Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannover
Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses und eines Praxisangebots auf den ÖFT 2027 mit Fachvorführung und Netzwerkbildung exklusiv für die Teilnehmenden des Wasserkongresses
Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses 2027 sowie eines exklusiven Praxisangebots mit Fachvorführungen und Netzwerkbildung für Teilnehmende im Rahmen der ÖFT 2027. Detaillierte Leistungsbeschreibung in Teil B.
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Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses 2027 sowie eines exklusiven Praxisangebots mit Fachvorführungen und Netzwerkbildung für Teilnehmende im Rahmen der ÖFT 2027. Detaillierte Leistungsbeschreibung in Teil B.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Published:
- June 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Public Relations
Tender description
Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses 2027 sowie eines exklusiven Praxisangebots mit Fachvorführungen und Netzwerkbildung für Teilnehmende im Rahmen der ÖFT 2027. Detaillierte Leistungsbeschreibung in Teil B.
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Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses und eines Praxisangebots auf den ÖFT 2027 mit Fachvorführung und Netzwerkbildung exklusiv für die Teilnehmenden des Wasserkongresses
Organisation und Durchführung des Nds. Wasserkongresses sowie eines exklusiven Praxisangebots auf den ÖFT 2027 mit Fachvorführungen und Netzwerkbildung für die Teilnehmenden des Wasserkongresses. - Bundesamt für NaturschutzBonnDeadline: Aug 06
Konzeption, Organisation und Durchführung von zwei Fachveranstaltungen
Das Vorhaben umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung von zwei Fachveranstaltungen (betriebswirtschaftlicher Fokus und volkswirtschaftlicher Fokus, jeweils als Tagesveranstaltung) im Rahmen der „Tagungsreihe Naturschutz und Wirtschaft: Betriebswirtschaftliche Innovationen und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen“ sowie optional die Erstellung eines Policy Papers mit den zentralen Ergebnissen. Die Tagungen sollen im ersten und zweiten Quartal 2027 in Bonn und im Raum Hannover stattfinden. - Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.BonnDeadline: Jul 27
Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur zur Organisation von Treffen für DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten
Der DAAD plant derzeit mehrere Veranstaltungen pro Jahr (aktuell 3) an verschiedenen deutschen Hochschulen, zu denen jeweils ca. 400 internationale Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeladen werden, die meist zum Wintersemester des Vorjahres ein Stipendium an einer deutschen Hochschule angetreten haben. Die Teilnehmenden werden in Hotels am Hochschulort untergebracht. Die Treffen dienen der Vertiefung der Kontakte des DAAD zu seinen Geförderten, aber auch der Netzwerkbildung untereinander. Darüber hinaus wird den Teilnehmenden die Möglichkeiten geboten, die gastgebenden Hochschulen kennenzulernen, wissenschaftliche Vorträge zu hören oder selbst zu halten. Ein kulturelles Rahmenprogramm und ein gemeinsamer Abschlussabend runden das Programm ab. Das Format der Treffen, die Orte und Termine werden durch den DAAD festgelegt. Das aktuelle Format sieht vor, dass die Veranstaltungen immer am jeweiligen Freitagvormittag mit der Anreise der Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnen und am Sonntag nach dem Frühstück enden. Zur Betreuung der Geförderten reisen ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD aus verschiedenen Referaten an und nehmen meist am gesamten Programm teil. Die Teilnehmenden werden durch ein vom DAAD beauftragtes Busunternehmen gruppenweise von ihren Hochschulorten zum Veranstaltungsort gebracht. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Organisation und Durchführung der voraussichtlich drei Treffen pro Jahr, die voraussichtlich im Zeitraum von März bis Anfang Juli durchgeführt werden. Gegebenenfalls werden auf der Basis dieses Rahmenvertrags auch zusätzliche Aufträge zur Unterstützung der Organisation von kleineren Treffen für Stipendiatinnen und Stipendiaten in Deutschland erteilt, die im Herbst eines jeden Jahres stattfinden. In diesen Fällen werden voraussichtlich nur ausgewählte Arbeitspakete beauftragt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Erteilung von Einzelaufträgen besteht nicht. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Landtag BrandenburgPotsdam
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse - Landtag BrandenburgPotsdam
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der VerteidigungBonnDeadline: Sep 01
Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Großveranstaltungen für das Bundesministerium der Verteidigung
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Planung, Organisation und Durchführung von Konferenzen und Veranstaltungen mit bis ca. 1.000 Teilnehmenden sowie Großveranstaltungen mit bis ca. 10.000 Teilnehmenden. Dazu gehören auch die damit zusammenhängenden konzeptionellen, planerischen und organisatorischen Leistungen im Vorfeld der Veranstaltungen. Das Aufgabengebiet der künftigen Auftragnehmerin umfasst auch alle Leistungen zur Nachbereitung und Dokumentation der Veranstaltungen sowie umfassende medien- und veranstaltungstechnische Leistungen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Veranstaltungen von politischer Bedeutung, im Regelfall unter Beteiligung der Leitungsebene (Bundesminister/-in, Staatssekretär/-innen, Generalinspekteur/-in) des BMVg • Veranstaltungen mit bis ca. 1.000 Personen, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMVg sowie deren Ansprechpartnern im diplomatischen Korps, im internationalen Bereich oder der Politik usw. zusammensetzen • Großveranstaltungen mit bis ca. 10.000 Personen, die im Rahmen von Feierlichen Gelöbnissen, Großen Zapfenstreichen, Tag der Bundeswehr, dem Veteranentag und weiteren anlassbezogen stattfindenden protokollarischen Veranstaltungen (z. B. Gedenkveranstaltungen) teilweise nicht termingebunden auch kurzfristig angesetzt werden. Dies bedeutet, dass die geforderten Leistungen innerhalb von vier Wochen zu erbringen sind (Zeitraum vom Abruf der Leistungen bis zur Durchführung der Veranstaltung). Die Veranstaltungen werden überwiegend am zweiten Dienstsitz des BMVg in Berlin, fallweise aber auch am 1. Dienstsitz in Bonn sowie möglicherweise im gesamten Bundesgebiet stattfinden. So ist z. B. geplant, das Feierliche Gelöbnis zum Tag der Bundeswehr künftig rotierend in den Bundesländern durchzuführen. - Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimDeadline: Jun 22
KI-Multiplikator:innen-Qualifizierung
Das Jobcenter Neue Wege Kreis Bergstraße ist Eigenbetrieb des Kreis Bergstraße. Es führt für den Kreis das Förderprojekt KI_Hub Kommunal durch, das im Rahmen des Förderprogramms starke Heimat Hessen aus Landesmitteln gefördert wird. KI_Hub Kommunal ist hierbei ein Verbundprojekt kommunaler Jobcenter und der K4K eG als Umsetzungspartner. Pro Partner-Jobcenter soll eine Person als KI Multiplikator:in qualifiziert werden, die als erste Anlaufstelle für KI-Themen dient und den Wissenstransfer in die Praxis sicherstellt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Schulungsanbieter zu beauftragen, der die Qualifizierung der KI Multiplikator:innen in den teilnehmenden Jobcentern durchführt. Der Auftrag umfasst ein Blended Learning Programm mit Präsenz und Online Workshops in der Qualifizierungsphase (geplant: August/September 2026) sowie digitale Begleitsessions in der Transferphase (geplant: Oktober 2026 bis März 2027), einschließlich Community Begleitung und Bereitstellung praxisnaher Methoden (z. B. Blueprints, Checklisten). Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der beauftragte Anbieter stellt sicher, dass die Qualifizierung auf die Verwaltungspraxis in Jobcentern ausgerichtet ist und die Teilnehmenden befähigt, KI-Anwendungen verantwortungsvoll in Prozesse zu integrieren und den organisationsweiten Wissenstransfer nachhaltig zu verankern. Hierbei handelt es sich nicht nur um die fachliche Qualifizierung, sondern auch um die methodisch/didaktische Befähigung der Teilnehmenden. Die KI-Multiplikator:innen übernehmen eine Schlüsselrolle beim Transfer von Wissen und Methoden in die Organisationen und sollen insbesondere: • die Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen in der Verwaltung unterstützen, • organisatorische und methodische Orientierung im Umgang mit KI bieten, • interne Stakeholder einbinden, • sowie Erkenntnisse aus dem Projekt systematisch in die Organisationen übertragen. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Konzeption, Organisation und Durchführung einer KI-Multiplikator:innen-Qualifizierung für eine interkommunale Gruppe von ca. 15-20 Teilnehmenden im Format eines Blended-Learning-Programms. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzDeadline: Jul 31
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
PS_Kantstr.
Die Kaiserin-Theophanu-Schule besteht aus acht Gebäudetrakten. Drei in Containerbauweise errichtete Trakte sind zurückzubauen, die denkmalgeschützten Trakte B und E sind zu sanieren. Inwieweit die Sanierung oder der Abbruch des A-Traktes aus wirtschaftlichen Aspekten und unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes sinnvoll ist, ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Darüber hinaus ist zur Umsetzung des Raumprogramms die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Lage/Objektbeschreibung Am bereits bestehenden Schulstandort Kantstraße 3 befindet sich ein 4-zügiges Gymnasium mit circa 1.100 Schülern und circa 100 Lehrern. 2019 wurden zwei Erweiterungsbauten fertiggestellt, in welchen die naturwissenschaftlichen Fachräume und eine 3-fach Sporthalle untergebracht wurden. Neben den beiden Neubauten befinden sich auf dem Grundstück drei in den 50er Jahren in Massivbauweise errichtete Bestandstrakte (Trakte A, B und E). Die Trakte A und B beherbergen Klassen- und Verwaltungsräume sowie eine Aula. Der Trakt B steht unter Denkmalschutz. Der ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Trakt E wird aktuell als Mensa genutzt, weist jedoch nur unzureichende Kapazitäten auf. Im Trakt E befindet sich ebenfalls die Hausmeisterwohnung. An den Bestandsgebäuden wurden in den zurückliegenden Jahren nur die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten vorgenommen, so dass ein entsprechender Sanierungsrückstand in allen Bereichen besteht. Weitere Klassenräume befinden sich in zwei Containerbauten, den Trakten K und G. Der aus den 60er Jahren stammende Trakt P wird derzeit für die Nachtmittagsbetreuung genutzt. Maßnahmenbeschreibung: Maßnahme A (Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau und eventuell Abbruch Trakt A, Abbruch Containerbauten und Sanierung der Außenanlagen): Ziel der Baumaßnahme ist die Generalinstandsetzung der Trakte B und E, optional des Traktes A. Die bestehenden Containerbauten P, K und G sind während der Baumaßnahme sukzessive abzubrechen. Im Zuge der Planungen sind verschiedene Varianten zu erarbeiten, in welchen sämtliche Aspekte zu betrachten sind, um eine Entscheidung in Bezug auf den Umgang mit den Bestandsgebäuden A, B und E herbeiführen zu können. Für die Deckung des Raumbedarfes wird die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. In welchem Umfang ein Abbruch des A-Traktes sinnvoll ist, ist mittels der zu erarbeitenden Varianten darzustellen und hinsichtlich der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu bewerten. Die 2019 fertiggestellten Neubautrakte N (Klassen- und Fachräume) und T (Turnhalle) sowie der Trakt G werden während der Baumaßnahme weiter durch die Schule genutzt. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Im Zuge der Sanierungs-, Neubau- und Abbruchmaßnahmen wird der noch unsanierte Teil der Außenanlagen einschließlich der dazugehörenden technischen Anlagen ebenfalls neugestaltet. Es ist geplant, die Maßnahme mit einem Generalunternehmen (GU) zu realisieren. Aufgrund interner Prüfverfahren könnte im Verlauf der weiteren Planung gegebenenfalls die Entscheidung gegen einen GU und für eine gewerkeweise Ausführung getroffen werden. Die Planung wird grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Arbeitgebers. Neben den Projektsteuerungsleistungen wird durch den Projektsteuerer auch das Inbetriebnahmemanagement durchzuführen sein. Die Planungsleistungen für die Hauptmaßnahme (Maßnahme A) wurden zum überwiegenden Teil bereits an die Fachplaner vergeben, mit der Leistungsphase 1 wurde im II. Quartal 2025 begonnen. Maßnahme B (Errichtung eines Interims und Erschließung mit Außenanlagen): Vor der Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahmen ist die Auslagerung des Schulbetriebes aus den von der Sanierung/ dem Rückbau betroffenen Bestandstrakte erforderlich. Als Teil dieser Maßnahme soll hierfür ein Interimsgebäude in Containerbauweise durch einen Totalunternehmer geplant und errichtet werden. Im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen hat in allen Leistungsphasen die Qualitätssicherung, in der Leistungsphase 8 in Form eines Baucontrollings durch die Projektsteuerung zu erfolgen. Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen für den Totalunternehmer Maßnahme B ist im IV. Quartal 2025 erfolgt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. der Honorarvertragsentwurf mit detaillierten Leistungsbild ist dieser Auftragsbeakanntmachung beigefügt. Die Anlage 1 beinhaltet die umfängliche Projektbeschreibung inklusive Maßnahmenbeschreibung, Kosten und Termine. Alle Anlagen sind zu beachten. - Landkreis RegensburgRegensburgDeadline: Aug 13
TNW ELT Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_ELT) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung - HLS und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 4% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird.
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