Stadtreinigung Hamburg AöRHamburgTED
Pförtner- und Wachdienstleistungen als Rahmenvereinbarung
Pförtner- und Wachdienstleistungen als Rahmenvereinbarung für Revisionen sowie nicht planbaren Personaleinsatz bei Personalausfall (z.B. Krankheit) oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Störfälle, Zwischenfälle während der Revision).
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Pförtner- und Wachdienstleistungen als Rahmenvereinbarung für Revisionen sowie nicht planbaren Personaleinsatz bei Personalausfall (z.B. Krankheit) oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Störfälle, Zwischenfälle während der Revision).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtreinigung Hamburg AöR
- Published:
- May 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Pförtner- und Wachdienstleistungen als Rahmenvereinbarung für Revisionen sowie nicht planbaren Personaleinsatz bei Personalausfall (z.B. Krankheit) oder unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Störfälle, Zwischenfälle während der Revision).
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Rahmenvereinbarung über Wachdienstleistungen für das Amt für Bürgerdienste - Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)Deadline: May 20
Rahmenvereinbarung Deponiegasfassungsanlagen Altablagerungen
Rahmenvereinbarung für Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Deponiegasfassungsanlagen auf Berliner Altablagerungen. Aufgaben umfassen die Behebung von Setzungs- und Verschleißschäden, TV-Befahrung erdverlegter Leitungen zur Schadenslokalisierung, Ortung und Einmessung der Leitungsverläufe sowie Fortschreibung der Bestandslagepläne. Zudem sind Anpassungsarbeiten wie Rückbau, Instandsetzung und Einbau von Anlagenteilen (z.B. Kontroll-Messschächte, Kondensatabscheider) gefordert. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg
Ingenieurleistung der Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 2 Brandenburg
Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 2 Brandenburg Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Brandenburg, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter) - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen. - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig
Ingenieurleistung der Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 1 Ostsachsen und Los 2 Brandenburg
Ingenieurleistungen für die Bauüberwachung und fachtechnische Begleitung zur "Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR" Los 1 Ostsachsen Wesentliche Leistungsbestandteile des bereits beauftragten Dienstleisters mit der Rahmenvereinbarung Servicemanagement E/MSR Ostsachsen, welche überwacht und begleitet werden sollen, sind: - Übernahme der Unternehmerverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen, Anlagenbetreiber nach VDE 0100-105 durch den Bewirtschafter - Sicherstellung nach der 5-Punkte-Sicherheitsregel und Aufhebung der Sicherstellung elektrischer Anlagen – sowohl für eigene Arbeiten als auch für Arbeiten Dritter (Personal der Bewirtschafter) - Prüfung/Revision/Wartung der elektrischen Anlagen - Prüfung der elektrischen Funktionen der eingesetzten Überstromschutzgeräte für elektrische Antriebe - FI-Schutzeinrichtungen in stationären elektrischen Anlagen sind 1x jährlich elektrisch zu prüfen, zusätzlich ist halbjährlich die Prüfeinrichtung (Drucktaster) zu bestätigen und zu dokumentieren - Störungsbeseitigung an Starkstromanlagen und deren Komponenten, USV-Anlagen, Solaranlagen, Anlagen des kathodischen Korrosionsschutzes (E-Teil) und E/MSR-Anlagen sowie der elektrische Teil von Klimaanlagen und Luftentfeuchtergeräten - Erstellung von Störungsberichten und Durchführung von Störungsanalysen – führen einer Störungsstatistik in bearbeitbarem digitalem Format, z.B. Excel und quartalsweiser Berichtserstattung - Wartung und Betreuung der E/MSR- und Kommunikationstechnik, der Wartungszyklus ist jährlich - Erarbeitung von E/MSR-Wartungslisten für neu errichtete Anlagen bzw. Überarbeitung der bereits vorhandenen Listen - Programmierleistungen für SIMATIC S7 Steuerungen (Step7 und TIA), Visualisierungsgeräte (WinCC, WinCC flexible und TIA), USV-Anlagen und Messtechnik - Kalibrierung und Abgleich der Messtechnik nach Herstellervorgaben - Fortführung der Lebenslaufakte (E-Bücher) in Papierform und digitaler Form für die elektrischen Anlagen, dem AG ist jederzeit zu den Geschäftszeiten Einblick zu gewähren - Revision der Zeichnungsunterlagen im Programm ELCAD und WSCAD in der jeweils aktuellen Software Version - Ing.-technische Begleitung der Fachabnahmen auf Anforderung des AG - Änderungen/Erweiterungen an den EMSR-Anlagen, z.B. zusätzliche elektrische Verteilungen, zusätzliche Beleuchtungs- oder Steckdosenanlagen, Leistungserhöhungen an elektrischen Antrieben, Nachrüstung von FU-Anlagen, Querschnittserhöhungen von Kabeln und Leitungen, Änderung und Anpassung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Erweiterungen von SPS, Programmänderungen und ähnlichen Arbeiten. Diese Arbeiten beinhalten immer die entsprechenden Prüfungen und technischen Dokumentationen. - Durchführung von Planungsleistungen für Änderungen an EMSR-Anlagen. Diese Leistungen umfassen u. a. die Erstellung und Bearbeitung von Verbraucherlisten, Schaltplänen, Installationsplänen, Messstellenlisten, Berechnungen und Auslegungen von Kabel- und Leitungsanlagen, Selektivitätsberechnungen und ähnlichen Planungsleistungen elektrotechnischer Art - Zählerablesung am Ende des Kalenderjahres auf Anforderung des AG für alle Energieabnahmestellen ohne Fernauslesung - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 06
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung bei Neubau- und Gewährleistungsabnahmen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die optische Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen sowie die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen, Anschlussleitungen, Schächten und Bauwerken von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen. Die zu inspizierenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 300 auf. Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet. 8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
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