IKK SüdwestSaarbrückenTED
Open House Multiplikator*innen zur Gesundheitsförderung in Schulen
Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MUKMAV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MUKMAV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den ...
Social Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IKK Südwest
- Published:
- August 30, 2026
- Deadline:
- August 31, 2028
- Topic:
- Social Services
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Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MUKMAV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MUKMAV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den Schüler*innen. Das Projekt wird von der IKK Südwest gefördert und vom MUKMAV koordiniert und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit Lehrkräften (Teamteaching) an den Schulen durchgeführt. Eine Schulung für die Multipliaktor*innen wurde bereits vom MUKMAV durchgeführt. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest. Bei Bedarf können noch weitere Schulungen angeboten werden. Die Multiplikator*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Schulen, den Schülerinnen und Schülern das Projekt um. Die IKK Südwest schließt hierbei die Honorarverträge mit den Multiplikator*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Multiplikator*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 66,66 EUR pro Stunde Es werden der/dem Multiplikator/in maximal 8 Stunden (insgesamt 533,28 EUR) pro Projekt vergütet. (Aufteilung der Stunden s. Honorarvertrag) Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 nach Maßgabe des Kooperationsvertrages zwischen der IKK Südwest, dem MUKMAV und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Die IKK Südwest unterstützt das Projekt zudem durch Zurverfügungstellung eines Kochbuchs, die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages und zu den gleichen Bedingungen möglich. Alle Verträge enden am 31.08.2028. Jede(r) geeignete Multiplikator*in kann Vertragspartner werden. Interessenten, die Vertragspartner werden möchten, müssen Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. 5.1.9) bei der Kontaktadresse [email protected] einreichen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Ziffer 5.1.9) kann nachgereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der Laufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern Bedarf an weiteren Multiplikatoren besteht. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (z. B. bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Multiplikator*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. auch Ziffer 5.1.9) -, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Das MUKMAV erhält von der IKK Südwest eine Liste der Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Das MUKMAV entscheidet selbstverantwortlich, ohne Beteiligung der IKK Südwest, welche(r) Mulitiplikator*in den Auftrag für die jeweilige Schule erhalten soll. Bei der Entscheidung spielt die Anreisestrecke (Fahrkosten) des/der Multiplikator*in zu der jeweiligen Schule eine wichtige Rolle.
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Techniker KrankenkasseHamburgDeadline: Jan 31Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.02.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.01.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.Open-House-Rabattverträge 2025-15
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