Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbHKoblenzTED
Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen im Verkehrsnetz der Koveb - Planung der Verkehrsanlagen - Maßnahmenpaket 2026 - Teil 1
Die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) plant den barrierefreien Ausbau der in Ihrem Verkehrsbereich befindlichen Haltestellen. Diese umfasst ca. 600 Haltepunkte. Im bevorstehenden dritten Bauabschnitt soll der barrierefreie Ausbau der in dem Projekthandbuch genannten 31 Haltepunkte erfolgen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die f...
Architecture, Civil Engineering Design, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH
- Published:
- August 18, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (koveb) plant den barrierefreien Ausbau der in Ihrem Verkehrsbereich befindlichen Haltestellen. Diese umfasst ca. 600 Haltepunkte. Im bevorstehenden dritten Bauabschnitt soll der barrierefreie Ausbau der in dem Projekthandbuch genannten 31 Haltepunkte erfolgen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für den barrierefreien Ausbau erforderlichen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und die technische Ausrüstung, außerdem müssen die Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan der Stadt Koblenz als nachgeordnetes Regelwerk eingehalten werden. Der Bau ist ab dem Jahr Anfang 2028 vorgesehen. Die Baukosten betragen dabei vorläufig 2,2 Mio. EUR netto für die KG 400 und KG 500. Die übrigen Haltestellen sollen erst nach Abschluss dieses Verfahrens in weiteren Losen dieser Größenordnung ausgeschrieben werden. Aus dem Projekthandbuch ergibt sich der gegenwärtige Zustand der einzelnen Haltestellen. Der Ausbauzustand der Haltestellen im Hinblick auf eine Barrierefreiheit ist hiernach sehr verschieden. Der Auftragnehmer hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der Zustandsfeststellung zu evaluieren und dem AG zur Ausführung vorzuschlagen.
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Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgart1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben AusPlanung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI 2021, LPH 1- 8, bei stufenweiser Beauftragung
Stadt AugsburgAugsburgDeadline: Aug 24Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleis
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