BOF_Gesundheit
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Dienstleistung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung und Kindern der Tagesstätte auf den Schulwegen gemäß Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und Schülerbeförderungsverordnung. Beförderung grundsätzlich von/zur nächstgelegenen Haltestelle des ...
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Dienstleistung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung und Kindern der Tagesstätte auf den Schulwegen gemäß Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und Schülerbeförderungsverordnung. Beförderung grundsätzlich von/zur nächstgelegenen Haltestelle d...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BOF_Gesundheit
- Published:
- March 20, 2026
- Deadline:
- April 17, 2026
Tender description
Dienstleistung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung und Kindern der Tagesstätte auf den Schulwegen gemäß Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und Schülerbeförderungsverordnung. Beförderung grundsätzlich von/zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs oder vom/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Abweichend für einige Kinder zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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6- Bezirk OberfrankenDeadline: Apr 17
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Dienstleistung zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Markgrafenschule Bayreuth inklusive der Vorschülerinnen und Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie der Kinder und Jugendlichen, die die Tagesstätte an der Markgrafenschule besuchen, auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung grundsätzlich von/zur nächstgelegener/n Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. vom/zum Ort - BOF_GesundheitDeadline: Apr 17
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Beförderung von Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kindern und Jugendlichen der Tagesstätte. Die Beförderung erfolgt gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schülerbeförderungsverordnung von/zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle oder dem Wohnort. Abweichend sind Fahrten zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten erforderlich. - BOF_GesundheitDeadline: Apr 17
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Beförderung von Schülern der Markgrafenschule Bayreuth, Vorschülern der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kindern und Jugendlichen der Tagesstätte. Die Beförderung erfolgt gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schülerbeförderungsverordnung von/zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle oder dem Wohnort. Abweichend sind Fahrten zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten erforderlich. - Landkreis Altötting
Los 6 - Linie N-M3
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 6 - Linie N-M3: Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (u.a. Konventstraße, Feuerwehr) Gemeindegebiet Kastl Gemeindegebiet Burgkirchen Gemeindegebiet Halsbach Gemeindegebiet Kirchweidach Gemeindegebiet Tyrlaching Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags Neubau Förderzentrum Bartolomeo-Garelli-Schule Bamberg mit Heilpädagogischer Tagesstätte - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Don Bosco Jugendwerk Bamberg plant den Neubau eines modernen Bildungs- und Förderzentrums für seine Bartolomeo-Garelli-Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte Giovanni. Beide Einrichtungen sind derzeit in einem in die Jahre gekommenen Gebäude untergebracht, das nicht mehr den heutigen pädagogischen und baulichen Anforderungen entspricht. Mit dem Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Maisel-Brauerei entsteht ein zukunftsfähiger Ort für Bildung, Förderung und soziale Teilhabe. Das neue Gebäude soll Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf einen geschützten, strukturierten und ansprechenden Lern- und Lebensraum bieten. Geplant sind insgesamt zehn Klassenräume sowie Gruppen- und Therapieräume, die auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Helle Räume, Rückzugsmöglichkeiten und moderne Ausstattung schaffen eine Umgebung, in der sich die jungen Menschen wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Im neuen Gebäude werden auch Räume für die heilpädagogische Tagesstätte integriert. Diese bietet ergänzend zur Schule intensive Betreuung, Förderung und therapeutische Unterstützung am Nachmittag. Dadurch wird eine enge Verzahnung von Schule und Tagesstätte möglich, was den Kindern Sicherheit und Orientierung gibt. Für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen wurde ein Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn Planung: 11/25 // Einreichung Genehmigung: 2. Halbjahr 2026 // Baubeginn: 1. Halbjahr 2027 // Fertigstellung; Schuljahresbeginn 2028/2029 Aktuell wird von folgenden Gesamtkosten ausgegangen: Ca. 12,5 Mio. € brutto; KG 200: Ca: 255.000 €; KG 300: Ca. 8.850.000 €; KG 400: Ca. 2.932.000 €; KG 500: Ca. 865.000 €; KG 600: Ca. 458.000 € KG: 410: Ca. 479.000 €; KG 420: Ca. 648.000 €; KG 430: Ca.185000 €; KG 440: Ca: 1.003.000 €; KG 450: Ca. 220.000 €; KG 460: Ca. 165.000 € KG 470: Ca. 120.000 €; KG 480: Ca. 112.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.- Stadt Meßkirch
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude für Ganztagesbetreuung und Bildungszentrum Meßkirch
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG) BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 17. April 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is BOF_Gesundheit.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.