Wasserwirtschaftsamt RosenheimRosenheim
Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim
Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal, Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim.
Green-Space Maintenance, Tree Care, Landscaping, Forestry, Organic Farming
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Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal, Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- July 23, 2026
- Topic:
- Green-Space Maintenance
Tender description
Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal, Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim.
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3- Wasserwirtschaftsamt RosenheimRosenheimDeadline: Jul 23
Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal Gemeinde Tuntenhausen, Landkre...
Ökologischer Unterhalt der Moosach, Gewässer 2. Ordnung in Thal - Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla
komplexe Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla im Gemeinde Gebiet 07381 Langenorla
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021, LPh 5-9, für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla in Langenorla. Besondere Leistungen: Einarbeiten in LPh 1-4, Prüfen von Nebenangeboten, Bauanlaufbesprechung, örtliche Bauüberwachung, Plausibilitätsprüfung, Nachtragsprüfung, Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, Mängelüberwachung, Rechnungsprüfung. - Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/OrlaNeustadt an der Orla
komplexe Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla im Gemeinde Gebiet 07381 Langenorla
Die Orla ist ein ca. 35 langes Fließgewässer 2. Ordnung im südöstlichen Thüringen, der bei Triptis/Saale-Orla-Kreis entspringt und in Orlamünde/Saale-Holzland-Kreis als rechter Nebenfluss in die Saale mündet. Seit der 2019 erfolgten gesetzlichen Neuregelung für die Gewässer 2. Ordnung ist der durch 65 Mitgliedskommunen gegründete Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Obere Saale – Orla u. a. für die Orla zuständig. Der Fluss ist vor ca. 90 Jahren vor allem in seinem Unterlauf zur Gewinnung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes begradigt, eingetieft und ausgebaut worden. Der dadurch entstandene naturferne Zustand der Orla entspricht nicht mehr den aktuellen Zielen und Vorgaben von EU, Bund und Freistaat Thüringen. Der GUV strebt entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landesprogramms Gewässerschutz gemeinsam mit der Gemeinde Langenorla eine Verbesserung der ökologischen Situation der Orla, die Herstellung ihrer ökologischen Durchgängigkeit und von naturnahen Gewässerstrukturen an. Der maßgebliche Gewässerrahmenplan soll dazu schrittweise umgesetzt werden. Im Auftrag des GUV wurde für den gesamten Ausbauabschnitt – insgesamt 4 Bauabschnitte - im Gemeindegebiet Langenorla im Jahr 2021 eine Objektplanung in den LPh 1 + 2 erstellt. erforderlich. An den BA 3 grenzen oberhalb der BA 4 und unterhalb die BA 1 und 2 an. Während die BA 1 und 4 bereits baulich realisiert wurden befindet sich der BA 2 derzeit in der Planung und soll 2026 baulich umgesetzt werden. Die dafür vorgegebenen Ziele sind insbesondere a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, b) Verbesserung der ökologischen Gewässerstrukturen, c) Verbesserung der Abflussverhältnisse durch Profilaufweitungen, d) Reduzierung der Hochwasserrisiken für die bebauten Ortslagen. Entsprechend der Vorplanung für den gesamten Ausbauabschnitt im Gemeindegebiet Langenorla sind für den 3. Bauabschnitt folgende Maßnahmen vorgesehen: a) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an 3 Querbauwerken, b) Beseitigung von Engstellen zwischen Bahndamm und Gärten, c) Abtragung von beim früheren Ausbau geschaffenen Wällen, d) Verwertung überschüssiger Erdmassen durch neue Verwallung. Wesentlicher Auftragsgegenstand ist folgende, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 beschriebene Grundleistung, die zum Erreichen der unter Nr. 2 formulierten Ziele und Maßnahmen erforderlich wird: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 3 + 4 (ggf. 5 – 9) / Anlage 12, Objektart: Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Deich- und Dammbauten Es ist davon auszugehen, dass die Grundleistung vollständig erbracht werden muss.
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