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Objektplanung: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte
Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte. Das Bestandsgebäude von 1911 soll in den HOAI-Leistungsphasen 5-9 bearbeitet werden, um helle und freundliche Räumlichkeiten mit einem strapazierfähigen und pflegeleichten Fußboden zu schaffen. Die Planung umfasst auch die Außenanlagen, einschließlich Zuwegungen,...
Architecture, Landscape Architecture, Construction Supervision, Energy Consulting
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Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte. Das Bestandsgebäude von 1911 soll in den HOAI-Leistungsphasen 5-9 bearbeitet werden, um helle und freundliche Räumlichkeiten mit einem strapazierfähigen und pflegeleichten Fußboden zu schaffen. Die Planung umfasst auch die Außenanlagen, einschließlich Zuwegung...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bad Bevensen
- Published:
- May 06, 2026
- Deadline:
- June 09, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte. Das Bestandsgebäude von 1911 soll in den HOAI-Leistungsphasen 5-9 bearbeitet werden, um helle und freundliche Räumlichkeiten mit einem strapazierfähigen und pflegeleichten Fußboden zu schaffen. Die Planung umfasst auch die Außenanlagen, einschließlich Zuwegungen, Fahrradständer und Spielplatz. Die Fertigstellung soll bis Ende 2027 erfolgen. Die anrechenbaren Kosten betragen 2.000.000 € (netto).
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Stadt Bad BevensenBad BevensenDeadline: Jun 11
Objektplanung: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte
Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes von 1911 (2-geschossig, unterkellert, teils massiv/teils Fachwerk) zur Kindertagesstätte. Energieversorgung soll auf Grundlage des Bestandes optimiert werden; keine Lüftungsanlage/WRG oder Klimatisierung. Räume hell und freundlich, strapazierfähiger pflegeleichter Fußboden. Auftragnehmer bearbeitet vorhandenen Vorentwurf in HOAI LPH 5-9 (Stufenbeauftragung: Stufe 1 LPH 5-7, Stufe 2 LPH 8-9). Außenbereich: Zuwegungen, Fahrradständer, Spielplatzlage (Spielgeräte separat). Fertigstellung: Kindergartenhalbjahr 2027. Anrechenbare Kosten: 2.000.000 € netto, Honorarzone III. - Stadt Bad BevensenBad BevensenDeadline: Jun 09
Objektplanung: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte
Objektplanung für Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes von 1911 (zweigeschossig, unterkellert, teils massiv, teils Fachwerk) zur Kindertagesstätte. Prüfung einer effizienteren Energieversorgung auf Bestandsbasis. Keine Lüftungsanlage oder Klimatisierung geplant. Helle, strapazierfähige Fußböden gefordert. Bearbeitung des abgestimmten Vorentwurfs in HOAI-Leistungsphasen 5-9 (gestuft: Stufe 1 LPH 5-7, Stufe 2 LPH 8-9). Inklusive Planung von Zuwegungen, Fahrradständern und Spielplatzlage (Spielplatzausstattung separat). Fertigstellung bis Ende 2027. Anrechenbare Kosten: 2.000.000 € netto, Honorarzone III. - Stadt Bad BevensenDeadline: Jun 09
Objektplanung: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Kindertagesstätte
Das Bestandsgebäude von 1911 ist zweigeschossig, unterkellert und teils massiv, teils in klassischem Fachwerk errichtet. Es steht unter Denkmalschutz. Um das Energiekonzept effizienter zu gestalten, soll geprüft werden, inwieweit die Energieversorgung auf Grundlage des Bestandes verändert oder modernisiert werden kann. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Klimatisierung sind nicht geplant. Weitere besondere Angaben zur Lüftungstechnik werden nicht gemacht. Die Auftraggeberin legt Wert auf helle und freundliche Räumlichkeiten mit einem strapazierfähigen und pflegeleichten Fußboden. Der Auftragnehmer soll den vorhandenen im Stadtrat abgestimmten Vorentwurf mit der festgelegten Anordnung des Gebäudes auf dem Gelände mit Spielbereich und Parkplätzen abschließend in den HOAI-Leistungsphasen 5 - 9 bearbeiten. Es wird eine Stufenbeauftragung vorgesehen, die sich in die Stufe 1 (LPH 5-7) und Stufe 2 (LPH 8-9) unterteilen wird. Im Außenbereich sollen weiterhin Zuwegungen, Fahrradständer sowie die Lage des Spielplatzes geplant werden. Die Planung der Außenanlagen ist Bestandteil dieser Planung. Die Ausstattung des Spielplatzes wird im Rahmen der Sanierung separat beauftragt. Ziel der Fertigstellung: Kindergartenhalbjahr Ende 2027 Anrechenbare Kosten: 2.000.000 € (netto) Honorarzone: III (Basissatz) - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.- Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtN/ADeadline: Jul 20
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDeadline: Jul 20
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr.
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