Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)TED
Präqualifikation für Bauleistungen zur Sanierung/Stilllegung von Kanal- & Abwasseranlagen
Kategorie I: Offene Bauweise - Erneuerung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen unterschiedlicher Werkstoffe mit zugehörigen Bauwerken über ausgehobene Gräben. Rückbau nicht mehr genutzter Anlagenteile. Kein grabenloser Neubau. Kategorie II: Geschlossene Bauweise - Sanierung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen mittels Verfahren ...
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Kategorie I: Offene Bauweise - Erneuerung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen unterschiedlicher Werkstoffe mit zugehörigen Bauwerken über ausgehobene Gräben. Rückbau nicht mehr genutzter Anlagenteile. Kein grabenloser Neubau. Kategorie II: Geschlossene Bauweise - Sanierung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen mittels Verfahr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Published:
- March 16, 2026
- Deadline:
- June 14, 2026
- Object:
- Kanalnetz / Abwasserkanal
Object classification
- Kanalnetz / AbwasserkanalPrimary
Tender description
Kategorie I: Offene Bauweise - Erneuerung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen unterschiedlicher Werkstoffe mit zugehörigen Bauwerken über ausgehobene Gräben. Rückbau nicht mehr genutzter Anlagenteile. Kein grabenloser Neubau. Kategorie II: Geschlossene Bauweise - Sanierung/Stilllegung von Abwasserleitungen/Kanälen mittels Verfahren ohne offenen Graben. Grabe-lose Reparaturverfahren möglich. Kein grabenloser Neubau.
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Related tenders
6- Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKlidingDeadline: Jun 09
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Prüfingenieur Los 2 Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA), Rohrvortrieb, Rohrbrücke & Schächte
Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. LB RWBA Brachter Straße Die Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Brachter Straße (ASB-ING 4707 409) befindet sich südöstlich des AK Ratingen-Ost und wird für die Behandlung des Oberflächenabflusses eines Teilstücks des Neubauabschnittes der A 44 und Teile der A 3 errichtet. Die RWBA besteht aus drei offenen Becken in Stahlbetonbauweise, die als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen (WUB-KO) ausgeführt werden. Die Beckenanlagen werden zur dauerhaften Auftriebs-sicherung durch Mikropfähle, deren Pfahlköpfe in den Beckensohlen eingespannt sind, im darunter liegenden Baugrund rückverankert. Die Beckenanlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen als Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA), Retentionsbodenfilterbecken (RBF) und Regenrückhaltebecken (RRB). Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Verbau RWBA Der Baugrubenverbau zur Herstellung der RWBA Brachter Straße wird als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Infolge des hoch anstehenden Grundwassers werden die Bohrpfahlwände als wasserundurchlässige Konstruktion ausgebildet. Für alle bewehrten und unbewehrten Bohrpfähle kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (bewehrt: XC2, XF1, WA; unbewehrt: X0, XF1) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B zum Einsatz. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrvortrieb Der Sammelkanal DN 1600 (ASB-ING 4707 409) aus Stahlbeton wird im Rohrvortriebsverfahren grabenlos auf einer Länge von ca. 230 m unterhalb der Verbindungsrampe Düsseldorf-Köln und der A 3 hergestellt. Das Längsgefälle des Kanals beträgt 1 ‰. Die Vortriebsrohe mit einem Außendruchemsser von 1970 mm werden als Fertigteile aus einem Beton mit einer Druckfestigkeitsklasse C 45/55 (XF2, XA2, XD2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B gefertigt. Der durch Oberflächenabwässer beaufschlagte Kanal ist in seiner betrieblichen Funktion planmäßig keinen erhöhten chemischen oder mechanischen Angriffen ausgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrbrücke Die einfeldrige Rohrbrücke (ASB-ING 4607 511) in Stahlbauweise überführt den Vorflutkanal DN 300 hinter dem Bestandsschachtbauwerk E 1 über ein Siepental (tiefes Kerbtal). Die Fachwerktrogbrücke besitzt eine Stützweite von 21,76 m und eine konstante Konstruktionshöhe von 1,19 m. Die Breite des Überbaus beträgt 1,34 m. Die Rohrbrücke besitzt einen geradlinigen Verlauf und eine Längsneigung von 1%. Beim Überbau kommt ein Baustahl der Sorte S 235 zum Einsatz. Der Fachwerktrog wird aus Hohlprofilen zusammengeschweißt. Der Ausbau der Fachwerkbrücke erfolgt mittels Gitterrosten. Der Überbau wird auf Stahlbetonwinkeln aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (XF1, XC2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B flach gegründet. Die Auflagerbank stellen die Schäfte der Stahlbetonwinkel dar, deren Höhe in Abhängigkeit zum Erreichen der frostischeren Gründungsebene festgelegt wurde. Die Lagerung erfolgt mittels insgesamt drei längs verschieblichen und einem allseits festen Lager, wodurch lediglich Verformungen in Längsrichtung möglich sind. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Schachtbauwerke Das Schachtbauwerk AS4 wird nördlich der Sonderanlage (SAL) in Stahlbetonbauweise zur Zusammenführung der beiden Abflüsse der SAL und der Regenwasserbehandlungsanlage Brachter Straße (RBWA) errichtet. Bei dem Schacht handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk, welches aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 (XC4, XF2, XD2, XA2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B erstellt wird. In das Schachtbauwerk ist die bestehende Abflussleitung (DN 1500) der SAL zu integrieren und innerhalb des Schachtbauwerks ab der Höhe der Kämpfer zu einem Gerinne aufzutrennen. Das geöffnete DN 1500er Rohr ist mittels Profilbeton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XD2, XF2, XA2) in das Schachtbauwerk einzubetten. Für die Einführung der Ablfussleitungen, Leerrohre und den Zugang zum Schacht sind mehrere Öffnungen in den Wänden sowie der Decke vorgesehen. Auf der Schachtdecke werden um die Einstieggsöffnung herum Schachtfertigteile bis zur Geländeoberkante aufgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.- Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken, Tiefbauarbeiten
Im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen Nutzung von 1937 bis in die 1970er Jahre. Im Baufeld befanden sich weiterhin eine Schießanlage und eine Munitionsniederlage. Weiterhin befindet sich das Baufeld gem. einer Stellungnahme des KMRD Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Dies bedingt einen Kampfmittelverdacht auf der gesamten Fläche. Der Kampfmittelverdächtige Tiefenbereich wurde aufgrund der langjährigen Nutzung und der teilweisen Nachkriegszeitlichen Auffüllung bis maximal 9,0 m u. GOK definiert. Kleinere Kampfmittel können im Bereich der Auffüllung aufgrund sekundärer Kampfmittelbelastung auftreten. Für die Vorabmaßnahmen wurde als Ergänzung zum Räumkonzept der Hauptmaßnahme eine Ausführungsplanung aufgesetzt, die zu beachten ist. Bei der Ausführung sind die Vorgaben der BFR KMR sowie der DGUV-I 201-027 zu beachten. Nach der Baufeldfreimachung erfolgt zunächst eine Flächensondierung mit TDEM und Georadar. Teilabschnitte der geplanten Leitungs- und Kanallegung sowie die geplante Bohrpfahlwand und Verbau werden als vertikale Tiefensondierung kampfmitteltechnisch erkundet. Für das Stollbauwerk werden horizontale kampfmitteltechnische Bohrungen zwischen Start und Zielgruben ausgeführt. Der Auffüllungsbereich ist aufgrund des Kampfmittelverdachts auf Kleinkampfmittel wie Infanteriepatronen, durch Volumenräumung zu räumen. Aufgetretene Verdachtspunkte aus der Flächen- und Tiefensondierung sind punktuell bodeneingreifend zu räumen. Untergrundeingriffe in weiterhin kampfmittelverdächtigen Untergrund im Rahmen von Rückbau, Wurzelstockrodung oder anderem Aushub sind unter baubegleitender Kampfmittelräumung auszuführen. Für die Versorgung der Neubauten auf dem Gelände der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist die Verlegung von rund 120m Wasserleitung in den Materialien Guss und PE vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Leerrohrsystem und eine Soleleitung auf dem Gelände verlegt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Schmutz- und Regenwasserentsorgung sind größere Aufwendungen auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule erforderlich. Neben der Verlegung von rund 600m Kanalrohren aus PVC-U in den Dimensionen DN/OD 200 bis DN/OD 710 im Freispiegelgefälle ist eine ca. 70m lange Abwasserdruckleitung nebst zugehörigem Schmutzwasserpumpschacht vorgesehen. Die Oberflächenwasserbewirtschaftung wird neben der zu verlegenden Rohrleitungen über ein neuen Regenrückhaltebecken geregelt. Hierzu wird das vorhandenene, offene Betonbecken teilrückgebaut und einneues abgedecktes Rückhaltebecken errichtet. Dieses ist mit entsprechender Pumpen- und Steuerungstechnik ausgestattet und gewährleistet einen gedrosselten Abfluss des anfallenden Regenwassers über ein neu zuerrichtendes Verteilerbauwerk, bestehend aus perforierten Beton-U-Profilen, in die benachbarte Dönche. Das Grundstück ist durch starke Höhenunterschiede geprägt und fällt insbesondere im südlichen Bereich deutlich zum Landschaftsraum der Dönche hin ab. Um die geplanten Gebäude - allen voran das Lehrsaalgebäude - sicher und funktional in diese Geländestruktur einzubinden, ist eine präzise Geländemodellierung notwendig. Diese erfordert die Errichtung mehrerer Stützwände. Konstruktiv werden die Wände als Winkelstützwände aus Ortbeton mit rückwärtigem Fundamentfuß ausgeführt. Diese Bauweise bietet eine hohe Tragfähigkeit, große Verformungsstabilität und ermöglicht zugleich eine flexible Anpassung an die unterschiedlichen lokalen Geländehöhen. Die Gründung der Stützwände erfolgt über eine Beton-Sauberkeitsschicht eine Schottertragschicht aufgesetzt wird. Diese Schicht dient der gleichmäßigen Lastverteilung und verhindert Schäden durch Frost. Vor den Stützwänden befindet sich zudem eine wichtige ingenieurtechnische Anlage: das Verteilerbauwerk für das anfallende Oberflächenwasser. Dieses Bauwerk sammelt Regen- und Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen der Feuerwehrschule und führt es kontrolliert der Dönche zu. Dadurch wird nicht nur die Entwässerung der befestigten und unbefestigten Flächen gewährleistet, sondern auch ein möglicher Erosionsprozess am Hang verhindert. Für die Errichtung der Stützwände wird ein Arbeits- und Schutzgerüst eingesetzt, welches den Anforderungen der DIN EN 12811 1 entspricht. Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung zwischen den neu entstehenden Gebäuden sind folgende Zufahrten geplant: I. Zufahrt zwischen Unterkunftsgebäude und Lehrsaalgebäude Anbindung von Westen in südlicher Richtung mit einem Abzweig zum Eingang des Unterkunftsgebäudes. Hauptroute: Achse 421 mit einer Länge von 131,75 m. Abzweig: Achse 520 in Richtung Eingang Unterkunftsgebäude. Entlang der Achse 421 ist zur Sicherung der Geländesprünge eine Winkelstützwand mit einer Länge von 88,70 m erforderlich. Als Hilfsachse für die Winkelstützwand dient die Achse 426. II.Zufahrt von der Heinrich-Schütz-Allee zur Tiefgarage Achse 301 mit einer Länge von 39,76 m. Die geplante Straße dient während der Bauzeit als Betriebsweg für die Errichtung der Unterkunftsgebäude und des Lehrsaalgebäudes. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der Straßenaufbau vollständig erneuert. Der Bodenaushub und die Errichtung der Winkelstützwand erfolgen gemäß dem festgelegten Bauablaufplan. Der Einbau der FSS-, Trag und Deckschicht erfolgen in voller Breite ohne Herstellung einer Mittelnaht. Tagesnähte sind gemäß ZTV-Asphalt herzustellen. Der Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Asphaltfertigern im Bereich der Aufweitung ist daher einzukalkulieren um fugenlos zu bauen. Bei tagesnähten und bei Anschlüssen an den Bestand, sowie vor Einbauteilen aus Beton (z.B. Entwässerungsrinnen) sind die Fugen der Deckschicht nachträglich herzustellen und zu vergießen. Bankette sind vollständig neu herzustel
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