Staatliches Bauamt FreisingFreising
Objektplanung Verkehrsanlagen zwischen Oberbiberg und Oberhaching
Objektplanung „Verkehrsanlagen“ (LPH 1 – 6 und LPH 8, 9) Für die Strecke zwischen Oberbiberg und Oberhaching sind verschiedene Instandsetzungs und be standsnahe Ausbauvarianten zu entwickeln und hinsichtlich Kosten, technischer Umsetzbarkeit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Genehmigungsaufwand und Realisierungsdauer miteinander zu ...
Civil Engineering Design, Construction Supervision, Hazardous Materials Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Staatliches Bauamt Freising
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- October 06, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
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Objektplanung „Verkehrsanlagen“ (LPH 1 – 6 und LPH 8, 9) Für die Strecke zwischen Oberbiberg und Oberhaching sind verschiedene Instandsetzungs und be standsnahe Ausbauvarianten zu entwickeln und hinsichtlich Kosten, technischer Umsetzbarkeit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Genehmigungsaufwand und Realisierungsdauer miteinander zu vergleichen. Ziel ist eine möglichst kostengünstige und zeitnah umsetzbare Lösung. Dabei ist auch eine abschnittsweise Differenzierung der Maßnahmen zu prüfen. Auf Grundlage des Variantenver gleichs ist eine Vorzugsvariante zu empfehlen. Aufgrund der festgestellten PAKBelastungen ist für die anfallenden Ausbaustoffe ein Entsorgungs und Verwertungskonzept zu erarbeiten. Die daraus entstehenden Kosten und Auswirkungen auf die Bauzeit sind im Variantenvergleich zu berücksichtigen. Die Erkenntnisse des Bestandsaudits sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit eine bedarfsgerechte und verkehrssichere Gestaltung der vorhandenen Bushaltestellen erforderlich ist. Das vorhandene Ingenieurbauwerk bei L2368_260_5,200 ist von der Planung ausgenommen. Folgende Grundlagenermittlungen liegen vor: Bestandsaudit Asphaltbohrkerne
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Staatliches Bauamt FreisingFreisingDeadline: Oct 06Objektplanung „Verkehrsanlagen“ (LPH 1 – 6 und LPH 8, 9) Für die Strecke zwischen Oberbiberg und Oberhaching sind verschiedene Instandsetzungs- und be- standsnahe Ausbauvarianten zu entwickeln und hinsichtlich Kosten, technischer Umsetzbarkeit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit, Genehmigungsaufwand und Realisierungsdauer miteinander zu vergleichen. Ziel ist eine möglichst kostengünstige und zeitnah umsetzbare Lösung. Dabei ist auch eine abschnittsweise Differenzierung der Maßnahmen zu prüfen. Auf Grundlage des Variantenver- gleichs ist eine Vorzugsvariante zu empfehlen. Aufgrund der festgestellten PAK-Belastungen ist für die anfallenden Ausbaustoffe ein Entsorgungs- und Verwertungskonzept zu erarbeiten. Die daraus entstehenden Kosten und Auswirkungen auf die Bauzeit sind im Variantenvergleich zu berücksichtigen. Die Erkenntnisse des Bestandsaudits sind bei der Planung zu berücksichtigen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit eine bedarfsgerechte und verkehrssichere Gestaltung der vorhandenen Bushaltestellen erforderlich ist. Das vorhandene Ingenieurbauwerk bei L2368_260_5,200 ist von der Planung ausgenommen. Folgende Grundlagenermittlungen liegen vor: - Bestandsaudit - AsphaltbohrkerneObjektplanung Verkehrsanlagen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Sep 22Die A73 soll im Rahmen einer umfassenden Erhaltungsmaßnahme auf den aktuell maßgebenden Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA ausgebaut werden, um u.a. für künftige Baumaßnahmen eine 4+0Verkehrsführung gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist der Streckenabschnitt auf Richtlinienkonformität und ggf. vorhandene streckenplanerischer Defizite in Lage und Höhe gem. RAA sowie hinsichtlich des Oberbaus gem. RStO 12 zu prüfen (Defizitanalyse) und zu überplanen. Durch die Erhaltungsmaßnahme muss der vorhandene Lärmschutz sowohl in Lage als auch Höhe überprüft werden. Mögliche Rückbau- und Erneuerungsmaßnahmen, sowohl als Wall, Wand und Wall Wand-Kombination sind entsprechend in der Planung zu berücksichtigen. Der gesamte Planungsauftrag umfasst Leistungen aus mehreren Leistungsbildern: - Objektplanung Verkehrsanlagen - Vermessungsleistungen Die Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst folgende Teile: - Streckenplanung (ohne Bauwerke) sowie projektumfassende Leistungen Entwässerungsplanung (Niederschlagswasserbeseitigung inkl. Regenwasserbehandlungsanlagen - Integration Ergebnisse aus Lärmschutzberechnung in Streckenplanung - Integration Ergebnisse aus Landschaftsplanung in Streckenplanung - Integration der 6 Brücken-Ersatzneubauten Streckenplanung der prov. Verbreiterung der Strecke und aller Bauwerke (Brücken, Stützwände, Lärmschutzwälle und -wände, etc.) in eine Fahrtrichtung für die 4+0 - VerkehrsführungVergabe von Planungsleistungen - Verkehrsanlagen
Gemeinde Fichtwald, vertreten durch das Amt SchliebenSchliebenDeadline: Sep 16Im Rahmen des Planungsauftrages ist zunächst eine Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Verkehrsanlagen im Planungsbereich durchzuführen. Insbesondere sind der vorhandene Fahrbahnaufbau und die bestehenden Schäden der K 6238 zu erfassen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die weitere Planung zu bewerten. Auf dieser Grundlage ist die grundhafte Erneuerung der K 6238 im Abschnitt von Station 3+380 bis Station 3+720 zu planen. Dabei ist unter Berücksichtigung der vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastung ein geeigneter Fahrbahnaufbau festzulegen. Für die Asphaltdeckschicht ist die Ausführung in Splittmastixasphalt (SMA) vorzusehen. Weiterhin ist die Linienführung und Höhenlage der K 6238 zu überprüfen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Ein wesentlicher Bestandteil des Planungsauftrages ist die Umgestaltung des Knotenpunktes der K 6238 mit der Dorfstraße. Hierbei sind die erforderlichen Fahrbahnbreiten, Knotenpunktgeometrien und Schleppkurven für den maßgebenden Linienbus- und Pkw-Verkehr zu berücksichtigen. Die angrenzenden Nebenflächen sowie vorhandene Grundstückszufahrten und sonstige Einmündungen sind entsprechend der neuen Linien- und Höhenführung anzupassen. Darüber hinaus ist die bestehende Oberflächenentwässerung zu überprüfen und für den geplanten Ausbauzustand ein funktionsfähiges Entwässerungskonzept zu entwickeln. Dabei sind die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Entwässerungseinrichtungen zu berücksichtigen und, soweit erforderlich, Anpassungen vorzusehen. Abschließend sind die erforderlichen Rückbau-, Erd- und Straßenbauarbeiten zu ermitteln und die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Planungs- und Ausschreibungsunterlagen zu erstellen.Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Landkreis HildesheimHildesheimDeadline: Sep 08Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und pGesamtkonzeption und Teilneubau Betriebshof Goethestraße - Vergabeverfahren Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Stadt GüterslohGüterslohDeadline: Sep 14Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Goethestraße 16 in 33330 Gütersloh. Diese umfasst die bestehenden Betriebs-, Werkstatt- und Hallengebäude des städtischen Betriebshofes. Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, eine ganzheitliche und zukunftsfähige Neustrukturierung des Betriebshof-Campus unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude, der Grundstücksgrenzen und der innerstädtischen Lage umzusetzen. Dazu ist ein zukunftsfähiges, funktional optimiertes Betriebshofkonzept zu entwickeln, federführend durch den bereits beauftragten Auftragnehmer des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume. Bestandsgebäude und Neubauten sind dabei zu verknüpfen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist nicht die vollständige Umsetzung des perspektivischen Konzeptes, sondern ausschließlich der erste Bauabschnitt. Dabei sind insbesondere mehrere Gebäude abzureißen, ferner ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und einer Kalthalle, von technischen Anlagen sowie die temporäre Unterbringung der betroffenen Mitarbeitenden während der Bauzeit zu planen und die Umsetzung zu begleiten. Die weitergehenden Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umsetzung der übrigen Maßnahmen über den definierten Bauabschnitt 1 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 47 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 13.1 HOAI, sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 Abs. 1 und 4 i. V. m. Anlage 12.1 HOAI, vergeben. In Leistungsphase 7 sind in beiden Leistungsbildern die Grundleistungen Einholen von Angeboten, Führen von Bietergesprächen und Mitwirken bei der Auftragserteilung ausgenommen und werden durch den Auftraggeber erbracht. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen, insbesondere die örtliche Bauüberwachung für beide Leistungsbilder. Es handelt sich um ein Los der für die Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in maximal drei Beauftragungsstufen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst für beide Leistungsbilder die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 und 6 sowie die Leistungsphasen 7 bis 9. Besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden der jeweils sachlich zugehörigen Beauftragungsstufe zugeordnet oder gesondert abgerufen. Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und nachrangig auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den vorgegebenen und angebotenen Honorarparametern vereinbart. Für beide Leistungsbilder werden Honorarzone III und der Basishonorarsatz vorgegeben. Die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke werden separat abgerechnet. Nach derzeitigem Stand werden für die Objektplanung Verkehrsanlagen Kosten der Kostengruppe ("KG") 500 in Höhe von EUR 571.428,57 netto und für die Objektplanung Ingenieurbauwerke Kosten der KG 500 in Höhe von EUR 181.450,00 netto erwartet. Dies sind zugleich die vorläufig anrechenbaren Kosten für die Berechnung der Honorarangebote. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Die Kosten für den Rückbau des Kanalbestandes werden überschlägig und unverbindlich auf EUR 132.950,00 netto geschätzt; sie sind bei den anrechenbaren Kosten der Objektplanung Ingenieurbauwerke nicht zu berücksichtigen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen werden als Zusatzleistungen abgefragt. Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Sollte eine Zuwendung beantragt werden, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides sind dann im Rahmen der Leistungserbringung zu beachten. Nähere Einzelheiten zum geplanten Projekt ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und den dort in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 5).
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