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Objektplanung gemäß §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Sanierung der TG Anton-Webern-Weg 1+2 in München Betonsanierung inkl. tragende Bodenplatte. Objektplanung gemäß §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 An der TG Anton-Webern-Weg bei 1 (1stöckig, 90 Stellplätze) wurden im Jahr 2020 mehrere Schäden an der Bodenplatte, Risse an den Stützen sowie mehrere Wasserschäden festgestellt. Die Tragfähigkeit...
Architecture, Structural Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Münchner Wohnen GmbH
- Published:
- June 29, 2026
- Deadline:
- July 27, 2026
- Topic:
- Architecture
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Sanierung der TG Anton-Webern-Weg 1+2 in München Betonsanierung inkl. tragende Bodenplatte. Objektplanung gemäß §§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 An der TG Anton-Webern-Weg bei 1 (1stöckig, 90 Stellplätze) wurden im Jahr 2020 mehrere Schäden an der Bodenplatte, Risse an den Stützen sowie mehrere Wasserschäden festgestellt. Die Tragfähigkeit der Tiefgarage war zu diesem Zeitpunkt noch gegeben, sollte jedoch auf Empfehlung des Prüfers in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Nach Ausführung der vertieften Untersuchungen des Betonbauwerks (Bohrmehlproben und Potenzialfeldmessung) hat sich bestätigt, dass höchstwahrscheinlich die Bodenplatte undicht ist und die mehrmals aufgetretenen Wasserschäden in der TG durch eine Erhöhung des Grundwasserniveaus bei Regenfällen entstanden sind. Die Instandsetzung/Abdichtung der Bodenplatte ist unvermeidbar. Des Weiteren wurde bei 60% der Stützen und bei 30% der Wände Korrosion festgestellt. Die Sanierung wird in zwei Stufen ausgeführt: 1. Vorgelagerte Instandsetzung der undichten Bodenplatte, Abbruch des Schutzestrichs, Abdichtung Bodenplatte 2. Betoninstandsetzung, klassisch oder KKS wird im Zuge der Planung entschieden, Für die Sanierung wird die TG komplett außer Betrieb genommen.
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6Tragwerksplanung gemäß §§ 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6
Münchner Wohnen GmbHMünchenDeadline: Jul 27Sanierung der TG Anton-Webern-Weg 1+2 in München Betonsanierung inkl. tragende Bodenplatte. Tragwerksplanung gemäß §§ 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6 An der TG Anton-Webern-Weg bei 1 (1stöckig, 90 Stellplätze) wurden im Jahr 2020 mehrere Schäden an der Bodenplatte, Risse an den Stützen sowie mehrere Wasserschäden festgestellt. Die Tragfähigkeit der Tiefgarage war zu diesem Zeitpunkt noch gegeben, sollte jedoch auf Empfehlung des Prüfers in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Nach Ausführung der vertieften Untersuchungen des Betonbauwerks (Bohrmehlproben und Potenzialfeldmessung) hat sich bestätigt, dass höchstwahrscheinlich die Bodenplatte undicht ist und die mehrmals aufgetretenen Wasserschäden in der TG durch eine Erhöhung des Grundwasserniveaus bei Regenfällen entstanden sind. Die Instandsetzung/Abdichtung der Bodenplatte ist unvermeidbar. Des Weiteren wurde bei 60% der Stützen und bei 30% der Wände Korrosion festgestellt. Die Sanierung wird in zwei Stufen ausgeführt: 1. Vorgelagerte Instandsetzung der undichten Bodenplatte, Abbruch des Schutzestrichs, Abdichtung Bodenplatte 2. Betoninstandsetzung, klassisch oder KKS wird im Zuge der Planung entschieden, Die Berechnung der anrechenbaren Kosten für Tragwerksplanung erfolgt nach 90/10 Regelung (90%KG 300 und 10%KG400).Objektplanung gemäß Par. 34 HOAI Leistungsphasen 1-9
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Sep 02Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene GrundObjektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenObjektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Allach. Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134, soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).Ersatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Markt EschlkamDer bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich laut Kostenprognose (Stand März 2023) auf rund 4,59 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn und Bauende: - 1. BA - Abriss Altbau (= Marienheim), unterkellert: Juni 2027 - September 2027 - 2. BA - Neubau: Oktober 2027 - März 2029 - 3. BA - Sanierung Bestand: April 2029 - April 2030 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI für den Abriss, Neubau und die Sanierung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen, optionaler Objekte bzw. weiterer Leistungsphasen besteht nicht.Objektplanung gem. Par. 34 HOAI Lph 1-9
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Sep 02Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.Objektplanung HOAI § 34 LPH 1-9 und Teilleistungen der Verkehrsanlagenplanung
Große Kreisstadt ErdingErdingEs sind die Leistungen der Objektplanung gem. HOAI § 34, LPH 1-9 sowie Teilleistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI § 47 in den ersten Leistungsphasen zu vergeben. Die Planung des Retentionsdaches ist Teil des Auftrages. Zudem sind Besondere Leistungen zu vergeben. Eine enge Abstimmung mit dem Tragwerksplaner in allen Leistungsphasen ist erforderlich. In den ersten Leistungsphasen soll ein auf dem Gebiet der Planung von Parkhäusern erfahrender Verkehrsanlagenplaner vom Auftragnehmer hinzugezogen werden. Der Verkehrsanlagenplaner muss in den ersten Leistungsphasen an allen Projektbesprechungen teilnehmen. Die Planung der Freimachung des Geländes, d.h. Abbruch von Lager- und Garagengebäuden und befestigten Flächen ist Teil des Auftrages. Die Brandschutzplanung und die Entrauchungsnachweise werden von Dritten erbracht. Der Emissionsschutz wird von Dritten geplant.
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