Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbHMainzTED
Planungleistung Erschließungsplanung für Verkehrsflächen und Infrastruktur
Planungsleistungen für Erschließung in drei Gewerken: 1. Entwässerungsanlagen, 2. Infrastruktur (Wasser, Fernwärme, Strom, Fernmelde, Beleuchtung), 3. Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung. Umfasst HOAI-Leistungsphasen 1-3, 5-9 (Genehmigungsplanung entfällt). Besondere Leistungen: Kostenteilung auf drei Träger, Trassenkoordination, Ma...
Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, Construction Supervision, Traffic Planning
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Planungsleistungen für Erschließung in drei Gewerken: 1. Entwässerungsanlagen, 2. Infrastruktur (Wasser, Fernwärme, Strom, Fernmelde, Beleuchtung), 3. Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung. Umfasst HOAI-Leistungsphasen 1-3, 5-9 (Genehmigungsplanung entfällt). Besondere Leistungen: Kostenteilung auf drei Träger, Trassenkoordination,...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH
- Published:
- March 12, 2026
- Deadline:
- April 14, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Planungsleistungen für Erschließung in drei Gewerken: 1. Entwässerungsanlagen, 2. Infrastruktur (Wasser, Fernwärme, Strom, Fernmelde, Beleuchtung), 3. Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung. Umfasst HOAI-Leistungsphasen 1-3, 5-9 (Genehmigungsplanung entfällt). Besondere Leistungen: Kostenteilung auf drei Träger, Trassenkoordination, Markierungs-/Beschilderungsplan, Gesamtprojektkoordination und örtliche Bauüberwachung. Gemäß HOAI 2021, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke und Abschnitt 4 Verkehrsanlagen.
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4- Staatl. Hochbauamt StuttgartDeadline: Mar 15
Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021 Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2021
Beauftragung von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3) und Verkehrsanlagen (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4) für eine neue (Doppel-)Sporthalle mit Konditionsraum. Umfang: Vorplanung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Zuarbeit zur Erstellung der Objektplanung. Anbindung an bestehende Straßen- und Wegenetz, technische Erschließung (Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom, IT) unter Beachtung von Bundeswehr-Vorschriften, Barrierefreiheit, GIF C1-1810/0-6287 und DIN 14090. Außenanlagen: Parkplätze (inkl. Behindertenplätze) mit grauem Dränpflaster, Bepflanzung, gepflasterter Vorplatz mit Sitzgelegenheiten. Planungsrecht: Vorhaben der Landesverteidigung (§ 70 Abs. 3 LBO BW), Zustimmung gemäß § 37 Abs. 2 BauGB erforderlich. - Stadt Stadtlohn, Der BürgermeisterStadtlohn
Planung der Umgestaltung der L608 (Burgstraße/Pfeifenofen) hier Leistungsphase 1-3
Die geplante Umgestaltung der L 608 (Burgstraße / Pfeifenofen) in Stadtlohn umfasst verschiedene Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt und betrifft mehrere Abschnitte. 1. Straßenabschnitt: - Die Umgestaltung erstreckt sich von AN38.1, km 0+000, bis 38.2, km 0+658. - Dies umfasst den Bereich ab dem Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakel- straße / Kalterweg im Osten bis zum Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026) im Westen 2. Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakelstraße / Kalterweg: - Dieser Kreisverkehr wird durch den Kreis Borken umgestaltet und ist daher nicht Teil der aktuellen Maßnahme. - Die Umgestaltung dieses Kreisverkehrs könnte jedoch Auswirkungen auf die Ver- kehrsführung und Infrastruktur der angrenzenden Bereiche haben. 3. Kreisverkehr L 608 / Uferstraße / Webereistraße: - Dieser Kreisverkehr ist nur insoweit Teil der Umgestaltungsmaßnahmen, als dass eine Anpassung der Führung des Radverkehrs notwendig wird, die durch die Umgestaltung des zuvor genannten Kreisverkehrs durch den Kreis Borken ausgelöst wird. 4. Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026): - Der Knotenpunkt wird im Rahmen der Maßnahmen umgestaltet, um die Leistungs- fähigkeit und die Sicherheit zu verbessern. 5. Weitere Maßnahmen: - Erneuerung der Hausanschlüsse: Modernisierung der Abwasseranschlüsse entlang der betroffenen Straßenabschnitte. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Strom- anschlüsse sind bei den entsprechenden Anbietern/ Versorgern anzufragen und mit einzuplanen. - Verkehrsinseln und Fußgängerüberquerungen: Installation von Verkehrsinseln und fußgängerfreundlichen Überquerungen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu beruhigen. - Radverkehrsanpassungen: Anpassung der Radverkehrsführung im Bereich der Kreisverkehre, um eine sichere und effiziente Nutzung zu gewährleisten. - Infrastrukturverbesserungen: Verbesserungen an der Straßenoberfläche, Beleuchtung und möglicherweise Verbreiterung der Gehwege, um die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Es sind Leistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen: - Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung). - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Geotechnische Beratung und Bodenmanagement - Hydraulische Berechnungen - SiGeKo - Planungsbegleitende und baubegleitende Vermessung - Beweissicherung OPTIONALE LEISTUNGEN / STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG - Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 5 - 9 Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - geotechnische Beratung und Bodenmanagement in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend - SiGeKo in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend - Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Vergabe Planungsleistungen „Energiezentrale mit Terra Preta Anlage & Systemhalle“
Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl mit über 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Ortsgemeinde unter starkem Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 ha zur Bebauung zur Verfügung. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit für weitere Baugebiete sowie der großen Nachfrage nach Wohnraum hat der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die LPHs 5-9 zur Realisierung der Energiezentrale mit Terra Preta Anlage plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu finden, welche/welches eine hochwertige Planungs- und Bauabwicklung sicherstellt und die bereits erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 3 bzw. 4 fachgerecht fortführt. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) gemäß HOAI 2021 für die folgenden Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke gemäß §§ 43 ff. HOAI 2021 (Anlage 12.2 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5; Objektliste Ingenieurbauwerk: Gruppe 5: Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen), inkl. Planung der Freiflächen mit Bauwerksbezug gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 (Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5). Zusätzlich soll in Leistungsphase 8 Ingenieurbauwerk die Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ erbracht werden. Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 für die nachstehend benannten Anlagengruppen (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021): Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen; Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen (bereits ab LPH 3 bzw. ab planerisch erforderlicher Leistungsphase); Anlagengruppe 7.2: Verfahrenstechnische Anlagen (Anlage 15.2 Technische Anlagen der Abfallentsorgung zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3); Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation (Schwerpunkt: EMSR-Technik, bereits ab LPH 1 bzw. planerisch erforderlicher Leistungsphase zu erbringen). Im Zusammenhang mit der Energiezentrale ist eine Systemhalle vorgesehen. Für diese sind folgende Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) Teil der Beauftragung: Objektplanung Gebäude, gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 (Anlage 10.2 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7: Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten). Technische Ausrüstung für Nebenräume (z. B. WC, Umkleiden) gemäß § 53 ff. HOAI 2021 (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI), bereits ab LPH 3 soweit diese nicht bereits durch die TGA Ingenieurbauwerk unter b) abgedeckt sind. Die einzelnen Gewerke stehen in einem engen fachlichen und technischen Zusammenhang. Bereits in den Leistungsphasen 3 und 4 wurden diese Planungsanteile integrativ betrachtet und aufeinander abgestimmt. Um die fachliche Kohärenz und die technische Durchgängigkeit der Planung zu sichern, werden die Leistungen gemeinsam ausgeschrieben, es gibt keine Losaufteilung. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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