Stadt BottropTED
Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen Flüchtlingsunterkünften
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
No credit card · Instant access
Content at a glance
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bottrop
- Published:
- February 15, 2026
- Deadline:
- March 16, 2026
Tender description
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
9- Stadt BottropBottropDeadline: Mar 23
Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen Flüchtlingsunterkünften
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr - Stadt BottropBottropDeadline: Apr 01
Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen Flüchtlingsunterkünften
Objekt- und Wachschutz für die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße. Zeitraum: 15.05.2026 bis 14.05.2027. Der Einsatz umfasst täglich zwei Tandembewachungen (jeweils zwei Mitarbeitende) in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr. - Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleDeadline: Apr 16
Durchführung der täglichen Unterhaltsreinigung und einer jährlichen Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg, im Zeitraum 10/2026 bis 09/2030, inkl. einer Verlängerungsoption
Tägliche Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in Friedberg. Objekt 1: 2.749,87 m² täglich, 233,07 m² Grundreinigung. Objekt 2: 741,18 m² täglich, 155,00 m² Grundreinigung. Zusätzliche Grundreinigung einzelner Bewohnerzimmer nach Auszug. - Charité CFM Facility Management GmbH
Sicherheitsdienstleistungen (2 Objekte)
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen (Pfortendienst, Objektstreife) an 2 Objekten auf dem Campus Benjamin Franklin (CBF) für den Zeitraum von 2 Jahren (01.07.2026 - 30.06.2028) aus. Die Leistung ist rund um die Uhr zu erbringen (24 Stunden / 365 Tage). Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren und kann sich 2x um jeweils ein Jahr verlängern. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. - Deadline: May 12
Markterkundung zu Telefondienstleister zur Sicherstellung von In- und Outbound-Telefonie
Fragenkatalog ### Allgemeine Fragen: 1. Welche Dienstleistungsbereiche decken Sie als Auftragnehmer ab? # 2. Welche Erfahrungen in Bezug auf gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, allgemeine Versicherungen oder Banken haben Sie? # 3. Welche Kontaktkanäle bieten Sie Ihren Auftraggebern an? # 4. Wie sind Sie bei Auftraggebern an deren Bestandssysteme/CRM angebunden und welche Erfassungen können Sie vornehmen (Inbound/Outbound)? # 5. Wie wird die Sicherheit der zur Verfügung gestellten Daten gewährleistet? # 6. Welche Servicezeiten für Inbound werden von Ihnen abgedeckt (24/7)? # 7. Wie stellen Sie die Inbound-Telefonie in hochfrequentierten Zeitfenstern (Peaks) - z.B. 7 bis 8 Uhr und 18 bis 20 Uhr - sicher? # 8. In welchen Zeiten stellen Sie eine Outboundtelefonie sicher? In welchen Servicezeiten können dazu Rückrufe angenommen werden? # 9. Welche Daten können Sie im Rahmen der Erreichbarkeit bei Outboundkampagnen (z.B. wann sind die Kunden am besten erreichbar/Anwahlversuche) und Validität der zur Verfügung gestellten Kontaktdaten liefern (falsche Telefonnummern /automatische Erkennung von falschen Telefonnummern)? # 10. Wie viele Outboundcalls (erreicht/nicht erreicht) können Sie im Durchschnitt in der Stunde sicherstellen? # 11. Mit welchen Arten von Outboundkampagnen arbeiten Sie? # 12. Erhalten Sie feste Datensätze für eine Kampagne oder auch täglich aktualisierte Anpassungen zu den bereits gelieferten Daten? In welchem Abstand ist es Ihnen möglich, neue Datensätze entgegenzunehmen (wöchentlich/auch täglich)? # 13. Welche Datenübermittlung ist für Sie üblich, gerade auch bei einer täglich neuen Datenlieferung? # 14. Ist es üblich, dass Forecasts vom Auftraggeber erstellt und übermittelt werden? Und wenn ja, in welchem Turnus (täglich/wöchentlich/monatlich)? # 15. Wie setzen sich die Kosten für die Abrechnung der Inboundtelefonie (Kern-/Randzeiten) und Outboundtelefonie (Kampagnen) zusammen? # 16. Sind Malusregelungen bei Nichterfüllung des Servicelevels üblich? ### Technik: 1. Mit welcher Telekommunikations-Infrastruktur und IT arbeiten Sie? Welche Kosten werden an die Auftraggeber weitergegeben? # 2. Mit welchen Office-Programmen (Tabellenkalkulation etc.) arbeiten Sie bzw. Ihre Agenten? ### Qualitätsmessung: 1. Sind Gesprächsaufzeichnungen möglich? Falls, ja, wie werden diese realisiert? Können diese an den Auftraggeber übermittelt werden? # 2. Welche Art der internen Wissensvermittlung nutzen Sie (z. B. Intranet/Wissensmarkt für die Mitarbeiter)? ### Mitarbeiter: 1. Welche Grundqualifikationen sind Ihnen bei Ihren Mitarbeitern wichtig und aus welchen Beschäftigungsbereichen rekrutieren Sie Ihre Mitarbeitenden? # 2. Welche Möglichkeiten nutzen Sie, um geeignete Mitarbeitende zu rekrutieren und diese an Ihr Unternehmen zu binden (z.B. Bonussysteme)? # 3. Wie sind die "Standzeiten" (Dienstalter der Mitarbeitenden) in Ihrem Unternehmen? # 4. Wie geben Sie Schulungskosten an Auftraggeber weiter? # 5. Haben Sie Sozialversicherungsfachangestellte oder Kaufleute im Gesundheitswesen in Ihrem Team? Wenn ja, zu welchem prozentualen Anteil? # 6. Wie viel Prozent Ihrer Mitarbeitenden können in Englisch kommunizieren? Gibt es ggf. weitere Fremdsprachen und wenn ja, welche? Wie organisieren Sie die Kommunikation der fremdsprachigen Kundschaft mit diesen Mitarbeitenden? ### Organisatorisches: 1. Wie gehen Sie mit ungeplanten Personalausfällen (Krankheit) um? Gibt es die Organisation einer Notfallbesetzung? # 2. Bieten Sie das Arbeiten im Homeoffice an? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? # 3. An welchen Standorten erfolgt die Gesprächsannahme? # 4. Welche Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz nutzen Sie? # - Deadline: Apr 17
Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. – Fr.) eine verlässliche Betreuung – möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr – 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr – 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, [email protected]. Die Termine können zwischen der 19. – 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.- Deadline: May 11
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über. Glasreinigung
Dieses Verfahren richtet sich an interessierte Unternehmen, welche die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Mönchengladbach durchführen möchten. AOK-Haus Mönchengladbach, Steinmetzstr. 57-61, 41061 Mönchengladbach, ca. 1580 m² Bodenfläche, EG bis 2.OG, AOK-Haus Mönchengladbach, Steinmetzstr. 57-61, 41061 Mönchengladbach, ca. 412 m² einfache Glasfläche, EG bis 2.OG, welches nach dem Prinzip der "neuen Arbeitswelten" gestaltet worden sind. Das hier ausgeschriebene Objekt wird täglich - Montag bis Freitag / Samstag - von Besuchern und Kunden frequentiert. Die Büro-Arbeitsplätze sind den Mitarbeitern nicht fest zugeordnet und werden nach täglichem Arbeitsende nach dem "clean desk" Prinzip verlassen, d.h. es werden keine persönlichen oder sonstigen Gegenstände, die nicht zur Grundausstattung eines jeden Arbeitsplatzes gehören, hinterlassen. Da bei dem AG weitestgehend digital gearbeitet wird, stehen keine weiteren Gegenstände (z.B. Rollcontainer / Mülleimer) an den Büro-Arbeitsplätzen oder unter den Schreibtischen. Bei der Flächenberechnung für dieses Objekt wurde lediglich die reine Grundfläche zu Grunde gelegt. Hinzu kommen noch die Oberflächen von Schreibtischen, Schränken, Küchen etc. Dies für das Angebot realistisch einzukalkulieren, ist Aufgabe der anbietenden Firmen. Input bekommen diese anhand von beigefügten Objektplänen, der darin enthaltenen Darstellung der Örtlichkeiten und der Arbeitsplätze (Anlage 12); einer Schilderung der Ausstattung der Arbeitsplätze und der Büros (Anlage 01a), durch das Raumverzeichnis/Raumbuch (Anlage 02) und durch die Objektbesichtigung. Besonderheiten in Bezug auf die Aufgaben des AN für die Unterhaltsreinigung (Los 1) sind die im Rahmen der Vertragslaufzeit vorgesehenen Sonderreinigungen (2 x im Jahr; in Folge reguläre Sonderreinigung genannt). Das Auftragsvolumen der Sonderreinigungen beträgt ca. 5 % vom Netto-Jahresauftragsvolumen pro Reinigung. Die regulären Sonderreinigungen werden vom AG gesondert beauftragt (siehe Punkt 4a, Besondere Leistungsanforderungen). Der Umfang der Ausschreibung für die Unterhaltsreinigung beträgt insgesamt ca. 360.000 m² Jahres-Reinigungsgrundfläche und hat nach valider Schätzung des AG ein Volumen von ca. 50.000 Euro netto im Jahr. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 265.000 Euro netto für die Vertragslaufzeit von vier Jahren, inklusive aller möglichen (geschätzten) Preissteigerungen. Der Umfang der Ausschreibung für die Glas- und Rahmenreinigung beträgt insgesamt ca. 2.500 m² Jahres-Glasreinigungsfläche und hat nach valider Schätzung des Auftraggebers ein Volumen von ca. 5.400 Euro netto im Jahr. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 29.000 Euro netto für die Vertragslaufzeit von vier Jahren, inklusive aller möglichen (geschätzten) Preissteigerungen
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 16. März 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Bottrop.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.