Gemeinde Neuburg a.InnNeuburg a.InnTED
Ortskernsanierung Neuburg a.Inn - Planungsleistungen nach §§ 39 und 47 HOAI 2021
Die Gemeinde Neuburg a.Inn beabsichtigt für den Ortsteil Neuburg die Durchführung einer Ortskernsanierung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“. Als Grundlage dient ein Rahmenplan von Wenzl-Architekten der im Auftrag der Gemeinde Neuburg a.Inn erarbeitet und mit der Regierung von Niederbayern/ Städtebauförderung a...
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- Gemeinde Neuburg a.Inn
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- August 11, 2026
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Die Gemeinde Neuburg a.Inn beabsichtigt für den Ortsteil Neuburg die Durchführung einer Ortskernsanierung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“. Als Grundlage dient ein Rahmenplan von Wenzl-Architekten der im Auftrag der Gemeinde Neuburg a.Inn erarbeitet und mit der Regierung von Niederbayern/ Städtebauförderung abgestimmt wurde. Die Belange der Führung der Ortsdurchfahrt/ Staatsstraße 2110 wurden mit dem Staatlichen Bauamt Passau und dem beauftragten Ingenieurbüro Herrmann Dietl Passau abgeglichen. Der Rahmenplan wurde 2025 fortgeschrieben und die Ortskernsanierung soll nun schrittweise umgesetzt werden. Der Ortskern weist derzeit Mängel und Risiken im Verkehrsraum, in der Fuß- und Radwegeinfrastruktur sowie in der Aufenthaltsqualität auf. Sichere Querungen für Fußgänger fehlen, und wesentliche Teile des Fußwegenetzes sind lückenhaft, zu schmal oder nicht barrierefrei. Zusätzlich bestehen funktionale und gestalterische Mängel an Einmündungen, Bushaltestellen und der Beleuchtung sowie ein unzureichender Zugang zum Schloss Neuburg. Aus dem Umgriff der Planung herausgenommen wird der bereits beauftragte Bereich der reinen Straßen- bzw. Tiefbauplanung der nicht im Gemeindebesitz befindlichen Fahrbahn der Staatsstraße. Außer den Randbereichen der Straße und den Gehwegen sind auch die notwendigen Querungen zu bearbeiten. Zur Umsetzung der Planung gehört auch eine kritische Beurteilung der informellen Planung einschließlich sinnvoller Ergänzungen und Anpassungen, ebenso wie die genaue Schnittstellenklärung mit der bereits beauftragten Verkehrsanlagenplanung. Die überschlägige Betrachtung des Umgriffs ergab für die Verkehrsanlage ca. 6.300 m², abzüglich der Flächen für Querungen und ca. 8.700 m² für die angrenzenden Freiflächen. Dabei sind zusätzliche Flächen im Bereich der Tennisplätze und Umfeld, sowie im Abschnitt der Schärdinger Str. 11. Geforderte Leistungen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 für die Planungsleistungen der Freia
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8Grundschule Spardorf - Außenanlagen, LPH 3 anteilig, 5-9 gem. §39 HOAI 2021
Gemeinde SpardorfUttenreuthDer Neubau der Grundschule Spardorf mit angeschlossenem Hort und Turnhalle folgt einem modernen, pädagogisch durchdachten Raum- und Betreuungskonzept unter dem Namen "Lernhaus Spardorf". Grundlage ist die enge Verzahnung von Schule und kooperativer Ganztagsbetreuung, die Kindern ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung aus einer Hand bietet. Die Architektur orientiert sich am pädagogischen Konzept: Großzügige Klassenzimmer, Differenzierungsräume und ein zentraler „Marktplatz“ ermöglichen individualisiertes, flexibles Lernen sowie gruppenübergreifende Projekte. Die Turnhalle ist direkt angeschlossen um Bewegung in den Schulalltag zu integrieren. Die zu errichtenden Außenanlagen sollem diesem Konzept entsprechen und die pädagogische Zielsetzung unterstützen. Der Tagesablauf ist klar strukturiert, mit Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen im Kinderbistro und freiwilligen Freizeitangeboten am Nachmittag. Eigene Räume für den Hort sorgen für eine klare Trennung von Schul- und Freizeitbereich. Verschiedene Zonen (Ruhe, Aktivität, Spiel) unterstützen die Selbstbestimmung und Bedürfnisse der Kinder. Schwerpunkte liegen auf Werteerziehung, Partizipation, Umweltbildung, musischer und medialer Bildung. Die Planung schafft Chancengleichheit und berücksichtigt die Vielfalt der Kinder – mit dem Ziel, eine kindgerechte, fördernde und zukunftsorientierte Lernumgebung zu schaffen. Nachdem die Planungen für den Neubau wegen der Auseinandersetzungen um den Sportplatz ruhen mussten, konnten sie Anfang 2022 wieder aufgenommen werden. Seitdem wurde die komplette Fachplanung durchgeführt (u.a. mit umfangreichen Bodenuntersuchungen) und der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt. Der Bauantrag für den Neubau wurde ebenfalls bereits gestellt und die Werkplanung bzw. Ausschreibung der Bauleistungen beauftragt. Baubeginn war im Juli 2025. Derzeit befindet sich der Schulneubau im Rohbaustadium. Das Kellergeschoss ist bereits abgeschlossen und verfüllt, das EG in Arbeit unNeubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDeadline: Aug 10Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik). Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus wird voraussichtl. vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.VgV-Verfahren "Ortskernentwicklung Rhade" zur Vergabe der Leistungen Objektplanung Freianlagen gemäß § § 39 HOAI und Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
Stadt DorstenDorstenStadtentwicklungsprozess Rhade ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Auf Basis des vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Rhade (ISEK) sollen Fördermittel zur Umsetzung von acht Maßnahmen im Zeitraum zwischen 2026 und 2033 beantragt werden. Das Programmgebiet beinhaltet Teile des Stadtteils Rhade und wurde als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB festgesetzt. Damit wird der Zugang zur Städtebauförderung und weiteren Mitteln zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen eröffnet. Das vorliegende Vorhaben ist eine der acht Maßnahmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Stadt Dorsten plant im Rahmen der Stadtentwicklung die Umgestaltung des Ortskerns und mehrerer Straßenzüge von Dorsten-Rhade. Dorsten liegt im Kreis Recklinghausen und grenzt im Westen an das Münsterland. Der Ortsteil Rhade im Norden der Kernstadt liegt inmitten der Münsterländer Parklandschaft und ist Teil des Naturparks "Hohe Mark". Die Stadt Dorsten hat rund 76.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Gesamtstadt), wobei Rhade als eigenständiger Ortsteil mit ca. 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine von landwirtschaftlichen Flächen umgebende Siedlungsstruktur aufweist. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung des dörflichen Charakters und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns von Rhade, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes, die Verkehrsberuhigung, die Aufwertung der Aufenthalts- und Treffpunktqualitäten insbesondere im Umfeld der Urbanuskirche und eine klimaresiliente Freiraumgestaltung. Als Grundlage für die Planung liegt ein Gestaltungskonzept vor, das unter Beteiligung der engagierten Bürgerschaft entwickelt wurde und ein ganzheitliches Konzept für den öffentlichen Raum aufzeigt sowie die Brücke zwischen der historischen dörflichen Struktur und den wachsenden Anforderungen an die Gestaltung der Straßen- und Freiräume spannt. Das Gestaltungskonzept zeichnet ein Leitbild und macht konkrete Gestaltungsvorschläge zur zukünftigen Entwicklung der öffentlichen Grün-, Straßen- und Platzräume von Rhade inkl. Vorschlägen zu Materialität, Verwendung ortstypischer Materialien, Ausstattung und Begrünung. Für die bauliche Umsetzung wurden sinnvolle räumliche Abschnitte gebildet und zeitlich priorisiert. Der Entwicklungsplan ist die Grundlage für die bereits gestellten Förderanträge. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst in einer ersten Stufe für die Leistungsphasen 2 (teilweise), 3 bis 5, optional die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf den Abruf der optionalen Leistungsphasen 4 bis 9. Folgende Fachdisziplinen sind Bestandteil der Planung: - Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 i.V. mit Anlage 11 - Verkehrsanlagen gemäß HOAI §47 i.V. mit Anlage 13 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Parallel zu den Leistungen nach HOAI wird eine regelmäßige Information und Beteiligung der Bürger*innen und der relevanten Akteur*innen erwartet.Grundhafter Ausbau Knochstraße in Saalfeld/Saale - Planungsleistungen HOAI 2021 §§ 43, 47, 55 + Besondere Leistungen
Stadt Saalfeld/SaaleSaalfeld/SaaleZiel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021 Teil 3 und Teil 4 für den grundhaften Ausbau der Knochstraße in Saalfeld/Saale: - Objektplanung Verkehrsanlagen nach den §§ 45-48 HOAI (Grundleistungen der Lph 3-7, 9) - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-44 HOAI (Grundleistungen der Lph 3-7, 9) - Fachplanung Technische Ausrüstung / Stadtbeleuchtung nach den §§ 53-56 HOAI (Grundleistungen der Lph 3-9) sowie folgende Besondere Leistungen: Objektplanung Verkehrsanlagen - Koordination und Integration der Planung und Leistungsverzeichnisse der Versorgungsträger (Wasser- und Abwasserverband, Energienetze (Gas, Strom); - Erarbeitung einer Aufgabenstellung + Leistungsverzeichnis für die bedarfsgerechte Ingenieurvermessung; - Erarbeitung einer Aufgabenstellung + Leistungsverzeichnis für die bedarfsgerechte Baugrunduntersuchung / Altlastenuntersuchung; - Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (Lph 5); - Örtliche Bauüberwachung; - Protokollierung der Bauberatungen - Annahme 160 Bauberatungen; - Prüfung und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Lph 8) - 300 Nachtragspositionen; - Überwachung der Entwicklungspflege für einen Zeitraum von 2 Jahren (Lph 9); - Bestandsdokumentation der abgeschlossenen Maßnahme (Lph 9); - Erstellung eines Koordinierten Leitungsplans; - Terminwahrnehmung (Halbtagstermin, Ganztagstermin). Objektplanung Ingenieurbauwerke - Erarbeitung einer Aufgabenstellung + Leistungsverzeichnis für die bedarfsgerechte Ingenieurvermessung; - Erarbeitung einer Aufgabenstellung + Leistungsverzeichnis für die bedarfsgerechte Baugrundunteruchung / Altlastenuntersuchung; - Örtliche Bauüberwachung; - Prüfung und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Lph 8) - 300 Nachtragspositionen; - Bestandsdokumentation der abgeschlossenen Maßnahme (Lph 9); - Terminwahrnehmung (Halbtagstermin, Ganztagstermin). Termine - Lph 5 bis zum 28.02.2027 - Lph 6 bis zum 31.03.2027 - Beginn Ausschreibung: 01.05.2027 - Baubeginn: 01.08.2027Alte Metzgerei jetzt WOHNEN Bad Kötzing - Planungsleistungen nach § 34 Gebäude und Innenräume HOAI 2021
Stadt Bad KötztingBad KötztingDie Stadt Bad Kötzting beabsichtigt die Sanierung und Umnutzung des sogenannten Schoiereranwesens („Alte Metzgerei“) in der Herrenstraße 3, unmittelbar neben dem Rathaus. Das nicht denkmalgeschützte Gebäudeensemble besitzt aufgrund seiner Geschichte und ortsbildprägenden Wirkung eine hohe städtebauliche Bedeutung. Teile des Bestands stammen aus dem 15./16. Jahrhundert. Zahlreiche Umbauten und Erweiterungen haben zu einer heterogenen Bau-, Trag- und Erschließungsstruktur mit unterschiedlichen Geschoss- und Fußbodenniveaus geführt. Das Vorhaben wird im Rahmen des Modellprojekts „Leerstand jetzt WOHNEN“ entwickelt. Ziel ist es, den Bestand möglichst umfassend zu erhalten, leerstehende Flächen zu aktivieren und bezahlbaren, zeitgemäßen Wohnraum mit ergänzenden gemeinschaftlichen und gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Eine im Vorfeld ausgearbeitete Machbarkeitsstudie bildet vorallem für den Analyseteil eine wichtige Grundlage für das Konzept. Darin ist aufgezeigt, dass das Gebäude Potentiale zur Weiterentwicklung besitzt. Im Erdgeschoss wurden flexible Nutzungseinheiten für Gewerbe, Start-ups, Coworking sowie kreative und gemeinschaftliche Angebote untersucht. In den beiden Obergeschossen sollen Wohnungen entstehen. In der Studie werden Größen von etwa 23 bis 72 m² untersucht, die zuschaltbare Zimmer und kompakte Einbaumodule für flexible Nutzungen und eine hohe räumliche Qualität ermöglichen. Ein bestehender Zwischenraum bietet die Möglichkeit der Umgestaltung zu einem Lichthof mit neuer zentraler Treppe, Brücken und Galerien. Gemeinschaftliche Bereiche wie Waschküche, Gemeinschaftsraum mit Küche, Innenhof und begrünter Dachgarten ergänzen das Wohnangebot. Keller- und Gewölberäume sind als Lager- und Nebenflächen vorgesehen. Insgesamt umfasst das Konzept rund 837 m² Nutzungsfläche. Die weitere Planung hat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu prüfen und zu einem genehmigungsfähigen, wirtschaftlichen und realisierbaren Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Besondere AnfoGegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke nach § 51 HOAI 2021 und Anlage 14, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 2-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenIm Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung i. R. der Machbarkeitsstudie und der verfügbaren Mittel bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Objektplanung Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 51 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 14, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 14.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Bewehrungsabnahmen, Bauteilabnahmen, Teilnahme an Baubesprechungen usw.- Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste sowie Baugrubensicherung, die vom Baubetrieb bemessen und erstellt werden, - Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.Errichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenzimmern, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021
Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.Deadline: Sep 02Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Verfahrens sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raumprogramm. Neben mögl. Flächen auf dem Schulgelände ist das städt. Grundstück FlurNr. 278 mit Einschränkungen beplanbar. Dort wurde 2018 eine geförd. Parkanlage mit Geh- u. Radwegen umgesetzt. Der unvermeidbare Rückbauanteil insbes. der Wege ist möglichst gering zu halten. Die Planung des Erw.baus an anderer Stelle als in d. MBS vorgesehen auf den genannten FlurSt., ist unter dem Aspekt d. Wirtschaftlichkeit denkbar. Der Lehrerparkplatz soll nicht versetzt werden. Die baufällige Turnhalle d. GMS wird voraussichtl. im Zuge einer anderen Maßnahme abgerissen u. ggf. anstelle d. derzeit ungenutzten Hsm.whg neu errichtet. Haustechnik: Versorgung Elektrotechnik und Daten sind über vorh. Versorgung (PV mit Speicher) d. Bestandsgeb. möglich. Wasser-/Abwasseranschluss ist voraussichtl. für die Erw. neu zu erstellen. Wärmeversorgung ist abhängig von Wärmeabgabesystem u. Heizlast ggf. über bestehendes Nahwärmevers.netz möglich. Die besteh. Lüftungsanlage ist vorauss. für den Erweiterungsbau nicht ausreichend, ggf. muss im Erw.bau, zusätzl. zum Raumbedarf der MBS, ein Technikraum geplant werden (ggf. Teilunterkellerung). Weitere Details sind i.d. Vorentwurfsplanung zu klärenDie Klimaschutzziele d. Stadt Oettingen sind bei gleichz. Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Beim derzeit laufenden VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude werden planerische Konzepte ggf. eine von der MBS abweichende Planungsvariante ergeben. Für dieses ELT-Verfahren können diese folglich noch nicht berücksichtigt werden.Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten u. Untersuchungen vor (Bodengutachten, Vermessungspläne, Bestandspläne, Höhenpläne, MBS, etc.). Die Büros, die mit den Untersuchungen beauftragt wurden und zur Erbringung v. TGA-Leistungen i. Bereich d. ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Zeitplan: Auftragsvergabe voraussichtl. Oktober 2026. Leistungsbeginn voraussichtl. Okt./Nov. 2026. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Fertigstellung, Nutzungsaufnahme u. Projektabschluss (inkl. Mängelbeseitigung u. Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Einrichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenräumen, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021
Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.Deadline: Sep 02Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Verfahrens sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzt
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