Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbHEnnepetalTED
Personenbeförderungsleistungen VER - 3 Lose
Vergabe 27-1 umfasst Fahrten im Spätverkehr auf den Linien SB 37, 557 und NE 4 zwischen Schwelm Blücherstraße, Sprockhövel-Haßlinghausen, Hattingen Mitte und Bochum Hbf. Aufgrund der Fahrgastnachfrage wird das Leistungsangebot an den Verkehrstagen Freitag, Samstag sowie vor Feiertagen bis in die Nachtstunden ausgeweitet. An diesen Tagen i...
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- June 29, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
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Vergabe 27-1 umfasst Fahrten im Spätverkehr auf den Linien SB 37, 557 und NE 4 zwischen Schwelm Blücherstraße, Sprockhövel-Haßlinghausen, Hattingen Mitte und Bochum Hbf. Aufgrund der Fahrgastnachfrage wird das Leistungsangebot an den Verkehrstagen Freitag, Samstag sowie vor Feiertagen bis in die Nachtstunden ausgeweitet. An diesen Tagen ist der Einsatz von Gelenkbussen erforderlich. Zu den übrigen Einsatzzeiten verkehren Standardlinienbusse. Am Verkehrstag Montag Schule ist eine Einsatzwagenfahrt auf der Linie E559 zum Unterrichtsende des Gymnasiums Holthausen von Hattingen Schulzentrum nach Niedersprockhövel Kirche mit einem Standardlinienbus zu erbringen. Der Leistungsumfang beträgt ca. 80.000 Nutzwagen-Km/Jahr. Dieser kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren. Für die Leistungserbringung werden, abhängig vom Einsatztag, 2 Standardbusse an den Verkehrstagen Montag – Donnerstag und Sonntag bzw. 2 Standardgelenkbusse an den Verkehrstagen Freitag, Samstag und vor Feiertagen benötigt.
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7Durchführung von Personenbeförderungsleistungen Los 3
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbHEnnepetalDeadline: Jun 29Schwerpunkt der Leistungserbringung sind die Städte Herdecke und Wetter (Ruhr). Das Paket umfasst Regelleistungen auf den Linien 553 und 555 von Hagen-Westerbauer Bf. nach Herdecke-Herrentisch. An Schultagen sind verschiedene Einsatzwagenfahrten in Herdecke (Linien 564, 581 und 582) zu erbringen. Die Linien 553/555 verkehren von Hagen-Westerbauer Bf. über Wetter-Loh, Volmarstein, Wetter Bf. und Herdecke Hengsteyseestraße nach Herdecke-Herrentisch. Beide Linien ergänzen sich in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten zu einem annähernden 30-Minuten-Takt. Bis auf den letzten Streckenabschnitt zwischen Herdecke Kirche und Herdecke-Herrentisch verläuft der Linienweg parallel. Die Linien übernehmen städteverbindende (Herdecke – Wetter, Wetter – Hagen) und gleichzeitig stadtteilverbindende Funktionen (Volmarstein – Alt-Wetter, Herdecke Hengsteyseestraße – Herrentisch). An den zentralen Verknüpfungspunkten Westerbauer Bf., Westerbauer Schleife, Wetter-Loh, Wetter Bf. und Herdecke Hengsteyseestraße bestehen Anschlussbeziehungen zum SPNV sowie zu div. Buslinien. Die Einsatzwagenfahrten konzentrieren sich auf mehrere Standorte im VER-Liniennetz. Die Anbindung vom Schulzentrum Bleichstein in Herdecke wird durch die Linien 581 (Wittbräucke, Ahlenberg, Schanze) und 582 (Nacken) sichergestellt. Umlauf 817 beinhaltet zusätzlich eine Zubringerfahrt auf den Linien 581 und 564 von Wittbräucke Bf. über Schanze bis Auf dem Schnee für Schülerinnen und Schüler in Richtung Holzkamp Gesamtschule (Umstieg zur Buslinie 376 in Richtung Witten). Der Leistungsumfang beträgt ca. 219.500 Nutzwagen-Km/Jahr. Der Leistungsumfang kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren. Für die Abwicklung der Verkehre sind 4 Standardbusse erforderlich.Personenbeförderungsleistungen - 3 Lose
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbHAusgeschrieben wird vorliegend die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf mehreren Buslinien im Ennepe-Ruhr-Kreis und angrenzenden Städten, für die die VER das Ausgestaltungsrecht sowie die Beförderungspflicht nach PBefG besitzt.Subunternehmerleistung: Personenbeförderungsleistung mit Kraftfahrzeugen
VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbHHettstedtDeadline: Jun 30Das Los hat einen Leistungsumfang von insgesamt ca. 383.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr ÖPNV. Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Bezirk OberfrankenDienstleistung zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Markgrafenschule Bayreuth inklusive der Vorschülerinnen und Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie der Kinder und Jugendlichen, die die Tagesstätte an der Markgrafenschule besuchen, auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung grundsätzlich von/zur nächstgelegener/n Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. vom/zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (z. B. Wohnung). Einige Kinder sind davon abweichend von/zu einer Sammelhaltestelle oder zu einer externen Tagesstätte zu befördern.Personenbeförderungsleistungen auf der Linie 937 im Landkreis Cloppenburg
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NahverkehrsamtRottweilDeadline: Jul 25Der Landkreis Rottweil vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Schramberg mit Buslinienverkehren (Linien 53, 54, 55, 56, 57) ab 01.08.2028 bis 31.07.2038. Umfasst sind Strecken von/nach Schramberg, Sulgen, Aichhalden, Alpirsbach, Lauterbach, Hornberg, Tennenbronn, St. Georgen, Hardt, Königsfeld. Gesamtleistungsvergabe mit ausschließlichem Recht, Eigenleistungspflicht, Vorgaben zur Clean-Vehicle-Directive und Anpassungsmöglichkeiten bei Verkehrsbedarf, Linien, Fahrplan und Tarifen.Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 5 des Landkreises Kitzingen
Landkreis Kitzingen - Sachgebiet HochbauKitzingenDeadline: Jul 18A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 01.01.2028. Betriebsende ist am 31.12.2037. B) Vergabe als Gesamtleistung Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 als eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz zur beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) durch den Landkreis Kitzingen für den Busliniendienst des Linienbündels 5“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.kitzingen.de/buergerservice/bekanntmachungen-ausschreibungen-verkaeufe/unterlagen-ausschreibung-oepnv/ Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt 5.1 unter A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Kitzingen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.
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