Tirol
Offenes Verfahren - Linie 633
Öffentlicher Verkehrsdienst auf der Linie 633 (Strass i. Z. - Bruck a. Z. - Schlitters - Fügen).
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Tirol
- Published:
- June 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €16,907,100
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Öffentlicher Verkehrsdienst auf der Linie 633 (Strass i. Z. - Bruck a. Z. - Schlitters - Fügen).
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9Offenes Verfahren - Regiotax Wattenberg - Linie 525T
Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckOffenes Verfahren für Regiotax-Dienstleistungen auf der Linie 525T im Raum Wattenberg.Offenes Verfahren - Ortsbus Vomp, Linie 31/41
Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckDeadline: Jun 04Linie 31/41 Ortsbus Vomp Kennung des Verfahrens: 10396938-c364-4f85-b586-8d43e68a0f23 Interne Kennung: 2026-67-MPL Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: neinPersonenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 853
Kreis BorkenDeadline: Jun 14Der Kreis Borken beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für Personenverkehrsdienste auf der Linie 853 (Stadtverkehr Borken) zu erteilen. Der ÖDA umfasst sämtliche gegenwärtige und künftige Verkehrsdienste des ÖPNV (Linienverkehr, flexible Bedienformen). Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht. Das Verkehrsangebot ist an sich ändernde Bedürfnisse, den Nahverkehrsplan und andere Umstände (Technik, Umwelt-, Klimaschutz) anpassbar. Änderungen betreffen Art, Umfang, Qualität und Tarife der Dienste sowie Linienverlauf und Fahrplan.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 „Verkehrsraum Fellbach/Kernen“ im offenen Verfahren
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Aug 31Linienbündel 01 umfasst Linien 211, 212, 214, 215 und N21 im Raum Fellbach/Kernen. Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Ab 2028 wird die Brücke der K1856 über B14/B29 neu gebaut, was Einschränkungen auf Linien 211 und N21 verursacht. Zudem können sich durch Stuttgart 21 S-Bahn-Zeiten ändern, sodass Fahrpläne aller Linien anzupassen sind.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 2 im offenen Verfahren
Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Jul 29Der Landkreis Ludwigsburg vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehr auf den Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46 und N46 (Linienbündel LB06 'Marbach' Los 2). Gesamtleistung: 1.043.936 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Die Linien 461, 463 und 465 können teilweise in einen Linienbedarfsverkehr (On-Demand) überführt werden, sofern keine höheren Kosten entstehen. Eigenwirtschaftliche Antragsteller können diese Linien als Linienbusverkehr oder VVS-Rider erbringen (ausgenommen Schulfahrten).Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel BB02 „Strudelbach“ im offenen Verfahren.
Landkreis BöblingenDeadline: Jun 14Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehr im Linienbündel BB02 „Strudelbach“ (Linien 634, 634A, N62). Gesamtleistung: 550.561 Nutzwagen-km/Jahr. Vertragslaufzeit 114 Monate, Verlängerung um bis zu 57 Monate bei Amortisationsbedarf für Rollmaterial. Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 27Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien Linie 367 Backnang – Großaspach – Kleinaspach Linie 367A Backnang – Großaspach – Kleinaspach (Schülerverkehr) Linie 455 Backnang – Burgstall Linie 455A Burgstall – Kirchberg – Zwingelhausen – Großaspach (Schülerverkehr) Linie 457A Backnang – Aspach – Rielingshausen (Schülerverkehr) Linie 488 Kirchberg Bf – Zwingelhausen – Kirchberg Bf (Ortsbus Kirchberg) Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument - (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 478.566 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 144 Monaten haben. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren, muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahr-gastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zu-ständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflich-tungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags ab-zugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; FLEX München (Linien 2010, 2020)
Landkreis München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenFLEX: Bediengebiet Tag (Linie 2010) – Gemeinden Aying, Sauerlach und Teile der Gemeinde Brunnthal; FLEX: Bediengebiet Nacht (Linie 2020) – Gemeinden Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching — ca. 442.000 Nwkm/a Tagverkehr (Linie 2010), 248.000 Nwkm/a Nachtverkehr (Linie 2020) — 7 Gebrauchtfahrzeuge Pkw - Diesel Van/Kleinbus (9m) Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 2.100.000 bis 2.340.000 EURVergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 109
Landkreis RegensburgRegensburgDie Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf der Linie 109. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 16.076,5 km.
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