Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä HimmelfahrtUnterschleißheimTED
ROGTS TGA
Die Gemeinde Rohrdorf ist Eigentümer des Grundstücks Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Aufgrund des erforderlichen Bedarfs hat die Gemeinde Rohrdorf ihr Angebot für eine entsprechende Ganztagesbetreuung zu gewährleisten.Hierfür hat der Gemeinderat hat am 26.06.2025 beschlossen, in einer Machbarkeitsstudie Varianten für eine Erwei...
Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
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Die Gemeinde Rohrdorf ist Eigentümer des Grundstücks Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Aufgrund des erforderlichen Bedarfs hat die Gemeinde Rohrdorf ihr Angebot für eine entsprechende Ganztagesbetreuung zu gewährleisten.Hierfür hat der Gemeinderat hat am 26.06.2025 beschlossen, in einer Machbarkeitsstudie Varianten für eine Erweiterung des Grundschulgebäudes Rohrdorf erarbeiten zu lassen. Aus den beiden dazu ermittelten Varianten, die bereits mit Schulleitung und dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung (Ganztagesbetreuung) AWO abgestimmt wurden wurde entschieden die Variante B umzusetzen. Die vergabegegenständliche Projektaufgabe umfasst daher die Planung eines Erweiterungsbaus an die vorhandene Grundschule mit Neuerrichtung einer Ganztagesbetreuung auf Basis der ermittelten Variante B.
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Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä HimmelfahrtUnterschleißheimDeadline: Aug 24Die Gemeinde Rohrdorf ist Eigentümer des Grundstücks Teilfläche Fl.Nr. 477, Gemarkung Rohrdorf. Aufgrund des erforderlichen Bedarfs hat die Gemeinde Rohrdorf ihr Angebot für eine entsprechende Ganztagesbetreuung zu gewährleisten.Hierfür hat der Gemeinderat hat am 26.06.2025 beschlossen, in einer Machbarkeitsstudie Varianten für eine Erweiterung des Grundschulgebäudes Rohrdorf erarbeiten zu lassen. Aus den beiden dazu ermittelten Varianten, die bereits mit Schulleitung und dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung (Ganztagesbetreuung) AWO abgestimmt wurden wurde entschieden die Variante B umzusetzen. Die vergabegegenständliche Projektaufgabe umfasst daher die Planung eines Erweiterungsbaus an die vorhandene Grundschule mit Neuerrichtung einer Ganztagesbetreuung auf Basis der ermittelten Variante B.Fachplanungsleistungen TGA ELT, TGA HLS, Tragwerk- Neubau Feuerwehrgerätehaus Neversdorf
Gemeinde Neversdorf über das Amt LeezenLeezenDeadline: Sep 07Die Gemeinde Neversdorf beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Bauwerk soll in der Hauptstraße in der Gemeinde Neversdorf errichtet werden. Es ist beabsichtigt, die planungsbegleitende Vermessung inkl. Gebäudeeinmessung, die Bauphysik, die Brandschutzplanung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, das Schadstoff- und Bodengrundgutachten sowie die Technischen Anlagen im Außenbereich im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Sollte das Kontingent i.S.d. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschöpft sein, würden ggf. einige von den zuvor genannten Leistungen in einem weiteren offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Mindeststandards a. Mindeststandard – Projektleitung: Die Projektleitung bleibt über den Zeitraum des gesamten Planungs- und Bauprozesses der vorrangige Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Projektleitung darf nicht still-schweigend ausgetauscht werden. Sollten während der Vertragslaufzeit bestimmte Um-stände dazu führen, dass die personelle Besetzung der Projektleitung verändert werden muss, ist dies dem Auftraggeber vorab anzuzeigen und hinreichend zu begründen. b. Mindeststandard – Örtliche Präsenz bei Planungsbesprechungen Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebotes dazu, an Planungsbesprechun-gen vor Ort (Sitz des Auftraggebers) teilzunehmen, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist. Der Auftraggeber erachtet die Vor-Ort-Termine zu den Planungsbesprechungen als von der Grundleistung erfasst. c. Mindeststandard – Örtliche Präsenz während der Bauüberwachung für TGA ELT/HLS (Los 2 & 3): Örtliche Präsenz LPH 8 -regelmäßig 1-mal wöchentlich verpflichtend, mit der Möglichkeit, außerordentliche Vor-Ort-Termine zu gewährleisten, abhängig davon, welches Leistungsbild gem. HOAI betroffen ist.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDeadline: Aug 18Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.TGA Planungsleistungen
Kunstsammlung Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDeadline: Sep 15Die Kunstsammlung NRW verfügt über zwei Museumsstandorte: das K20 Grabbeplatz und das K21 Ständehaus. K20 Grabbeplatz Der Bau der Kunstsammlung am Grabbeplatz mit seiner charakteristischen schwarzen Granitfassade feierte 1986 Eröffnung. Das Kopenhagener Architekturbüro Dissing + Weitling realisierte in der Tradition Arne Jacobsens einen noblen und zurückhaltenden Bau mit zeittypischen architektonischen Details, der der herausragenden Qualität der Kunstwerke den Vortritt lässt. Im Jahr 2008 wurde der Grundstein für den Erweiterungsbau gelegt, der in der architektonischen Formsprache nahtlos an den Altbau anknüpft. Zusätzliche 2.000 m2 in zwei stützenfreien Ausstellungshallen erweitern die gesamte Ausstellungsfläche auf ca. 5.000 m2 und ergänzen den zur Wiedereröffnung im Juli 2010 grundsanierten Bestandsbau auf ausstellungstechnisch hohem Niveau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 13.000 m2. Als zweites Standbein der Kunstsammlung wurde im Frühjahr 2002 das Ständehaus am Kaiserteich, bis 1988 Sitz des nordrhein-westfälischen Landtages, für die moderne Kunst eröffnet. Vier Gebäudeflügel mit umlaufenden Arkadengängen umgeben den zentralen öffentlichen Platz des Hauses, eine weitläufige Piazza. Der kreative Umbau des Repräsentationsbaus im historistischen Stil (1876-80) durch die Münchener Architekten Kiessler + Partner schuf einen modernen Museumsbau mit einem eindrucksvollen gläsernen Kuppeldach, das die Ästhetik des Gebäudes bestimmt und zugleich einen großzügigen Skulpturengarten auf der obersten Etage überspannt. Die flexible Wechselausstellungshalle im Untergeschoss und die oberen Räume fassen insgesamt über 5.300 m2 Ausstellungsfläche. Die Gesamtfläche beträgt ca. 10.000 m2. Siehe Anlage C 2 Anhang 2. In diesen, teilweise denkmalgeschützten Gebäuden, an den technischen Anlagen sowie an den Außenanlagen stehen jährlich kleinere und mittlere Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an, für die Leistungen der TGA-Planung der Kostengliederungsgruppen 410, 420, 430, 435, 440, 450, 460, 470, 480 in den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an den §55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, vollständig oder nur in Teilen erbracht werden müssen. Schwerpunkt der Bauaufgaben ist die Planung, Koordination und Durchführung im laufenden Betrieb, intensive Terminabstimmung mit dem Auftraggeber für sensible Anlagen wie z. B. Kälteversorgung und sicherheitstechnische. Anlagen Exemplarisch für die jährlichen Maßnahmen seien genannt - kleinere Büro- und Ausstellungsraumsanierungen, - Sanierungen von Ver- und Entsorgungsleitungen, - Austausch von technischen Anlagen oder - Nutzungsänderungen Erweiterungen durch Änderung Raumnutzung. Die Projektkosten (KG 400) der jeweiligen Maßnahmen liegen grundsätzlich zwischen 10.000,-- EUR inkl. MwSt. und ca. 250.000 ,-- EUR inkl. MwSt. Im Durchschnitt werden ca. 3 Maßnahmen pro Jahr durchgeführt, für die Planungsleistungen im Sinne der HOAI 2021 gem. § 55 (Anlagengruppen 1,2,3) notwendig werden.
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