Neubrandenburger Stadtwerke GmbHNeubrandenburgTED
Planung geothermisches Heizwerk
Gegenstand der Vergabe sind Planungs‑ und Ingenieurleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) einschließlich UVP‑Vorprüfung für das Projekt „Geothermische Heizzentrale Reitbahnviertel“, umfassend die erforderlichen Fachplanungen für Bohrungen, Heizzentrale sowie Thermalwasser‑ und Fernwärmeanlagen.
Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Environmental Assessment, Geotechnical Surveys
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Gegenstand der Vergabe sind Planungs‑ und Ingenieurleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) einschließlich UVP‑Vorprüfung für das Projekt „Geothermische Heizzentrale Reitbahnviertel“, umfassend die erforderlichen Fachplanungen für Bohrungen, Heizzentrale sowie Thermalwasser‑ und Fernwärmeanlagen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
- Published:
- May 07, 2026
- Deadline:
- May 08, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
Tender description
Gegenstand der Vergabe sind Planungs‑ und Ingenieurleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) einschließlich UVP‑Vorprüfung für das Projekt „Geothermische Heizzentrale Reitbahnviertel“, umfassend die erforderlichen Fachplanungen für Bohrungen, Heizzentrale sowie Thermalwasser‑ und Fernwärmeanlagen.
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Related tenders
10- Stadtwerke Würzburg AGWürzburg
Ingenieurleistungen für die Planung, Bauüberwachung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe am Auslauf der Kläranlage in Würzburg
Die Stadtwerke Würzburg AG (STW) betreibt in Würzburg ein Fernwärmedampf- und ein Fernwärmeheißwassernetz. Die Versorgung erfolgt durch das Heizkraftwerk an der Friedensbrücke (HKW), das Müllheizkraftwerk Gattingerstraße (MHKW) sowie den Heizwerken Sanderau und Elferweg in Verbindung mit einem Heißwasserspeicher am HKW. Im Rahmen der Wärmewende ist am Auslauf der Kläranlage in Würzburg der Einsatz einer Wärmepumpe mit rund 30 MWth, aufgeteilt auf zwei Anlagen mit jeweils 15 MWth vorgesehen. Zur Besicherung wird entweder ein Elektrodenkessel oder eine Kesselanlage für flüssige Biofuels, Biomethan oder Wasserstoff realisiert. Bis einschließlich Leistungsphase 3 ist beides zu planen. Die STW entscheiden vor der LPH 4, was realisiert wird. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistung für das oben beschrieben Vorhaben, die die erforderliche Planung der Neuanlagen, der Erweiterungsmaßnahmen, der Umbauten, der Modernisierungen und der Instandsetzungen der Anlagentechnik, sowie die der Gebäude und der gebäudetechnischen Ausrüstung umfassen, soweit diese für den beschriebenen Umfang der Modernisierung der Heizwerke erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Näheres ist in dem Ingenieurvertrag geregelt, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. - Stadtwerke EutinEutinDeadline: May 04
Generalplaner für die Planung des Neubaus eines Fernwärmenetzes
Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungsaufgaben übernehmen soll. Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Grundleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Wärmeverteilleitungen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 zu 100 % des Zielnetzausbaus und LPH 3 und 4 zu 30 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Grundleistungen auch die Rohrstatik erbringt. Das kann auch im Rahmen eines Unterauftragnehmers erfolgen. - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Hausanschlüsse und Wärmeübergabestationen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 für jeweils 30 % des Zielnetzausbaus - Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Umbau Heizzentrale Schwimmbad und Luft-Wärmepumpe, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Abwasser-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Luft-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Der konkrete Planungsumfang für die Wärmenetze und Hausanschlüsse ist noch nicht bestimmt. Dieser wird sich im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie weiter konkretisieren, aber - Stadtwerke Eutin
Generalplaner für die Planung des Neubaus eines Fernwärmenetzes
Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungsaufgaben übernehmen soll. Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Grundleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Wärmeverteilleitungen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 zu 100 % des Zielnetzausbaus und LPH 3 und 4 zu 30 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Grundleistungen auch die Rohrstatik erbringt. Das kann auch im Rahmen eines Unterauftragnehmers erfolgen. - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Hausanschlüsse und Wärmeübergabestationen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 für jeweils 30 % des Zielnetzausbaus - Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Umbau Heizzentrale Schwimmbad und Luft-Wärmepumpe, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Abwasser-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Luft-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Der konkrete Planungsumfang für die Wärmenetze und Hausanschlüsse ist noch nicht bestimmt. Dieser wird sich im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie weiter konkretisieren, aber auch nach Abschluss der Machbarkeitsstudie noch nicht endgültig feststehen. Weitere Informationen, insbesondere zu den umfangreichen besonderen Leistungen, die die Auftraggeberin ebenfalls beauftragt, können sie der Vergabeunterlage A - Vertragsbedingungen mit Leistungsbeschreibung entnehmen. Hochbauplanungen, insbesondere die Planung von Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsgebäuden zur Unterbringung von Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmespeichern und Nebenanlagen, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, diese werden separat vergeben. Der Planer liefert alle notwendigen Vorgaben und Schnittstellen. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
MKUEM RLP - "ASP - Projektmanagement- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit Planung und Bau von Wildschutzzaun in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwaldkreis"
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Projektmanagement- und fachlichen Beratungsleistungen im Sinne einer umfassenden fachlichen Begleitung im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von Wildschutzzäunen in den Landkreisen Altenkirchen und im Westerwaldkreis zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz. Die Beratungsleistungen werden je nach Bedarf von auf Stundenbasis abgerufen. Die Trasse wird sich (nach derzeitigem Kenntnisstand) über eine Gesamtlänge von ca. 55 bis 60 km in den Landkreisen Altenkirchen (dort auf dem Gebiet der Verbandsgemeinden: Daaden- Herdorf sowie Kirchen (Sieg)) und im Westerwaldkreis (dort auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rennerod) weitgehend parallel zur Landesgrenze nach NRW erstrecken. Nicht Gegenstand der Beratung ist die juristische Begleitung des Projektes. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aber auch insoweit zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen externen Rechtsberatern. Der Auftragnehmer wird - soweit möglich - alle Informationen bereitstellen, die im Rahmen einer etwaigen Rechtsberatung anfallen, und für entsprechende Abstimmungen zur Verfügung stehen. Ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung des Wildschutzzaunes bzw. die konstruktive Planung der Errichtung des Wildschutzzaunes, ebenso wenig die Festlegung der Zaunelemente und Zauneigenschaften. Die Planung, Errichtung und Entwicklung eines technischen Konzeptes für den Wildschutzzaun sind nicht erforderlich. Die technischen Rahmenbedingungen, fachlichen Inhalte und das Materialkonzept werden vorgegeben. Die Planung und Errichtung des Wildschutzzauns erfolgt gesondert durch entsprechend beauftragte Zaunbauer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kooperativen und engen Zusammenarbeit mit den Zaunbauern sowie den bei der Planung einzubeziehenden Behörden, externen Beratern, Dienstleistern u.a. Auch der Auftraggeber steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und ist nach besten Kräften bemüht, die für die entsprechenden Verwaltungsleistungen zuständigen Kommunikations- und Geschäftswege mitzuteilen, um eine reibungslose Planung, stetige Kommunikation und regelmäßige Abstimmung, insbesondere zur exakten Zonierung, dem aktuellen Seuchengeschehen, dem Voranschreiten im zeitlichen Ablaufplan usw., zu gewährleisten. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung. - Stadt Karlsruhe TiefbauamtKarlsruheDeadline: Jul 29
Weiherfeldbrücke - Sanierung mit Anpassung des Querschnitts; Planungsleistungen
Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI - LP 1-4 + 6-9 und besondere Leistungen > Planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI - LP 1-9 und besondere Leistungen > Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI - LP 1-3 + 6 und besondere Leistungen Die Planungsaufgabe umfasst die Objekt- und Fachplanung für die umfassende Sanierung der Weiherfeldbrücke in Karlsruhe, welche die Stadtteile Weiherfeld-Dammerstock und Beiertheim miteinander verbindet. Gegenstand der Maßnahme ist die grundhafte Instandsetzung des gesamten Brückenbauwerks einschließlich Überbau, Fahrbahnaufbau, Brückenkappen, Abdichtung, Entwässerungseinrichtungen sowie aller konstruktiven und verkehrlichen Ausstattungselemente. Die Maßnahme wird erforderlich, da das bestehende Brückenbauwerk in den kommenden Jahren dringend umfassend saniert werden muss. Parallel hierzu soll eine verkehrliche Neuordnung des Querschnitts erfolgen. Hintergrund ist das bereits heute hohe Rad- und Fußverkehrsaufkommen sowie der zukünftige Anschluss der Radschnellverbindung Karlsruhe–Ettlingen (RS10) südlich der Brücke, wodurch eine weitere Zunahme des Radverkehrs zu erwarten ist. Im Rahmen eines Variantenvergleichs mit Beteiligung von Bürgervereinen und Interessenverbänden wurde die Vorzugsvariante 4 (V4) entwickelt und einem Verkehrssicherheitsaudit unterzogen. Diese Variante bildet die Grundlage der weiteren Planung. - HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Planungsleistungen für Strangsanierung in bewohnten Wohngebäuden
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die integrierte Erbringung sämtlicher Planungsleistungen für das Bauvorhaben durch einen Generalplaner (im Folgenden AN). Ziel des Vergabeverfahrens ist die frühzeitige Einbindung eines leistungsfähigen Generalplaners, um eine technisch, organisatorisch und wirtschaftlich optimale sowie förderfähige Gesamtlösung zu entwickeln. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Strangsanierung der Wohngebäude Paul-Junius-Straße 36–42 und Alfred-Jung-Straße 16–22 in Berlin-Lichtenberg im bewohnten Bestand, einschließlich der vollständigen Erneuerung der Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations- und Abwasserleitungen sowie der Sammelleitungen im Kellergeschoss. Parallel hierzu sind die baulichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines integrierten Systems zur Grauwassernutzung und Abwasserwärmerückgewinnung (IWIQ – Integrierte Wasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier) zu planen. Das Bauvorhaben wird als Reallabor im Rahmen des Forschungsprojekts IWIQ umgesetzt. Die fachtechnische Konzeption, Dimensionierung sowie die Anlagenplanung der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung erfolgen durch ein vom Auftraggeber bereits beauftragtes Fachplanungsbüro (Nolde) und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Der Generalplaner hat die hieraus resultierenden Anforderungen vollständig in seine Gesamtplanung, Koordination sowie Genehmigungsplanung zu integrieren und sämtliche hierfür erforderlichen planerischen Leistungen einschließlich der Schnittstellenkoordination zu erbringen. Die Planung des zweiten Leitungsnetzes sowie sämtliche hierfür erforderlichen TGA-Planungsleistungen sind durch den Generalplaner zu erbringen. Alle für die Planung des Bauvorhabens erforderlichen Koordinations-, Integrations-, Genehmigungs- und Planungsleistungen einschließlich der Abstimmung der IWIQ-bezogenen Maßnahmen, der Vorbereitung der Umsetzung, der Kostenaufteilung im Hinblick auf die Förderfähigkeit sowie der konzeptionellen Vorbereitung von Monitoring- und Betriebskonzepten sind Bestandteil der Leistung des Generalplaners. Alle Leistungen sind unter besonderer Berücksichtigung der Ausführung im bewohnten Bestand, einer mieterfreundlichen Bauabwicklung sowie der erhöhten Anforderungen aus dem Forschungs- und Reallaborcharakter des Projekts zu erbringen. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem IWIQ-System gliedern sich funktional in zwei Leistungsbausteine: (1) Planung des zweiten Leitungsnetzes einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen sowie (2) Integration der Grauwasserrecyclinganlage mit integrierter Wärmerückgewinnung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Fachplanung. Diese Struktur dient ausschließlich der fachlichen, kalkulatorischen und fördermittelbezogenen Abgrenzung der Leistungen und begründet keine Losaufteilung. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. 1. Grundlagenermittlung, Vorplanung (vgl. LP 1 und 2 HOAI) 2. Entwurfsplanung (vgl. LP 3 HOAI) 3. Genehmigungsplanung (vgl. LP 4 HOAI) 4. Ausführungsplanung , Vorbereitung der Vergabe (vgl. LP 5, 6 HOAI) und Mitwirkung bei der Vergabe (vgl. LP 7 HOAI) 4. Führung und Überwachung der Bauausführung sowie Betreuung des Bauvorhabens nach Fertigstellung (vgl. LP 8 -9 HOAI) Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss zunächst mit den Planungsleistungen: - Grundlagenermittlung, Vorplanung bis 1/2027 - Abwasserverband Saale
Planung Technische Ausrüstung TGA
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner. - Gemeinde AßlingAßling
Planung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in Aßling
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Mitte 2029 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Anlage B Leistungsbeschreibung und die dortigen ausführlichen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – Kof-GibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainDeadline: Jun 28
Rahmenvereinbarung Planung/Bau von bis zu 25 Digitalen Steuerzentralen mit Leitwarten (DSZ)
Rahmenvereinbarung Planung/Bau von bis zu 25 Digitalen Steuerzentralen mit Leitwarten (DSZ) Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer deutschlandweit abrufbaren Rahmenvereinbarung für die standortspezifische Ausführungsplanung und schlüsselfertige Errichtung standardisierter Digitaler Steuerzentralen (DSZ) der DB InfraGO AG. Die Rahmenvereinbarung umfasst drei Gebäudevarianten mit 14, 20 beziehungsweise 28 Bedienplätzen sowie die zugehörigen Hochbau-, Tragwerks-, TGA-, ITK- und Außenanlagenleistungen. Sie schafft die Grundlage, standardisierte Einzelabrufe effizient und auf Basis einheitlicher funktionaler sowie planerischer Vorgaben umzusetzen. Standortspezifische Besonderheiten, insbesondere bei Gründung, Erschließung und Außenanlagen, werden über ergänzende Leistungspositionen in den Einzelabrufen berücksichtigt. Die DB InfraGO AG verfolgt im Rahmen des bundesweiten Rollouts digitaler Stellwerkstechnik die weitere Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur. Ein zentrales Element dieses Zielbildes sind Digitale Steuerzentralen als moderne Leitwarten zur Steuerung des Zugverkehrs. Im Rahmen des vorliegenden Projekts ist die Ausführungsplanung und schlüsselfertige Errichtung von bis zu 25 Steuerzentralen im Bundesgebiet vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind Planungs- und Bauleistungen. Diese umfassen insbesondere die Erstellung standortspezifischer Ausführungsplanungen auf Grundlage einer von der DB InfraGO AG bereitgestellten Muster-Entwurfsplanung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung der Gebäude. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von 2027 bis 2030 vorgesehen; ergänzend ist eine Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung um zwei Jahre vorgesehen. Die Digitalen Steuerzentralen sind als hochverfügbare, funktionale und moderne Arbeitsumgebungen konzipiert. Sie umfassen Leitwarten mit Bedienplätzen für die Zugverkehrssteuerung, Lagezentren, Büroflächen, Technikräume sowie Sozialbereiche mit Umkleiden und Sanitäranlagen. Ziel ist die Schaffung von Arbeitsumgebungen mit hohen Anforderungen an Funktionalität, Ergonomie und Aufenthaltsqualität. Für die bauliche Umsetzung stehen drei standardisierte Gebäudevarianten zur Verfügung, die Kapazitäten von 14 bis 28 Bedienplätzen abbilden. Unterschieden werden die Typen 14 mit 14 Bedienplätzen, 10² mit 20 Bedienplätzen und 14² mit 28 Bedienplätzen. Der Typ 14 verfügt über zwei Obergeschosse, die Typen 10² und 14² sind dreigeschossig. Funktional gliedern sich die Gebäude in Technik- und Sozialbereiche im Erdgeschoss sowie Leitwarten und Büroflächen in den Obergeschossen. - Gemeinde GerstettenGerstettenDeadline: Jul 14
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
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