, • in welchem Umfang (z. B. prozentual oder nach Leistungsphasen) die jeweiligen Leistungen erbracht werden, • welche Qualifikationen und Referenzen dem jeweiligen Leistungsteil zugeordnet sind. Die benannten Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Leistungen im Auftragsfall tatsächlich zu erbringen. Änderungen der Leistungszuordnung nach Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen) - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Deadline: May 18
Kauf und Lieferung von Laptops
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: K13/0180/K13/LAP/KUE 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: https://ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Kauf und Lieferung Laptops Menge und Umfang: 16 Stück Lenovo TP P16 G3 U5 RTXP2000 (max. verfügbares Beschaffungs-Budget: ca. 54.000 € brutto) Ort der Leistung: Otto-von-Guericke Universität Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dfcb533e0-497615949469ba5 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 18.05.2026 12:00 Ablauf der Bindefrist: 12.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Zahlungsziel 30 Tage netto, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: a) Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) c) Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf (werden Vertragsbestandteil) Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und der Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA) 5.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 6. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Pkw/ Transporter,Kommunaltechnik,Hardware - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Deadline: May 07
Kauf und Lieferung eines optischen Spektrenanalysators
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0178/K13/SAN/KUE 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: https://ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Zur Charakterisierung von optoelektronischen Bauelementen wie LEDs und Laserdioden ist es wichtig, die spektrale Leistungsdichte als Funktion der Wellenlänge präzise und reproduzierbar zu messen. Eine schnelle und hochauflösende Spektralmessung mit Optical Spectrum Analyzer erlaubt eine umfassende Beurteilung der Eigenschaften der Bauelemente, welche mit anderen Messmethoden nicht möglich ist. Darüber hinaus können mit dem spektrenanalysator auch Temperatur-, Strom und Alterungseffekte auf die spektralen Eigenschaften untersucht werden. Menge und Umfang: 1 Stück Kauf und Lieferung Optischer Spektrenanalysator (max. verfügbares Beschaffungs-Budget: ca. 72.000 € brutto) Ort der Leistung: Otto-von-Guericke Universität Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Geben Sie die Lieferzeit nach Auftragserteilung an. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dbf15502f-5392cf47d3b18139 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 07.05.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 12.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Zahlungsziel 30 Tage netto, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: a) Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) c) Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf (werden Vertragsbestandteil) Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da bei einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und der Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen allgemein zum TVergG LSA) 5.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 6. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Labortechnik/ Messtechnik,Optische Geräte - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
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