Behörde für Umwelt, Klima, Energie und AgrarwirtschaftHamburg
Planungsleistungen für die Freianlagen gemäß § 39 HOAI
Fachplanung zur Erbringung der LPH 1 bis 8 gemäß § 39 HOAI. Optimierung des Habitatangebots zur Förderung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt. Planungsleistungen für die Freianlagen gemäß § 39 HOAI
Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Landscape Architecture
Tender description
Fachplanung zur Erbringung der LPH 1 bis 8 gemäß § 39 HOAI. Optimierung des Habitatangebots zur Förderung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt. Planungsleistungen für die Freianlagen gemäß § 39 HOAI
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Stadtverwaltung Idar-ObersteinIdar-ObersteinPlanungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen nach §39 HOAI (LPH 5-9) für die Herstellung eines multifunktionalen öffentlichen Platzes mit attraktiven Aufenthaltsbereichen, barrierearmen Wegebeziehungen, Spiel- und Bewegungsflächen, klimaresilienten Grün- und Pflanzbereichen sowie Sitz- und Aufenthaltsmöblierung.Ingenieur- und Planungsleistung nach HOAI
Stadtentwässerung Frankfurt am MainFrankfurt am MainBeschreibung: Die Planung umfasst folgende Leistungsbilder gemäß HOAI: • Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI • Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 ff. Abs. 4 i.V.m. Anlage 11.1 HOAI • Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI • Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI • Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI • Fachplanung Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAILos 5 – Freianlagen gemäß § 39 ff. i.V. mit Anlage 11.1 HOAI
Stadt OberlungwitzOberlungwitzBeauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen.Objektplanung Freianlagen gem. Par. 39 HOAI, Lph 1-9, Lion-Feuchtwanger-Gymnasium
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 22Objektplanung Freianlagen für Erweiterung des Lion-Feuchtwanger-Gymnasiums: Wiederaufbau bestehender Schulcontainer auf Grundstück (Fl.Nr. 293/5) in Freiligrathstr. 71. Fläche 2.554 m². Planung umfasst Lph 1-9 gem. §39 HOAI. Zu beachten: Anschlüsse, Zugänge, Parkplätze unter Bauwerk, Feuerwehrflächen, Fahrradstellplätze. Standort mit Bestandsgehölzen.KHP-EKZ2.0-Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 5 - 8 und Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI LPH 5 - 8
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Stadt DorstenDorstenStadtentwicklungsprozess Rhade ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Rhade (ISEK) sollen Fördermittel zur Umsetzung von acht Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2026 und 2033 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet Teile des Stadtteils Rhade und wurde als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festgesetzt. Damit wird der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen eröffnet. Das vorliegende Vorhaben ist eine der acht Maßnahmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Stadt Dorsten plant im Rahmen der Stadtentwicklung die Umgestaltung des Ortskerns und mehrerer Straßenzüge von Dorsten-Rhade. Dorsten liegt im Kreis Recklinghausen und grenzt im Westen an das Münsterland. Der Ortsteil Rhade im Norden der Kernstadt liegt inmitten der Münsterländer Parklandschaft und ist Teil des Naturparks "Hohe Mark". Die Stadt Dorsten hat rund 76.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Gesamtstadt), wobei Rhade als eigenständiger Ortsteil mit ca. 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine von landwirtschaftlichen Flächen umgebende Siedlungsstruktur aufweist. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des dörflichen Charakters und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns von Rhade, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes, die Verkehrsberuhigung, die Aufwertung der Aufenthalts- und Treffpunktqualitäten insbesondere im Umfeld der Urbanuskirche und eine klimaresiliente Freiraumgestaltung. Als Grundlage für die Planung liegt ein Gestaltungskonzept vor, das unter Beteiligung der engagierten Bürgerschaft entwickelt wurde und ein ganzheitliches Konzept für den öffentlichen Raum aufzeigt sowie die Brücke zwischen der historischen dörflichen Struktur und den wachsenden Anforderungen an die Gestaltung der Straßen- und Freiräume spannt. Das Gestaltungskonzept zeichnet ein Leitbild und macht konkrete Gestaltungsvorschläge zur zukünftigen Entwicklung der öffentlichen Grün-, Straßen- und Platzräume von Rhade inkl. Vorschlägen zu Materialität, Verwendung ortstypischer Materialien, Ausstattung und Begrünung. Für die bauliche Umsetzung wurden sinnvolle räumliche Abschnitte gebildet und zeitlich priorisiert. Der Entwicklungsplan ist die Grundlage für die bereits gestellten Förderanträge. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst in einer ersten Stufe für die Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 bis 5, optional die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungsphasen 4 bis 9. Folgende Fachdisziplinen sind Bestandteil der Planung: - Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 i.V. mit Anlage 11 - Verkehrsanlagen gemäß HOAI §47 i.V. mit Anlage 13 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Parallel zu den Leistungen nach HOAI wird eine regelmäßige Information und Beteiligung der Bürger*innen und der relevanten Akteur*innen erwartet.
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