Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingen
Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis im Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.
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- Tender
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- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
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- May 26, 2026
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Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.
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7Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“ im offenen Verfahren.
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 27Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien Linie 367 Backnang – Großaspach – Kleinaspach Linie 367A Backnang – Großaspach – Kleinaspach (Schülerverkehr) Linie 455 Backnang – Burgstall Linie 455A Burgstall – Kirchberg – Zwingelhausen – Großaspach (Schülerverkehr) Linie 457A Backnang – Aspach – Rielingshausen (Schülerverkehr) Linie 488 Kirchberg Bf – Zwingelhausen – Kirchberg Bf (Ortsbus Kirchberg) Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument - (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 478.566 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 144 Monaten haben. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren, muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahr-gastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zu-ständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflich-tungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags ab-zugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.Wettbewerbliche Vergabe des Landkreises Osnabrück eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Osnabrück Nord
Landkreis OsnabrückDer Landkreis Osnabrück vergibt wettbewerblich einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste im Linienbündel Osnabrück Nord. Umfasst sind fahrplanmäßige Linienverkehre mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen, ca. 3.213.000 Fahrplankilometer pro Jahr bei Vertragsbeginn. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse, Nahverkehrspläne und neue Umstände sind vorgesehen.Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Landratsamt Rems-Murr-KreisLinie 332: Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler. Linie 334: Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein. Linie 335: Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach. Linie 339*: Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum.Vergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 07)
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 23Das Linienbündel RMK 07 umfasst die Linien 332 (Hertmannsweiler–Winnenden–Rems-Murr-Klinikum–Schelmenholz–Hanweiler), 334 (Schelmenholz–Winnenden–Leutenbach–Weiler zum Stein), 335 (Rems-Murr-Klinikum–Winnenden–Nellmersbach) und ab 01.08.2028 die Linie 339 (Korb–Schwaikheim–Winnenden ZOB–Rems-Murr-Klinikum). Der Auftragnehmer muss den vorgegebenen Fahrplan erfüllen. Es gibt drei Fahrplanzustände: Zustand 1 (Linien 332, 334, 335), Zustand 2 (Hinzunahme Linie 339), Zustand 3 (Anpassung der Bus-Zug-Anschlüsse wegen Stuttgart 21, voraussichtlich ohne Fahrplanänderungen bei den Buslinien). Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist noch nicht bekannt; die Busfahrpläne sind dann auf Kompatibilität zu prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren
Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingenDeadline: Jun 16Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im Rems-Murr-Kreis: Linien 201, 201A, 204, 204A, 205, 207, 208, 216, 218, N21, N24. Linie 204 hat zwei Fahrplanzustände (bis 31.07.2027 mit Abschnitt Beinstein–Endersbach, ab 01.08.2027 ohne). Linie N21 wechselt zum 01.08.2027 in Bündel RMK01. Ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (angenommen 12.12.2027) werden Busfahrpläne an geänderte Bahnfahrpläne angepasst. Auftragnehmer muss vorgegebenen Fahrplan erfüllen.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel BB02 „Strudelbach“ im offenen Verfahren.
Landkreis BöblingenDeadline: Jun 14Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehr im Linienbündel BB02 „Strudelbach“ (Linien 634, 634A, N62). Gesamtleistung: 550.561 Nutzwagen-km/Jahr. Vertragslaufzeit 114 Monate, Verlängerung um bis zu 57 Monate bei Amortisationsbedarf für Rollmaterial. Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr in den Linienbündeln "LGG Nord 4" und "LGG ODV" im Landkreis Groß-Gerau
Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauVergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und Linienbedarfsverkehr für die Linienbündel 'LGG Nord 4' und 'LGG ODV' im Landkreis Groß-Gerau.
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