Landratsamt Zollernalbkreis - KreisimmobilienBalingen
Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung Elektroarbeiten
Die Planungsleistungen umfassen eine eingeschossige Aufstockung der Rossentalschule Albstadt in Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Schulgebäude mit rund 2.000 m² Bruttogrundfläche. Hinzu kommen die statische Prüfung des Erdgeschosses, alle erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen sowie die sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen. Die Bauarbe...
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- Landratsamt Zollernalbkreis - Kreisimmobilien
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- August 01, 2026
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Die Planungsleistungen umfassen eine eingeschossige Aufstockung der Rossentalschule Albstadt in Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Schulgebäude mit rund 2.000 m² Bruttogrundfläche. Hinzu kommen die statische Prüfung des Erdgeschosses, alle erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen sowie die sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen. Die Bauarbeiten sollen möglichst während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Schmutz- und lärmintensive Tätigkeiten werden – soweit realisierbar – in schulfreien Zeiten wie den Ferien oder am Nachmittag durchgeführt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Aufstockung sind spätestens zum Beginn des Schuljahres 2030/31 geplant. Eine ergänzende Aufgabenbeschreibung ist aus dem Verfahrensleitfaden (Anlage 001) zu entnehmen.
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Landratsamt Zollernalbkreis - KreisimmobilienBalingenDie Planungsleistungen umfassen eine eingeschossige Aufstockung der Rossentalschule Albstadt in Holzmodulbauweise auf dem vorhandenen Schulgebäude mit rund 2.000 m² Bruttogrundfläche. Hinzu kommen die statische Prüfung des Erdgeschosses, alle erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen sowie die sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen. Die Bauarbeiten sollen möglichst während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Schmutz- und lärmintensive Tätigkeiten werden – soweit realisierbar – in schulfreien Zeiten wie den Ferien oder am Nachmittag durchgeführt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Aufstockung sind spätestens zum Beginn des Schuljahres 2030/31 geplant. Eine ergänzende Aufgabenbeschreibung ist aus dem Verfahrensleitfaden (Anlage 001) zu entnehmen.Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 – 6
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Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)MagdeburgDas Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen Mittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von Forschung und Innovation bereit. In diesem Zusammenhang ist in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 die Erstellung einer Kostenvoranmeldung (KVM)-Bau für die Neubaumaßnahme „Biobank und klinische Forschung“, zu beauftragen. Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung der Baumaßnahme innerhalb des Brutto Budgets von 17,7 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 bis 700. Die Förderperiode endet am 31.12.2027. Das Vorhaben ist inkl. Schlussbericht gegenüber der EU-Kommission bis zum 31.12.2029 abzurechnen. Die aktuelle Erlasslage legt den verwaltungstechnischen Abschluss für die EFRE-Förderung (geprüfter Schlussbericht, Abschlussschreiben durch die IB, Abschluss Datenerfassung) auf den 31.12.2028 fest. Aus diesem Grund umfassen die Leistungspflichten des Auftragnehmers auch die Kosten- und Terminverfolgung, jeweils zum Monatsersten. Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg und ist derzeit mit dem noch abzubrechendem Gebäude 30 überbaut. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 2.150 m². Die Nutzfläche gem. genehmigtem Bauantrag beträgt ca. 1.154 m². Die Grundlage der Planung bildet der Bauantrag nach RLBau von 07/2024 ab. Gemäß Beschluss vom 09.12.2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 407-4 „Universitätsklinikum“ beschlossen. Eine baubegleitende Abstimmung ist daher zwingend von Nöten. Für das Projekt ist die Anwendung von BIM in allen Planungsdisziplinen zwingend erforderlich. Zur Gewährleistung einer effizienten Planung und Umsetzung wird durch den Auftraggeber ein externer BIM-Koordinator beauftragt. Das CAD-Pflichtenheft des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. einschl. aller Leitlinien ist vollumfänglich umzusetzen. Die Anwendung des CADCAFM-Pflichtenhefts des BLSA entfällt für diese Maßnahme. Für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Klimaverträglichkeit eine grundlegende Zugangsvoraussetzung und muss im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens gewährleistet sein und nachgewiesen werden. Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.
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