Gemeinde Hinwil, Abteilung Liegenschaften (Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG)HinwilTED
Planerwahlverfahren Sanierung Freibad Hinwil
Ziel des Planerwahlverfahrens ist die Findung des geeignetsten Generalplaners mit Planerteam für die Sanierung des Freibads in Hinwil. Der Fokus liegt auf der langfristigen Werterhaltung der gesamten Liegenschaft, insbesondere in folgenden Bereichen: * Beckensanierung * Badewassertechnik * Innen- und Aussenbereich Bau
Architecture, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Landscape Architecture
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Ziel des Planerwahlverfahrens ist die Findung des geeignetsten Generalplaners mit Planerteam für die Sanierung des Freibads in Hinwil. Der Fokus liegt auf der langfristigen Werterhaltung der gesamten Liegenschaft, insbesondere in folgenden Bereichen: * Beckensanierung * Badewassertechnik * Innen- und Aussenbereich Bau
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Hinwil, Abteilung Liegenschaften (Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG)
- Published:
- July 06, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Ziel des Planerwahlverfahrens ist die Findung des geeignetsten Generalplaners mit Planerteam für die Sanierung des Freibads in Hinwil. Der Fokus liegt auf der langfristigen Werterhaltung der gesamten Liegenschaft, insbesondere in folgenden Bereichen: * Beckensanierung * Badewassertechnik * Innen- und Aussenbereich Bau
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10- Gemeinde Hinwil, Abteilung Liegenschaften (Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG)Hinwil
Planerwahlverfahren Sanierung Freibad Hinwil
Ziel des Planerwahlverfahrens ist die Auswahl des geeignetsten Generalplaners mit Planerteam für die Sanierung des Freibads in Hinwil. Schwerpunkt ist die langfristige Werterhaltung der Liegenschaft, insbesondere Beckensanierung, Badewassertechnik sowie Innen- und Außenbereich Bau. - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchen
TNW HLS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS mit Badewassertechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW HLS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS mit Badewassertechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW HLS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS mit Badewassertechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchen
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11
TNW TWP Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie Besondere Leistungen in Lph. 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Ingenieurtechnische Kontrolle - Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlinDeadline: Jun 23
Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. - Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlin
Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. - Wismut GmbHChemnitzDeadline: Aug 05
Planung zum Ersatzneubau der Pumpstation 352 und den zugeordneten peripheren Anlagen am Standort Ronneburg im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH, Leistungsphase 8 der Objekt- und Fachplanungen
Beschreibung der Maßnahme: Die Wismut GmbH betreibt im Bereich Sanierung Ronneburg am Standort Ronneburg eine Wasserbehandlungsanlage (nachfolgend WBA bezeichnet) und umfangreiche Wasserhaltungsanlagen (nachfolgend WHA bezeichnet) zur Förderung und Behandlung kontaminierter Sicker-, Poren- Gruben- und Oberflächenwässer mit anschließender Abgabe in den Vorfluter. Die technischen Anlagen, die für die langfristige Sicherstellung der Wasserfassung und Wasserbehandlung am Standort Ronneburg benötigt werden, sind für den Langfristbetrieb bis über das Jahr 2035 leistungsmäßig anzupassen, energetisch zu optimieren und widerstandsfähig gegen Schäden durch Vandalismus, Umwelt- und Klimaeinflüsse zu machen. Zu diesen Anlagen gehört die Pumpstation 352. Diese wird seit 1990 nahezu unverändert betrieben. Durch den Sanierungsfortschritt ist der Wasserandrang zur Pumpstation in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Für einen langfristigen Betrieb ist die Pumpstation überdimensioniert. Der Aufbau als auch die bauliche Hülle entsprechen nicht den Anforderungen an eine langfristig zu erhaltende Pumpstation. Durch sanierungsbedingte Veränderungen in der Geländemorphologie (z.B. Haldenabtrag) und Schaffung von Oberflächenwasserableitungen ist die Anordnung und Positionierung der Pumpstation im Sinne Hochwasser-schutz zu überdenken. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro ist in Insolvenz geraten. Das Planungsbüro hat folgende Planungsleistungen erbracht: - Leistungsbilder Freianlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 6. Für die Leistungsphase 8 wird ein Anschlussvertrag für die geplante Bauleistung benötigt. Die Leistungsphasen 7 und 9 werden durch den Auftraggeber erbracht. Zielstellung: Ziel ist die bauliche Umsetzung des Ersatzneubaus der Pumpstation 352 und der dazugehörigen peripheren Anlagen; Mit der zu erbringenden Leistung soll die Durchführung der Bauleistung durch eine geeignete Überwachung kontrolliert und begleitet werden. Aufgrund des Umfanges und der Bedeutung des Vorhabens ist es erforderlich, eine detaillierte Projektverfolgung sicherzustellen und eine effektive Koordinierung der am Vorhaben Beteiligten zu gewährleisten. Es ist die Einhaltung der vertraglichen, technischen, terminlichen und qualitativen Anforderungen sowie die erforderliche Qualität der Baumaßnahme während der gesamten Bauausführung sicherzustellen. Leistungsinhalt: - Erbringung von Baubegleitenden Ingenieurleistungen im Leistungsbild Freianlagen in der Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistung: • Einarbeitung. - Erbringung von Baubegleitenden Ingenieurleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in der Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen: • Kostenkontrolle; • Prüfen von Nachträgen; • Einarbeitung; • Örtliche Bauüberwachung; • Gleitende Projektierung; • Objektüberwachung Tragwerksplanung. - Erbringung von Baubegleitenden Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung in der Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen: • Einarbeitung; • Gleitende Projektierung. Ausführungsplanung (Tiefbau/ Straßenbau),Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen)
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