Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchen
Optisches Messsystem
hiervon abweichende Angaben in dem Angebot keine Gültigkeit haben.
Measurement Technology
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
- Published:
- July 12, 2026
- Deadline:
- August 13, 2026
- Topic:
- Measurement Technology
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Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und AnlagenbuchhaltungDresdenDeadline: Aug 18Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 125003/26 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung Mommsenstraße 6 01069 Dresden Deutschland Telefonnummer: +49 351463-38768 Telefaxnummer: +49 351463-37102 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://tu-dresden.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben Zuschlagserteilende Stelle: siehe Vergabestelle. b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung (inkl. Software, Zubehör, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Abnahme) eines PIV- und Shadowgrafie-Meßsystems an die Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik der TU Dresden. Menge und Umfang: Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung (inkl. Lieferung, Software, Zubehör, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Abnahme) eines PIV- und Shadowgrafie-Meßsystems entsprechend Leistungsbeschreibung. Das System soll zur Visualisierung von Strömungsvorgängen in ölhydraulischen und pneumatischen Komponenten zu Forschungs- und Lehrzwecken (Ausbildung von Studenten und Mitarbeitern) dienen. Ort der Leistung: Technische Universität Dresden Institut für Mechatronischen Maschinenbau Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik Helmholtzstraße 7a 01069 Dresden e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: Ende: h) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung Mopmmsenstraße 6 01069 Dresden Deutschland i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 18.08.2026 11:45 Ablauf der Bindefrist: 30.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen auf Basis VOPR 30/53 sowie VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Nachfolgend genannte Einzelnachweise der Eignung (Forderung gemäß SächsVergabeG § 3) zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (VOL/A § 6) sind beizulegen. Fehlen diese Nachweise, sind unvollständig oder veraltet, kann dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führen. 1. Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (prüfbare abgeschlossene Referenzen). 2. Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine eigene Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Anstelle der geforderten Einzelnachweise zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde kann die Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer-und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder die Bescheinigung anderer Präqualifikationsstellen, wenn in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden, vorgelegt werden. Die Nachweise gemäß Punkt 1 sind jedoch in jedem Fall einzureichen. m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.: n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: Medizintechnik,Labortechnik/ Messtechnik,Hardware,SoftwareOCT- Optisches Kohärenztomographie Messsystem
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Fraunhofer ENASDeadline: Sep 04(1) Gegenstand des Vertrags sind die in der Anfrage bzw. in der Bestellung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen. (2) Für die Leistungen und ggfs. für alle Einzelaufträge unter diesem Vertrag gelten für deren Auftrag-durchführung folgende Vertragsbestandteile in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge: a. Bestimmungen dieses Vertrages ggfs. mit Anhängen, b. Vergabeunterlagen zu dem Verfahren inkl. der im Vergabeverfahren auf Bieterfragen erteilten Auskünfte und Mitteilungen, c. Angebot des AuftragnehmersOptischer Frequenzkamm
Humboldt-Universität zu BerlinBerlinDer Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Menlo Systems GmbH selbst mit dem Produkt des optischen Frequenzkamms einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinst
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