Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmangement und FriedhofswesenMülheim an der Ruhr
Pflege Straßenbegleitgrün BV 2 für die Jahre 2027-2031
Die städtischen Grünflächen im Bereich von Straßen müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Straßenbegleitgrünpflege für die Jahre 2027 bis 2031.
Green-Space Maintenance
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Die städtischen Grünflächen im Bereich von Straßen müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Straßenbegleitgrünpflege für die Jahre 2027 bis 2031.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmangement und Friedhofswesen
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- August 04, 2026
- Topic:
- Green-Space Maintenance
Tender description
Die städtischen Grünflächen im Bereich von Straßen müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Straßenbegleitgrünpflege für die Jahre 2027 bis 2031.
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Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen
1.1.1 AusgangslageDie Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen.Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz.Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, QualitätsschwerpunkteSicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhaltenKonsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und MassnahmenempfehlungVerfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleistenDringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc.In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigenVerweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation BauherrAbteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel PfiffnerTeamleiter Realisierung Strassen: Pejo ZrakicProjektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich)Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 ProjektbeschreibungAbgrenzung:Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der KantonsstrassenLeistungsumfang gemäss Ziffer 1.2.Abhängigkeiten:Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachtenAuftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 RahmenbedingungenDie Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen.Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben.Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung.Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber.Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 GrundlagenGesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton)SIA-NormenKarte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton LuzernFachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc.vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage)Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, KommunikationInformationshoheit obliegt der vifAuskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vifBesprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliertErfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt - Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattDeadline: Aug 31
Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen
1.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte * Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten * Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung * Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten * Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. * In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen * Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr * Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner * Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic * Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) * Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: * Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen * Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: * Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten * Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen * Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. * Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. * Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. * Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. * Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen * Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) * SIA-Normen * Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern <https://test.geo.lu.ch/map/strassen?> * Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten <https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten> * Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen <https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen> * Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) * Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. * vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) * Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation * Informationshoheit obliegt der vif * Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif * Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert * Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt
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- The submission deadline is 04. August 2026.
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- The contracting authority is Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Grünflächenmangement und Friedhofswesen.
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