Landkreis CloppenburgCloppenburgTED
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 900, S90, 901 und 902 im Landkreis Cloppenburg
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste auf den Linien 900 (Cloppenburg–Friesoythe–Barßel), S90 (Cloppenburg–Friesoythe–Augustfehn), 901 (Gemeindeverkehr Saterland Nord) und 902 (Gemeindeverkehr Saterland Süd) im Landkreis Cloppenburg. Beinhaltet ausschließliches Recht und Anpassungsmöglichkeiten bei Verkehrsbedürf...
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Cloppenburg
- Published:
- June 08, 2026
- Deadline:
- July 09, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste auf den Linien 900 (Cloppenburg–Friesoythe–Barßel), S90 (Cloppenburg–Friesoythe–Augustfehn), 901 (Gemeindeverkehr Saterland Nord) und 902 (Gemeindeverkehr Saterland Süd) im Landkreis Cloppenburg. Beinhaltet ausschließliches Recht und Anpassungsmöglichkeiten bei Verkehrsbedürfnissen, Nahverkehrsplan, Tarifen und Qualitätsstandards.
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9Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 27Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien Linie 367 Backnang – Großaspach – Kleinaspach Linie 367A Backnang – Großaspach – Kleinaspach (Schülerverkehr) Linie 455 Backnang – Burgstall Linie 455A Burgstall – Kirchberg – Zwingelhausen – Großaspach (Schülerverkehr) Linie 457A Backnang – Aspach – Rielingshausen (Schülerverkehr) Linie 488 Kirchberg Bf – Zwingelhausen – Kirchberg Bf (Ortsbus Kirchberg) Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument - (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 478.566 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 144 Monaten haben. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren, muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahr-gastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zu-ständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflich-tungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags ab-zugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenDeadline: Jun 30Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 'Süßen' mit den Linien 951, 951A, 970, 971, 971A, 972, 972A (u.a. Süßen, Gingen, Geislingen, Donzdorf). Auftragnehmer muss vorgegebenen Fahrplan erfüllen; Planungshilfen in Anhängen. Für B-Standardbus-Fahrten gelten Regeln der Kategorie B. Es gelten die Mindestziele nach §6 SaubFahrzeugBeschG: 65% saubere Fahrzeuge, davon Hälfte emissionsfrei. Bei angenommener Flotte von 15 Fahrzeugen: mindestens 4 emissionsfreie Fahrzeuge (≥150.000 km/Jahr) und mindestens 5 saubere Fahrzeuge (≥250.000 km/Jahr).Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenDeadline: Jun 30Linienbündel 10 im Landkreis Göppingen umfasst die Linien 950, 950A, 957, 958, 958A, 959, 962, 963 in Geislingen/Böhmenkirch. Der vorgegebene Fahrplan ist zu erfüllen. Es gibt zwei Fahrplanstände: Z1 (vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21, voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2027/2028 am 12.12.2027) und Z2 (danach). Kalkulation und Abrechnung bleiben unverändert. Es gilt das SaubFahrzeugBeschG: 65% saubere Fahrzeuge, davon die Hälfte emissionsfrei.Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 13/17 und 117 Hainsacker/ Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof
Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)RegensburgDeadline: Aug 08Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linien 13/17 und 117 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linien 13/17 und 117 Hainsacker/Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 648.124 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf Nr. 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Landkreis BöblingenBöblingenPersonenbeförderungsleistungen im Linienverkehr in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 'Mittleres Heckengäu'. Umfasst Busverkehrsleistungen auf VVS-Linien (763, 763A, 764, 766, 766A, 768A, 769, N75) sowie On-Demand-Verkehr (Shuttle 'Würmtal') zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und Bergwaldsiedlung in Gechingen. Laufzeit ab 01.07.2026.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel GP07 "Süßen"
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturDeadline: Jun 30Linienbündel GP07 'Süßen' im Landkreis Göppingen umfasst die Linien: 951 (Süßen–Gingen–Geislingen Stadtkirche), 951A (gleiche Strecke, Ausbildungsverkehr), 970 (Süßen–Schlat–Ursenwang), 971 (Süßen–Donzdorf–Winzingen–Wißgoldingen), 971A (gleiche Strecke, Ausbildungsverkehr), 972 (Göppingen–Süßen–Donzdorf–Böhmenkirch), 972A (Eislingen–Süßen–Donzdorf–Böhmenkirch, Ausbildungsverkehr). Der vorgegebene Fahrplan ist zu erfüllen.Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 14 Hohenwarth - Judenberg - Wolfsegg - Oppersdorf - Regensburg Hauptbahnhof
Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)RegensburgDie Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 14 Hohenwarth Judenberg Wolfsegg Oppersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 241.603 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 2 im offenen Verfahren
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Jul 29Der Landkreis Ludwigsburg vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehr auf den Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46 und N46 (Linienbündel LB06 'Marbach' Los 2). Gesamtleistung: 1.043.936 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Die Linien 461, 463 und 465 können teilweise in einen Linienbedarfsverkehr (On-Demand) überführt werden, sofern keine höheren Kosten entstehen. Eigenwirtschaftliche Antragsteller können diese Linien als Linienbusverkehr oder VVS-Rider erbringen (ausgenommen Schulfahrten).Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 „Verkehrsraum Weissacher Tal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDas Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben Linie 365 Backnang – Unterweissach – Oberbrüden Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr) Linie 366 Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler – Däfern Linie 366 im Zustand 2: Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler Linie 381 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Backnang Linie 382 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Althütte Linie 382A Bildungszentrum Weissacher Tal – Lippoldsweiler – Sechselberg – Althütte Linie 383 Backnang – Allmersbach i.T. – Unterweissach (- Oberbrüden) Linie 384 Backnang – Weissach i.T. – Althütte Linie 393 Backnang – Allmersbach i.T. – Rudersberg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
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