Stadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementTED
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Neuer Stadtteil Dietenbach
Gesamtplanung nach HOAI 2021 für den 3. Bauabschnitt (BA): Verkehrsanlagen (§ 47) und Ingenieurbauwerke für dezentrale Entwässerung (§ 43) sowie koordinierte Leitungsplanung für den 2. und 3. BA. Aufgrund funktionaler Zusammenhänge erfolgt die Vergabe als Gesamtplanung. Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentl...
Architecture, Civil Engineering Design, MEP Engineering, Water Resource Management
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Gesamtplanung nach HOAI 2021 für den 3. Bauabschnitt (BA): Verkehrsanlagen (§ 47) und Ingenieurbauwerke für dezentrale Entwässerung (§ 43) sowie koordinierte Leitungsplanung für den 2. und 3. BA. Aufgrund funktionaler Zusammenhänge erfolgt die Vergabe als Gesamtplanung. Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Published:
- March 10, 2026
- Deadline:
- April 10, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Gesamtplanung nach HOAI 2021 für den 3. Bauabschnitt (BA): Verkehrsanlagen (§ 47) und Ingenieurbauwerke für dezentrale Entwässerung (§ 43) sowie koordinierte Leitungsplanung für den 2. und 3. BA. Aufgrund funktionaler Zusammenhänge erfolgt die Vergabe als Gesamtplanung. Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß VgV durchgeführt (1. Stufe: Auswahlphase, 2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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3- Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
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Planungsleistungen Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr, Freiburg Waldsee. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen zum Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr in 79117 Freiburg Waldsee nach HOAI 2021 in den Bereichen Fachplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff., Objektplanung Tragwerksplanung §§49 ff. und Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 ff. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 und 74 VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Teilnahme-wettbewerb und Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebots- und Verhandlungs-phase) - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
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Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Planungsleistungen Ersatzneubau Marienhaus Klinikum Hetzelstift Los 8: Freianlagen
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