Verbandsgemeindeverwaltung WeilerbachWeilerbachTED
Planungsleistungen Kindertagesstätte Reichenbach-Steegen
1. Die Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen beabsichtigt die umfassende Sanierung und Modernisierung des bestehenden Kindergartens sowie die Errichtung eines Erweiterungsanbaus. Hierfür sollen Architekturleistungen der Objektplanung Gebäude vergeben werden 2. Der bestehende Kindergarten soll an die aktuellen Anforderungen hinsichtlich Funktio...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering
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- Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach
- Published:
- August 13, 2026
- Deadline:
- September 11, 2026
- Topic:
- Architecture
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1. Die Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen beabsichtigt die umfassende Sanierung und Modernisierung des bestehenden Kindergartens sowie die Errichtung eines Erweiterungsanbaus. Hierfür sollen Architekturleistungen der Objektplanung Gebäude vergeben werden 2. Der bestehende Kindergarten soll an die aktuellen Anforderungen hinsichtlich Funktionalität, Pädagogik, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz angepasst werden. Darüber hinaus ist die Planung eines Erweiterungsbaus vorgesehen, um zusätzliche Betreuungs- und Funktionsflächen zu schaffen und den zukünftigen Bedarf der Einrichtung abzudecken. 3. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI der LPH 1-9, einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Fachplanern und den beteiligten Behörden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt erfolgt die Beauftragung der LPH 1-4. Nach Abschluss der LPH 1-4 erfolgt die Beauftragung der restlichen LPH von 5-9. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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10Los 3 Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung
Verbandsgemeindeverwaltung WeilerbachWeilerbach1. Die Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen beabsichtigt die umfassende Sanierung und Modernisierung des bestehenden Kindergartens sowie die Errichtung eines Erweiterungsanbaus. Hierfür sollen die Planung der technische Gebäudeausrüstung des Gebäudes vergeben werden. 2. Der bestehende Kindergarten soll an die aktuellen Anforderungen hinsichtlich Funktionalität, Pädagogik, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz angepasst werden. Darüber hinaus ist die Planung eines Erweiterungsbaus vorgesehen, um zusätzliche Betreuungs- und Funktionsflächen zu schaffen und den zukünftigen Bedarf der Einrichtung abzudecken. 3. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 53 ff. HOAI der LPH 1-9, einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, den Fachplanern und den beteiligten Behörden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt erfolgt die Beauftragung der LPH 1-4. Nach Abschluss der LPH 1-4 erfolgt die Beauftragung der restlichen LPH von 5-9. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4. Zur Technischen Ausrüstung gehören nach §53 HOAI Absatz 2 folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische AnlagenPlanungsleistungen - Neubau Flussmeisterei Dörnthal am Standort Gewerbegebiet-Süd, Brand-Erbisdorf, Landestalsperrenverwaltung Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / ZschopauPockau-LengefeldDeadline: Aug 12Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI 2021, Grundleistungen LPh 2-4, optional LPh 5-9. Besondere Leistungen: Erstellung Aufgabenstellung für Vermessungsarbeiten (Flurstück 575/66, Gewerbegebiet Süd, Brand-Erbisdorf) mit Angebotseinholung, Auswertung und Vergabevorschlag; fachliche Prüfung und Bedarfsermittlung. Ebenso für Baugrundgutachten. Beauftragung der Grundlagenvermessung und Baugrundgutachten erfolgt durch Auftraggeber.Los 1 - Planungsleistungen für den Bau eines Gemeindezentrum mit Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen.
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDer bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Aufgrund verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, ErschUm- und Anbau der Grundschule Drachenstark Edemissen - Planungsleistungen LPH 5-9 gem. HOAI §§ 34, 39, 51, 55 und Anl. 1/1.2.3
Gemeinde EdemissenEdemissenDeadline: Aug 07Die Grundschule Drachenstark in Edemissen soll an 3 Stellen erweitert und die Bestandsschule brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Auftragssgegenständlich sind die LPH 5-9, da die LPH 1-4 bereits erbracht wurden. . Für die Maßnahme möchte die Gemeinde Edemissen ein Planungsteam - bestehend aus einem Objektplaner Gebäude/Innenraum, Fachplaner Tragwerksplanung, Fachplaner Technische Ausrüstung HLS und Fachplaner Technische Ausrüstung ELT - beauftragen und Einzelverträge mit den einzelnen Planungspartnern des Planungsteams schließen. Es handelt sich NICHT um eine Generalplanungsvergabe. . Der Objektplaner Gebäude/Innenraum soll das Leistungsbild der Freianlagenplanung übernehmen (Unteraufträge sind zulässig). Das Honorar wird jedoch gem. HOAI für die Freiraumplanung separat ermittelt. . Der TGA-Planer HLS soll das Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1.2.3 HOAI übernehmen (Unteraufträge sind zulässig). Auch hier wird das Honorar für Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI separat ermittelt. . Demnach sind dazu die folgenden Planungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume gemäß § 34 HOAI, LPH 5 bis 9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 5 bis 9 - Fachplanung Tragwerksplanung gem § 51 HOAI, LPH 5 bis 6 - Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, AG 1-8, LPH 5 bis 9 - Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1.2.3 HOAI, LPH 5 bis 9, sowie Besondere Leistungen gem. Anlagen 10, 11,14 und 15 HOAI. . Alle Mitglieder des Planungsteams reichen ihre jeweiligen Teilnahmeanträge sowie die Anlage 3 (Mitglieder des Planungsteams) mit der Nennung aller am Planungsteam beteiligten Planungsbüros über das DTVP - Portal ein. Alle Planer aus dem Planungsteam müssen ihre Eignung gem. der Vorgaben aus der Bekanntmachung bereits im Teilnahmewettbewerb nachweisen. . Entsprechend sind dem Verfahren 4 Eignungsformulare (Objektplanung GI, Fachplanung TWP, Fachplanung TGA ELT, Fachplanung TGA HLS) hinterlegt, die von dem entsprechenden Planungspartner ausgefüllt werden müssen. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungen. Doppelbewerbungen (auch von den Fachplanern) sind unzulässig. . Das Planungsteam hat in der Zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsaufforderung) ein jeweiliges Honorarangebot ("260702_2621_GS Edemissen_Honorar_VgV_HOAI_Arch.xlsx"/ "260702_2621_GS Edemissen_Honorar_VgV_HOAI_TWP.xlsx"/ "260702_2621_GS Edemissen_Honorar_VgV_HOAI_TGA HLS.xlsx"/ "260702_2621_GS Edemissen_Honorar_VgV_HOAI_TGA ELT.xlsx") einzureichen. Das Honorarangebot aller Planer fließt aufaddiert als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung ein. Jeder Objekt-/ Fachplaner füllt dazu seine eigene Honorartabelle aus. . Die Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterienmatrix ("260702_2621_GS Edemissen_Zuschlagskriterien_Matrix_TEAM_Bieter.pdf") ist in den Teilnahmeunterlagen bereits hinterlegt und dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. In die Bewertung fließt (siehe Bewertungsmatrix/Zuschlagskriterien) auch die Qualität des gesamten Planungsteams mit ein. Hierzu sollen sich alle Planungspartner zum Verhandlungstermin vorstellen.Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Gemeinde NeuweilerNeuweilerDie Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit ZuschlagsertMarkt Presseck: Sanierung Kindertagesstätte Schulhaus Wartenfels - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Markt PresseckPresseckVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI 1, 2 und 3: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.), vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen,- weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung. Besondere Leistungen: - Beraten des AG, sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4, nach FAG / FAZR). Antrag ist bereits gestellt. || Für die Objektplanung Gebäude wurden bereits die LPH 1+2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) erbracht. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Vorplanung mit Kostenschätzung (Architektur) ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Markt Presseck: Sanierung Kindertagesstätte Schulhaus Wartenfels - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Markt PresseckPresseckVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT(Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI 4 und 5: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird.), vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen,- weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung. Besondere Leistungen: - Beraten des AG, sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4, nach FAG / FAZR). Antrag ist bereits gestellt. || Für die Objektplanung Gebäude wurden bereits die LPH 1+2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) erbracht. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Vorplanung mit Kostenschätzung (Architektur) ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Bau eines Gemeindezentrums und Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDer bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Aufgrund verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung, Kosten und Bauausführung ist die den Beschaffungsunterlagen beigefügte erste Ausfertigung einer Entwurfsplanung. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann.Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung Rathaus Neuweiler
Gemeinde NeuweilerNeuweilerDie Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 204.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).
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