Kreisverwaltung PaderbornPaderborn
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 1 Delbrück
Dienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn, Linienbündel 1 Delbrück.
Passenger Transport
No credit card · Instant access
Content at a glance
Dienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn, Linienbündel 1 Delbrück.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisverwaltung Paderborn
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Dienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn, Linienbündel 1 Delbrück.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung
Related tenders
10- Kreisverwaltung PaderbornPaderborn
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
Dienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn, Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof. - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Aug 15
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 1 Delbrück
Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1 Delbrück: • 440 Schulverkehr Paderborn, Westenholz - Sudhagen - Delbrück - Paderborn • 441-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 441-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 442-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 442-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 443 Schulverkehr Delbrück, Grundschulen Delbrück: Stadtkern • 444-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Sudhagen • 445-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 445-2 Schulverkehr Delbrück Grundschule Boke • 445-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 446 Schulverkehr Paderborn, Gesamtschule Elsen • 448 Schulverkehr Paderborn, Steinhorst - Lippling - Ostenland - Schloß Neuhaus - Paderborn • De10 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen -Delbrück • De1 Schulverkehr Gesa Delbrück, Schöning - Delbrück • De2 Schulverkehr Gesa Delbrück, Steinhorst - Lippling - Delbrück • De3 Schulverkehr Gesa Delbrück, Espeln - Riege - Hövelhof - Delbrück • De4 Schulverkehr Gesa Delbrück, Hövelhof - Ostenland - Delbrück • De5 Schulverkehr Gesa Delbrück, Sudhagen - Delbrück • De6 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • De7 Schulverkehr Gesa Delbrück, Heddinghausen - Bentfeld - Anreppen - Delbrück • De8 Schulverkehr Gesa Delbrück, Boke - Delbrück • De9 Schulverkehr Gesa Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy1 Schulverkehr Gym Delbrück, Schöning - Lippling - Delbrück • Dy2 Schulverkehr Gym Delbrück, Hövelhof - Delbrück • Dy3 Schulverkehr Gym Delbrück, Espeln - Ostenland - Delbrück • Dy4 Schulverkehr Gym Delbrück, Sudhagen - Delbrück • Dy5 Schulverkehr Gym Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • Dy6 Schulverkehr Gym Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy7 Schulverkehr Gym Delbrück, Bentfeld - Anreppen - Delbrück • HD1 Holibri Delbrück, Delbrück - Nordhagen - Schöning • HD2 Holibri Delbrück, Delbrück - Boke - Thüle - Salzkotten • R41 Regionalbus Paderborn – Sudhagen, Paderborn - Delbrück - Sudhagen • R42 Regionalbus Delbrück – Hövelhof, Delbrück - Ostenland - Hövelhof • R43 Regionalbus Delbrück – Steinhorst, Delbrück - Lippling - Steinhorst • R45 Regionalbus Paderborn – Delbrück, Paderborn - Bentfeld - Anreppen - Boke - Delbrück • S40 WestfalenSchnellbus Paderborn - Rheda-Wiedenbrück, Paderborn - Delbrück - Rietberg - Rheda-Wiedenbrück Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,695 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr) - Kreisverwaltung PaderbornPaderborn
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Dienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter, spezifisch für die Linie NachtExpress Paderborn (NE PB). - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Aug 15
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Die Kreise Paderborn und Höxter beabsichtigen als zuständige Behörden nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihren Zuständigkeitsgebieten zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels NE PB • NE11 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Lippspringe - Schlangen • NE12 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Altenbeken • NE13 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Lichtenau • NE14 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Wünnenberg • NE15 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Borchen - Atteln/Niederntudorf • NE16 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Büren • NE17 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Salzkotten • NE18 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Delbrück • NE19 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Hövelhof • NE20 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Driburg Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Die Kreise kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDeadline: Aug 15
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 2 Bad Lippspringe/Hövelhof: • 420 Schulverkehr Paderborn, Hövelhof - Klausheide - Schloß Neuhaus - Paderborn • 421 Schulverkehr Hövelhof, Stukenbrock - Hövelhof • 422 Schulverkehr Hövelhof, Riege - Espeln - Hövelhof • 423 Schulverkehr Hövelhof, Schloß Neuhaus -Sennelager - Klausheide - Staumühle - Hövelhof • 424 Schulverkehr Hövelhof, Anreppen - Boke - Delbrück - Hövelhof • 425 Schulverkehr Hövelhof, Espeln - Steinhorst - Lippling - Ostenland - Hövelhof • 426 Grundschulverkehr Furlbachschule, Riege - Hövelriege • 427 Grundschulverkehr Kirchschule, Espeln - Hövelhof • 428 Grundschulverkehr Hövelhof, Klausheide - Kirchschule • 429 Grundschulverkehr Mühlenschule, Klausheide - Staumühle - Hasendorf • 450 Schulverkehr PB/BaLi, Kohlstädt - Oesterholz - Schlangen - Bad Lippspringe - Paderborn • 451 Schulverkehr Bad Lippspringe/Schlangen, Schwaney - Buke - Altenbeken - Bad Lippspringe • 453 Schulverkehr Schlangen, (Hövelhof -) Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • 454 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Südstadt - Lieth - Benhausen - Schlangen • 455 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Oststadt - Schlangen • 456 SchulExpress Paderborn, Schlangen - Paderborn • HH1 Holibri Hövelhof, Paderborn - Klausheide - Hövelhof -- Riege • HH2 Holibri Hövelhof, Espeln - Hövelhof - Staumühle • R20 Schloß Neuhaus - Hövelhof Schloß Neuhaus - Sennelager - Klausheide - Hövelhof • R50 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • R51 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,286 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr) - Stadt BraunschweigBraunschweigDeadline: Jul 31
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnfahrzeugen, Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Teilnetz 40 in der Stadt Braunschweig einschließlich abgehender Linienabschnitte
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnfahrzeugen, Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Teilnetz 40 in der Stadt Braunschweig einschließlich abgehender Linienabschnitte - Stadt BraunschweigBraunschweig
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnfahrzeugen, Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Teilnetz 40 in der Stadt Braunschweig einschließlich abgehender Linienabschnitte
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnfahrzeugen, Kraftomnibussen und Kraftfahrzeugen im Teilnetz 40 in der Stadt Braunschweig einschließlich abgehender Linienabschnitte - Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingen
Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis im Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich. - Landkreis Nienburg/WeserNienburg/WeserDeadline: Jul 29
Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“
Der Landkreis Nienburg/Weser vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste des ÖPNV (Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“) direkt an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH. Die Dienste umfassen Linienverkehre mit Bussen/Kfz, ca. 1,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Der Betreiber muss erforderliche Fahrzeuge und Infrastruktur vorhalten. Zusätzliche Linienverkehre können während der Laufzeit aufgenommen werden. - Stadt BündeBündeDeadline: Aug 16
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste die zum Linienbündel B3 "Stadtverkehr Bünde" gehören einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 26.07.2027 voraussichtlich auf ca. 367.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Kreisverwaltung Paderborn.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.