Kanton Luzern, Bildungs- und Kulturdepartement, vertreten durch die Dienststelle VolksschulbildungLuzernTED
Organisation und Durchführung von Schülertransporten des Heilpädagogischen Zentrums Schüpfheim
Organisation und Durchführung von Schülertransporten. Die Lernenden müssen jeweils morgens von zu Hause in die Schule und abends von der Schule nach Hause transportiert werden
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Organisation und Durchführung von Schülertransporten. Die Lernenden müssen jeweils morgens von zu Hause in die Schule und abends von der Schule nach Hause transportiert werden
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kanton Luzern, Bildungs- und Kulturdepartement, vertreten durch die Dienststelle Volksschulbildung
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Organisation und Durchführung von Schülertransporten. Die Lernenden müssen jeweils morgens von zu Hause in die Schule und abends von der Schule nach Hause transportiert werden
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Die Stadt Mettmann beabsichtigt, die Trägerschaft für die Organisation und Durchführung des gebundenen Ganztags sowie der Übermittagsbetreuung am Konrad-Heresbach-Gymnasium Mettmann mit einer Laufzeit von vier Jahren für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 (zzgl. einer zweimalig möglichen Verlängerung um jeweils ein Jahr) zu vergeben. Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Deutsches Symphonie Orchester Berlin in der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbHBerlinDeadline: Jun 26
Instrumententransporte für das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO)
Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Kontakt: Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) Kopenhagener Straße 72A 13407 Berlin Zur Vergabe: Nikolaus Rexroth, Tel.: 030 202 987-531, E-Mail: [email protected] Zu den Transporten: Kai Wellenbrock, Tel.: 030 202 987- 530, E-Mail: [email protected] Wesentliche Adressen der Abhol- und Lieferorte in Berlin: Wilhelm Hallen / Halle F Kopenhagener Str. 72A 13407 Berlin Philharmonie Herbert-von-Karajan-Str. 1 10785 Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg Haus des Rundfunks/Fernsehzentrum Sendesaal Bredtschneiderstr. 52-61 14057 Berlin Jesus-Christus-Kirche Hittorfstr. 2 14195 Berlin Clärchens Ballhaus Auguststraße 24/25 10117 Berlin Tempodrom Möckernstr. 10 10963 Berlin Villa Elisabeth Invalidenstrasse 3 10115 Berlin Teldex Studio Berlin Finckensteinallee 36 12205 Berlin Funkhaus Berlin Nalepastraße Nalepastr. 18 12459 Berlin Die Produktionsstandorte wechseln und unterliegen den künstlerischen Planungen des DSO. Der überwiegende Teil der Instrumententransporte erfolgt zwischen den Wilhelm Hallen und der Philharmonie Berlin. Wesentlicher Leistungsumfang : Jährlich fallen Transporte in diesen Spezifikationen an: Es werden voraussichtlich 70–80 einzelne Transportfahrten durchgeführt. Hierbei handelt es sich jeweils um einzelne Hin- oder Rückfahrten; Hin- und Rücktransport werden jeweils separat gezählt. Für die Durchführung sind regelmäßig drei LKW vorgesehen. In Einzelfällen kann der Einsatz eines vierten Fahrzeugs erforderlich werden. Art der Ladung: bis zu kompletter Orchesterausstattung Ladevolumen: 50 - 80 m3 (je nach Projektanforderung) Das DSO verfügt über keine genormten Kisten, daher kann das Volumen in Einzelfällen auch noch größer sein Spezifikationen LKW - LKW mit mind. 7,5t und ggf. Anhängern - Luftgefedert - Ladebordwand - temperaturgeführt (mindestens drei Koffer müssen klimatisiert sein, da klimaempfindliche Instrumente wie Geigen, Celli, Bässe, Pauken und Trommeln mit Naturfellen) Mindestanforderungen Folgende Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots: - Einsatz luftgefederter Fahrzeuge - Fahrzeuge mit Ladebordwand - Mindestens drei klimatisierte Kofferaufbauten - ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung der Transporte - Nachweis einer während der gesamten Vertragslaufzeit bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schäden, Verlust oder Beschädigung an transportierten Instrumenten, technischem Equipment und sonstigen Transportgütern. - nachweisbare Erfahrung im Bereich Instrumenten- oder Orchestertransporte Weitere Anforderungen: - Kurzfristige Anpassungen des Transportumfangs mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden müssen gewährleistet werden (ein bis vier LKW) - Wochenend-, Früh- und Späteinsätze - Die termingerechte Durchführung der Transporte ist sicherzustellen. - Transportzeiträume/ Leistungszeiträume: Jan – Juni/ September – Dezember; während der Spielzeitpause ab Mitte Juli bis Ende August nur bedingt - Besondere Kenntnis beim Handling des Ladegutes (Instrumente, Zubehör), Lademeister - Gleichbleibende Ansprechpartner für die Durchführung der Transporte vor Ort - Bereitstellung von ausreichender Personalstärke für Ab- und Anlieferung unter Zeitdruck. (Bis zu sechs Personen Ladepersonal je nach Transportumfang). - Abholungen und Lieferungen müssen regelmäßig selbstständig und ohne vor Ort anwesenden - Vertreter des DSO durchgeführt werden können. Ortskunde und fachliche Qualifikation sind hierfür Voraussetzung. Das Angebot ist auf Grundlage des beigefügten Preisblatts einzureichen. Für regelmäßig wiederkehrende Standardleistungen sind Pauschalpreise anzugeben. Zusatzleistungen und Sonderleistungen sind gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Leistungszeit: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für die Zeit 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit Option auf zweimalige jährliche Verlängerung. Ausschreibungsablauf Offenes Verfahren gemäß VgV: Beginn 22.05.2026 bis 26.06.2026 (12 Uhr) Prüfung und Wertung der Angebote bis zum 03.07.2026 Die Bieter sind bis zum 10.07.2026 an ihr Angebot gebunden. Zuschlag bis zum 10.07.2026 Teil des Gebots ist die Einreichung von Referenzen und geeigneten Informationen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters. Bitte neben dem Angebot die Anlagen zur Ausschreibung ausgefüllt einreichen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig. - Deutsches Symphonie Orchester Berlin in der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbHBerlinDeadline: Jun 26
Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland
Art und : Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Kontakt: Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) Kopenhagener Straße 72A 13407 Berlin Zur Vergabe: Nikolaus Rexroth, Tel.: 030 202 987-531, E-Mail: [email protected] Zu den Transporten: Kai Wellenbrock, Tel.: 030 202 987- 530, E-Mail: [email protected] Wesentliche Adressen der Abhol- und Lieferorte in Berlin: Wilhelm Hallen / Halle F Kopenhagener Str. 72A 13407 Berlin Philharmonie Herbert-von-Karajan-Str. 1 10785 Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg Haus des Rundfunks/Fernsehzentrum Sendesaal Bredtschneiderstr. 52-61 14057 Berlin Jesus-Christus-Kirche Hittorfstr. 2 14195 Berlin Clärchens Ballhaus Auguststraße 24/25 10117 Berlin Tempodrom Möckernstr. 10 10963 Berlin Villa Elisabeth Invalidenstrasse 3 10115 Berlin Teldex Studio Berlin Finckensteinallee 36 12205 Berlin Funkhaus Berlin Nalepastraße Nalepastr. 18 12459 Berlin Die Produktionsstandorte wechseln und unterliegen den künstlerischen Planungen des DSO. Der überwiegende Teil der Instrumententransporte erfolgt zwischen den Wilhelm Hallen und der Philharmonie Berlin. Wesentlicher Leistungsumfang : Jährlich fallen Transporte in diesen Spezifikationen an: Es werden voraussichtlich 70–80 einzelne Transportfahrten durchgeführt. Hierbei handelt es sich jeweils um einzelne Hin- oder Rückfahrten; Hin- und Rücktransport werden jeweils separat gezählt. Für die Durchführung sind regelmäßig drei LKW vorgesehen. In Einzelfällen kann der Einsatz eines vierten Fahrzeugs erforderlich werden. Art der Ladung: bis zu kompletter Orchesterausstattung Ladevolumen: 50 - 80 m3 (je nach Projektanforderung) Das DSO verfügt über keine genormten Kisten, daher kann das Volumen in Einzelfällen auch noch größer sein Spezifikationen LKW - LKW mit mind. 7,5t und ggf. Anhängern - Luftgefedert - Ladebordwand - temperaturgeführt (mindestens drei Koffer müssen klimatisiert sein, da klimaempfindliche Instrumente wie Geigen, Celli, Bässe, Pauken und Trommeln mit Naturfellen) Mindestanforderungen Folgende Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots: - Einsatz luftgefederter Fahrzeuge - Fahrzeuge mit Ladebordwand - Mindestens drei klimatisierte Kofferaufbauten - ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung der Transporte - Nachweis einer während der gesamten Vertragslaufzeit bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schäden, Verlust oder Beschädigung an transportierten Instrumenten, technischem Equipment und sonstigen Transportgütern. - nachweisbare Erfahrung im Bereich Instrumenten- oder Orchestertransporte Weitere Anforderungen: - Kurzfristige Anpassungen des Transportumfangs mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden müssen gewährleistet werden (ein bis vier LKW) - Wochenend-, Früh- und Späteinsätze - Die termingerechte Durchführung der Transporte ist sicherzustellen. - Transportzeiträume/ Leistungszeiträume: Jan – Juni/ September – Dezember; während der Spielzeitpause ab Mitte Juli bis Ende August nur bedingt - Besondere Kenntnis beim Handling des Ladegutes (Instrumente, Zubehör), Lademeister - Gleichbleibende Ansprechpartner für die Durchführung der Transporte vor Ort - Bereitstellung von ausreichender Personalstärke für Ab- und Anlieferung unter Zeitdruck. (Bis zu sechs Personen Ladepersonal je nach Transportumfang). - Abholungen und Lieferungen müssen regelmäßig selbstständig und ohne vor Ort anwesenden - Vertreter des DSO durchgeführt werden können. Ortskunde und fachliche Qualifikation sind hierfür Voraussetzung. Das Angebot ist auf Grundlage des beigefügten Preisblatts einzureichen. Für regelmäßig wiederkehrende Standardleistungen sind Pauschalpreise anzugeben. Zusatzleistungen und Sonderleistungen sind gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Leistungszeit: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für die Zeit 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit Option auf zweimalige jährliche Verlängerung. Ausschreibungsablauf Offenes Verfahren gemäß VgV: Beginn 22.05.2026 bis 26.06.2026 (12 Uhr) Prüfung und Wertung der Angebote bis zum 03.07.2026 Die Bieter sind bis zum 10.07.2026 an ihr Angebot gebunden. Zuschlag bis zum 10.07.2026 Teil des Gebots ist die Einreichung von Referenzen und geeigneten Informationen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters. Bitte neben dem Angebot die Anlagen zur Ausschreibung ausgefüllt einreichen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jul 01
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
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