Stadt SenftenbergTED
Planung des Ausbaus Briesker Straße vom Kreisel W.-Pieck-Straße bis Jüttendorfer Anger, Senftenberg
Die Stadt Senftenberg plant den grundhaften Ausbau der Briesker Straße im Abschnitt vom Kreisverkehr bis zum Jüttendorfer Anger. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen sowie die Ingenieurbauplanung für dieses Bauvorhaben.
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Die Stadt Senftenberg plant den grundhaften Ausbau der Briesker Straße im Abschnitt vom Kreisverkehr bis zum Jüttendorfer Anger. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen sowie die Ingenieurbauplanung für dieses Bauvorhaben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Senftenberg
- Published:
- March 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Stadt Senftenberg plant den grundhaften Ausbau der Briesker Straße im Abschnitt vom Kreisverkehr bis zum Jüttendorfer Anger. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen sowie die Ingenieurbauplanung für dieses Bauvorhaben.
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8- Stadt Senftenberg
Planung des Ausbaus Briesker Straße vom Kreisel W.-Pieck-Straße bis Jüttendorfer Anger, Senftenberg
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI. Die anrechenbaren Baukosten belaufen sich auf 2.200.000 EUR. - DB Netz AG (Bukr 16)
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauabschnitt Unterirdisch Ost und Ostbahnhof, Ausschreibung und Planung (optional) der Hauptbauleistungen VE766
Der Abschnitt Unterirdisch Ost und Ostbahnhof (BA 50) beinhaltet die Herstellung der Tunnel vom Marienhof bis zur Schnittstelle zum BA 60 im Rampen-/Verteilerbauwerk östlich der Berg-am-Laim-Straße (BaL) sowie die Herstellung der neuen unterirdischen Station Ostbahnhof. Die mit dieser Vergabe ausgeschriebenen Ingenieurleistungen beziehen sich u.a. auf folgende Leistungsbilder und Planungsbereiche: • Objektplanung konstruktiver Ingenieurbau inkl. Tunnelbau, • Tragwerksplanung, • Planung Architektur und raumbildender Ausbau, • Planung Technische Gebäudeausrüstung inkl. Gebäudeautomation und maschinentechnische Anlagen, • Objektplanung Verkehrsanlage, • Planung Technische Streckenausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, 50-Hz-Anlagen, TK) in den obertägigen Bereichen des BA 50, • Freianlagenplanung / Landschaftspflegerische Ausführungsplanung. Der AN hat seine Planungsleistungen mit der Methode „Building Information Modelling (BIM)“ zu erbringen, soweit nicht explizit anders gefordert. Grundlage dieser Ausschreibung sind die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Bauabschnitt 50. B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine Schutzgebiete vorhanden - Keine Besonderheiten bezüglich Lärm, Erschütterungen Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Im Bereich des Vorhabens ist derzeit ein Bodendenkmal im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) registriert: - BD 40560 Blumberg 5, 8 Schloss Neuzeit, Einzelfund slawisches Mittelalter, Kirche deutsches Mittelalter, Altstadt Neuzeit, Altstadt deutsches Mittelalter Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.- Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburg
Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 5 - 9 für Umgestaltung Moltkestraße
Die Stadt Offenburg beabsichtigt die Umgestaltung der Moltkestraße vom Kreisverkehr (KV) Ortenberger Straße bis zum KV Rammersweierstraße / Durbacher Straße auf einer Länge von 2,1 km. Hierzu liegen bereits die Planungsleistungen der Verkehrsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung vor. Die weiteren Planungsleistungen - LPH 5 bis 9 - sind noch zu erbringen. Darüber hinaus besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination mit Trägern der Versorgungsinfrastruktur. Die benötigten Planungsleistungen werden hiermit ausgeschrieben. Ziel ist eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer. Es ist eine Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) vorgesehen. Besonderer Wert wurde auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) gelegt. Eine besondere Herausforderung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten werden soll. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mit den Leistungsphasen 5 bis 9 für die Umgestaltung der Moltkestraße in Offenburg. Hinzu kommen besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination der Arbeiten für verschiedene Leitungsträger im Bau- bzw. Planungsbereich. Die Leistungsphasen 1-4 HOAI inkl. Sicherheitsaudit wurden erbracht. Die Umgestaltung der Moltkestraße bezieht sich auf den gesamten Streckenabschnitt der Moltkestraße vom Kreisverkehr Ortenberger Straße bis zum Kreisverkehr Rammersweierstraße / Durbacher Straße. Die Länge der Strecke beträgt 2,1 km. Hinzu kommt der Carl-Blos-Stich, ein ca. 70 m langer neu zu erstellende Verbindungsweg für Radfahrende und Zufußgehende auf der Höhe der Erzberger Straße in Richtung Westen. Die Moltkestraße ist eine angebaute innerstädtische Hauptverkehrsstraße. Die Straße liegt innerhalb der OD-Grenze und somit in Straßenbaulast der Stadt Offenburg. Nach erfolgter breiter Bürgerbeteiligung und ausgiebiger Diskussion sowohl in der Bürgerschaft als auch in den politischen Gremien konnte ein Baubeschluss durch den Gemeinderat am 16.12.2024 gefasst werden, der eine sichere Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer unter Beibehalt der erhaltenswerten Bestandsbäume beinhaltet. Es konnte ein Kompromiss in der Verteilung der öffentlichen Verkehrsfläche auf alle Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV, MIV, Rettungsdienst) erreicht werden. Hierbei wurde besonderer Wert daraufgelegt, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fuß, Rad) richtlinienkonforme Breiten ihrer Verkehrsanlagen erhalten. Die besondere Herausforderung für die Umsetzung der Planung liegt in dem meist vitalen großkronigen Baumbestand, der unbedingt geschützt und erhalten bleiben muss. Es ist vorgesehen, den 2,1 km langen Streckenabschnitt der Moltkestraße in 4 großen Umsetzungsbereichen zu realisieren. Jeder Umsetzungsbereich soll innerhalb eines Jahres realisiert werden. Die einzelnen Umsetzungsbereiche müssen in kleinere Bauabschnitte unterteilt werden. Der Bereich 1 beginnt an der Rammersweierstraße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2027 realisiert werden. Der Bereich 2 beginnt an der Ortenberger Straße und geht bis zur Weingartenstraße. Er soll im Jahr 2028 realisiert werden. Der Bereich 3 beginnt an der Weingartenstraße und geht bis zur Zeller Straße. Er soll im Jahr 2029 realisiert werden. Der Bereich 4 beginnt an der Zeller Straße und geht bis zum Brünnlesweg. Er soll im Jahr 2030 (nach dem Umzug des Klinikums) realisiert werden. Für den Knotenpunkt Moltkestraße/Weingartenstraße wurde ein Deckblatt erarbeitet. Es zeigt den Zwischenzustand für die Zeit, in der die Moltkestraße bereits umgestaltet, die Weingartenstraße aber noch im Bestand verbleibt. Die Erarbeitung eines eventuellen Zwischenzustandes war notwendig, da die Umplanung der Weingartenstraße sich verzögert und der Zeitpunkt eines Baubeschlusses für die Weingartenstraße nicht terminiert werden kann. Die Planungsleistung endet mit Abrechnung und Dokumentation der Arbeiten Ende März 2031. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit den Gestaltungsmaßnahmen auch umfangreiche Arbeiten für verschiedene Leitungsträger (Fernwärme, Wasserversorgung, Gasversorgung, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung)im Bau-/ Planungsbereich stattfinden werden. Die Koordination und Bauablaufplanung aller Maßnahmen ist gleichfalls Teil der Ausschreibung. Dazu zählt auch die Bauablaufplanung, welche auf die Belange aller Anlieger und insbesondere der Andienung des Klinikums eingehen muss. / Die nach AKVS erstellte Kostenberechnung vom 01.07.2025 ergab für die Moltkestraße Gesamtkosten in Höhe von rund 8.642.000 € brutto. - Stadt Weißenfels, Rechtsamt, VergabestelleWeißenfelsDeadline: Jun 02
Straße Am Güterbahnhof Weißenfels, 2. BA - Straßen- und Tiefbau
Die Stadt Weißenfels beabsichtigt in Fortführung des 1. BA (Einmündung „Merseburger Str.“ bis Bahnunterführung) innerhalb der Ortslage die vorhandene kommunale Straße „Am Güterbahnhof“ auszubauen. Der 2. BA beginnt am Ausbauende des 1. Bauabschnittes nordöstlich der Bahnunterführung. Die vorliegende Planung beschreibt den grundhaften Ausbau der kommunalen Straße, einschließlich der Anbindung der Straßenentwässerung an das öffentliche Kanalnetz der Abwasserbeseitigung Weißenfels (AÖR). Bei dem Ausbauabschnitt der Straße „Am Güterbahnhof“ handelt es sich um eine angebaute und in Abschnitten anbaufreie kommunale Straße, die vorrangig der Anbindung von Gewerbeflächen (Recyclingunternehmen Mülker) sowie von Betriebsanlagen der Deutschen Bahn dient. Bei dem Ausbau der kommunalen Straße handelt es sich im Ausbauabschnitt um eine Erschließungsstraße mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe. Art und Umfang der Bauleistung: (wesentliche Leistungen) BT 1 Verkehrsanlage - Rückbau Stützwandkonstruktionen 200 m³ - Rückbau Asphaltbefestigungen 50 to - Rückbau u. Lagerung Natursteinpflaster 2.700 m2 - Entsorgung Natursteinpflaster 1.600 m² - Rückbau Bordanlagen 300 m - Erdarbeiten Verkehrsanlage 2.000 m³ - Stabilisierung Planum Bodenaustausch 570 m³ - Herstellung Straßenabläufe 17 St - Herstellung Sickerstrang 270 m - Herstellung Frostschutzschicht 1.430 m³ - Herstellung Schottertragschicht 163 m³ - Herstellung bituminöse Tragschichten 2.100 m² - Herstellung bituminöse Binderschichten 1.400 m² - Herstellung bituminöser Deckschicht 2.100 m² - Aufarbeitung u. Einbau Natursteinpflaster 1.100 m² - Verlegung Betonsteinplatten 24x24x8 460 m² - Lieferung u. Einbau Natursteinpflaster 100 m² - Herstellung Bordrinne 2-zeilig 240 m² - Herstellung Betonborde 1.100 m - Verlegung Winkelstützelemente BH 55 bis BH 380 36 m - Herstellung Holmgeländer 26 m - Herstellung Doppelstabmattenzaun H=2,0m 190 m - Herstellung Toranlage lichte Br. 6,0m 1 St BT 2 Rampenanlage zur „Weinbergstraße“ - Erdarbeiten Rampenanlage 65 m³ - Stabilisierung Planum Bodenaustausch 30 m³ - Herstellung Frostschutzschicht 38 m³ - Verlegung Betonsteinplatten 24x24x8 115 m² - Lieferung u. Einbau Natursteinpflaster 70 m² - Herstellung Betonborde 35 m - Verlegung Beton-Blockstufen 105 m - Verlegung Winkelstützelemente BH 80 bis BH 155 16 m - Herstellung Geländer 121 m BT 3 Treppenanlage zur „Weinbergstraße“ - Erdarbeiten Treppenanlage 20 m³ - Herstellung Frostschutzschicht 10 m³ - Verlegung Betonsteinplatten 24x24x8 25 m² - Lieferung u. Einbau Natursteinpflaster 10 m² - Verlegung Beton-Blockstufen 155 m - Herstellung Geländer 30 m BT 4 Erdarbeiten Verlegung Beleuchtungskabel - Herstellung Kabelgraben 150 m³ - Verlegung Leerrohr PVC DN100 270 m - Herstellung Fundamente m. Masthülse Lichtmaste 8 St - Einsanden u. Verfüllung Kabelgraben 270 m BT 5 RW-Kanal - Herstellung Rohrleitungsgraben Straßenentwässerung 950 m³ - Herstellung Auflager, Einbettung u. Verfüllung 855 m³ - Verlegung RW-Kanal SB-Rohr DN 300 161 m - Verlegung RW-Kanal PP-Rohr DN 200 90 m - Verlegung Anschlussleitungen PP-Rohr DN 160 96 m - Herstellung RW-Schacht DN 1000 3 St - Herstellung Schacht PP DN 400 3 St BT 6 Stützwandkonstruktion Rampenanlage - Herstellung Baugrube 560 m³ - Herstellung Verbau (Stahlspundwand) 240 m² - Herstellung Bauwerkshinterfüllung 300 m³ - Herstellung Bewehrter Beton 78 m³ - Einbau Betonstahl 15 t BT 7 Rückbau Tunnelanlage - Herstellung Baugrube 130 m³ - Verfüllung Baugrube 400 m³ - Rückbau Stahlbeton - Tunnelanlage 36 m³ - Aufbrechen Tunnelsohle 60 m² - Herstellung Tunnelabschlusswand Mauerwerk 25 m² Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Deadline: May 11
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. - Stadtverwaltung Alzey
Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Die Stadt Alzey plant den Umbau und die Sanierung der Sporthalle der Albert-Schweitzer-Grundschule. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für die Sanierung der Albert-Schweitzer-Sporthalle in Alzey. Die Maßnahme erfolgt aufgrund der insgesamt mangelhaften Bausubstanz sowie der aktuellen Anforderungen an den Brandschutz. Infolge brandschutztechnischer Vorgaben dürfen die Umkleide- und Sanitärbereiche im Kellergeschoss nicht mehr genutzt werden und müssen daher ins Erdgeschoss verlegt werden. Zudem weisen Fenster, Dach und Hallenboden erhebliche bauliche Mängel auf. Durch eindringendes Wasser über die Außenwände war es bereits erforderlich, den erdberührenden Bereich der Gebäudesüdseite zum Nachbargrundstück hin vollständig trockenzulegen und zu dämmen. Ziel der Sanierung ist es, die Sporthalle wieder uneingeschränkt für den Schulbetrieb nutzbar zu machen und gleichzeitig eine Nutzung durch örtliche Vereine für Trainingszwecke außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Baumaßnahmen die Einrichtung einer Wärmeinsel für den Katastrophenfall in die Planung integriert. Das bedeutet, dass im Falle eines Blackouts die Wärmeversorgung autark durch eine Wärmepumpe in Kombination mit einem Notstromaggregat sichergestellt wird. Daher muss auch die Lagerung von Diesel in der Planung mitberücksichtigt werden. Die Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule befindet sich in der Donnersbergstraße. Im südlichen Bereich stehen Wohngebäude, während im Norden das Schulgelände angrenzt. Die Liegenschaft ist sowohl über die Ernst-Ludwig-Straße als auch über die Kaiserstraße erreichbar. Die genaue Position des Gebäudes ist im beigefügten Lageplan markiert. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der bereits vorliegenden Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Gemeinsam mit dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung von Architektenleistungen der Objektplanung Leistungsphasen 5-9 (Los 1) im Verhandlungsverfahren sowie der Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 3). Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Der Bauantrag soll bis Ende 2026 eingereicht werden. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. - Geplanter Baubeginn ist 1. Quartal 2027; - Das geplante Bauende soll 4. Quartal 2028 erfolgen.
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